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FDP-Vize nennt Maas-Gesetz verfassungswidrig

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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FDP-Vize Wolfgang Kubicki nennt den Gesetzentwurf von Heiko Maas „komplett verfassungswidrig“. (Screenshot: YouTube)
FDP-Vize Wolfgang Kubicki nennt den Gesetzentwurf von Heiko Maas „komplett verfassungswidrig“. (Screenshot: YouTube)

FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki hält den Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) für „komplett verfassungswidrig“. Es drohe das Löschen von legalen Inhalten.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki nennt den Gesetzentwurf von Heiko Maas „komplett verfassungswidrig“. (Screenshot: YouTube)
FDP-Vize Wolfgang Kubicki nennt den Gesetzentwurf von Heiko Maas „komplett verfassungswidrig“. (Screenshot: YouTube)

Auch ohne das neue Zensur-Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat der deutsche Staat eine Handhabe, um gegen Kommentare im Internet vorzugehen. Dies zeigten am frühen Dienstagmorgen Razzien im gesamten Bundesgebiet, die vom Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert wurden.

In Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland kam es zu Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weiteren Maßnahmen gegen insgesamt 36 Beschuldigte.

„Unsere freie Gesellschaft darf sich ein Klima von Angst, Bedrohung, strafbarer Hetze und Gewalt weder auf der Straße noch im Internet gefallen lassen“, zitiert das Handelsblatt den BKA-Präsidenten Holger Münch. Polizei und Justiz gingen daher heute erneut „entschlossen und gemeinsam gegen Internethetzer vor“.

Bei den Razzien am Dienstag ging es nach BKA-Angaben fast ausschließliche um Fälle von politisch rechts motivierter Volksverhetzung. Vor diesem Hintergrund sandte Bundesjustizminister Heiko Maas erneut eine deutliche Warnung:

Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, wird konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen. Den Rassisten, Volksverhetzern und Demokratiefeinden sei klar gesagt: Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.

Heiko Maas begründet das harte Behördenvorgehen mit den Folgen, die Kommentare im Netz nach sich ziehen können. „Der Verbalradikalisierung im Internet folgen oft auch die Taten auf der Straße.“ Eine Verrohung der Sprache müsse daher Einhalt geboten und strafbare Inhalte konsequent verfolgt werden.

Über das schon heute gültige Strafrecht hinaus will der Justizminister mit seinem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) die sozialen Netzwerke dazu zwingen, möglicherweise rechtswidrige Inhalte konsequenter zu entfernen.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird derzeit im Bundestag beraten. Doch es ist umstritten. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag am Montag bemängelten etwa Rechtswissenschaftler und die Reporter ohne Grenzen den Gesetzentwurf von Heiko Maas.

Vor einem Monat hatte vor dem Bundesjustizministerium in Berlin bereits die Identitäre Bewegung gegen Heiko Maas und seinen Gesetzentwurf protestiert. Sie sieht in den Plänen des Justizministers einen Schritt zu „Zensur und Meinungsverbot“.

Auch innerhalb der Koalitionsparteien gibt Widerstand gegen den Maas-Entwurf. So sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), es müsse sichergestellt werden, „dass rechtmäßige Inhalte nicht aus Sorge vor hohen Bußgeldern von den Netzwerkbetreibern gelöscht werde.“

Auch der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki sieht massive rechtliche Probleme bei dem Entwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas. Dem Handelsblatt sagte Wolfgang Kubicki:

Ich halte den Gesetzentwurf für komplett verfassungswidrig, weil er ein fundamentales Prinzip des demokratischen Rechtsstaates, die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, in unerträglicher Weise missachtet.

Statt die Strafverfolgung zu stärken, sollen Plattformanbieter veranlasst werden, in eigener Kompetenz kritische oder auch grenzwertige Äußerungen durch Löschung einer größeren Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Der FDP-Bundesvize fürchtet, dass es mit dem Gesetz zu einem überhasteten Löschen von Inhalten kommen könnte. „Nach der Logik von Heiko Maas wären Satirebeiträge von Böhmermann oder Extra 3 zu Erdogan oder der AfD-Frau Weidel unverzüglich zu löschen, obwohl sie Straftatbestände nicht erfüllen. Wie armselig.“

Nach Ansicht von Wolfgang Kubicki reichen die derzeitig gültigen rechtsstaatlichen Mittel aus, wenn man sie nur konsequent anwende.

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