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Behörden ermitteln Motive des Edeka-Mörders

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Die Behörden ermitteln nun die Motive des Edeka-Mörders Ahmed al H. (Screenshot: YouTube)
Die Behörden ermitteln nun die Motive des mutmaßlichen Edeka-Mörders Ahmed al H. (Screenshot: YouTube)

Die Behörden bemühen sich, die Motive des Attentäters vom Edeka-Markt in Hamburg Ahmed al H. zu erfahren. Auch die Frage, warum der abgelehnte Asylbewerber nicht in Abschiebehaft saß, muss beantwortet werden.

Die Behörden ermitteln nun die Motive des mutmaßlichen Edeka-Mörders Ahmed al H. (Screenshot: YouTube)
Die Behörden ermitteln nun die Motive des mutmaßlichen Edeka-Mörders Ahmed al H. (Screenshot: YouTube)

Am Freitag hatte ein Flüchtling in einem Edeka-Markt in Hamburg „Allahu Akbar“ gerufen, ein Messer aus der Verpackung gerissen und mit einem Messer wahllos auf Kunden eingestochen. Dabei tötete einen 50-jährigen Mann und verletzte sieben weitere teils schwer.

Am Samstagabend erließ ein Richter Haftbefehl wegen des Verdachts auf vollendeten Mord und fünffachen versuchten Mord, zitiert die WELT die Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Zum Tathergang oder Motiv habe der Mann keine Angaben gemacht.

Er sei nun in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg inhaftiert. Anfang der Woche berate man, ob die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen an sich zieht. Diese verfolgt Straftaten gegen die innere und äußere Sicherheit wie Landesverrat und Terrorismus.

Zwar gab es den Ermittlern zufolge zunächst keine Hinweise auf Hintermänner oder ein Unterstützer-Netzwerk. Doch den Landesbehörden war Ahmed al H. bereits als Islamist bekannt. Er wurde aber nicht als unmittelbar gefährlich eingestuft.

Der 26-Jährige hatte am Freitagnachmittag im Stadtteil Barmbek unvermittelt auf Menschen eingestochen. Ein 50-Jähriger starb. Sieben weitere Menschen wurden verletzt, einige davon schwer. Am Samstag waren diese außer Lebensgefahr.

Ahmed al H. hatte Asylbescheid akzeptiert

Der Palästinenser wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren. Er kam im Jahr 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl, was jedoch abgelehnt wurde. Zuvor hatte er in Norwegen, Schweden und Spanien gelebt.

In Deutschland war Ahmed al H. nun ausreisepflichtig und befand sich im Ausreiseverfahren. Er hatte seinen negativen Asylbescheid akzeptiert und keine Rechtsmittel dagegen eingelegt. Er hatte sogar bei der Organisation von Passersatzpapieren mitgewirkt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) zollten den Passanten Respekt, die sich dem Angreifer mutig entgegengestellt hatten. Viele von ihnen haben Migrationshintergrund.

Der SPD-Politiker Burkhard Lischka fragt in der Heilbronner Stimme, warum der Attentäter nicht in Abschiebehaft saß. Der Gesetzgeber habe erst vor wenigen Wochen die Möglichkeiten dazu erweitert. Am Samstag war das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten.

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