Reportage
Städtebund fordert Abschiebe-Zentren für Straftäter
Nach Ansicht der Kommunen sollten Ausreisepflichtige, die nicht freiwillig ausreisen, abgeschoben werden, sagt Städtebund-Chef Gerd Landsberg. Dazu solle der Bund Abschiebe-Zentren schaffen.

Am Samstag ist das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ in Kraft getreten. Danach können ausreisepflichtige Gefährder einfacher in Abschiebehaft genommen oder mithilfe von elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Auch ihr Bewegungsspielraum kann eingeengt werden.
Im Falle des Edeka-Mörders Ahmed al H. hätte das neue Gesetz aber wohl nicht gegriffen. Denn den Hamburger Sicherheitsbehörden war er zwar als Islamist und als Konsument illegaler Drogen bekannt. Die Beamten waren aber zu dem Schluss gekommen, dass er nicht unmittelbar gefährlich ist.
Gerd Landsberg fordert Abschiebe-Zentren
Nun fordert der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, laut einem Bericht der Berliner Zeitung, dass ausreisepflichtige Tatverdächtige „nicht normal in einer Kommune oder einer Flüchtlingsunterkunft leben sollten, sondern in zentralen Einrichtungen der Länder oder des Bundes“.
Nach Ansicht von Gerd Landsberg sollte der Bund für diese zentralen Einrichtungen verantwortlich sein. Denn es ist ja der Bund, der mit den Herkunftsländern verhandelt, und nicht die Länder.“
Die Kommunen sind der Meinung, dass Ausreisepflichtige, die nicht freiwillig ausreisen, abgeschoben werden müssen. Das sichert in der Bevölkerung die Akzeptanz für Flüchtlinge mit Bleiberecht.
Bei dem Hamburg-Attentäter handelt es sich um den 26-jährige Palästinenser Ahmed al H. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf vollendeten Mord sowie fünffachen versuchten Mord. Einen 50-Jährigen hatte er mit dem Messer getötet.
Am Freitagnachmittag hatte er in einem Edeka-Markt in Hamburger Stadtteil Barmbek unvermittelt auf umstehende Menschen eingestochen. Dazu hatte er in dem Supermarkt ein Messer aus der Verpackung gerissen. Noch bevor die Polizei eintraf, hatten Augenzeugen den Täter verfolgt und gestellt.
Der Fall Ahmed al H. erinnert an den Fall des Tunesiers Anis Amri, der am 19. Dezember den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche verübte. Auch er war den Behörden als Islamist bekannt, wurde aber als nicht unmittelbar gefährlich eingestuft.


