Reportage
NDR darf Alice Weidel „Nazi-Schlampe“ nennen
In der NDR-Sendung „extra3“ hatte Christian Ehring die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet. Nach Auffassung des Hamburger Landgerichts war dies zulässig, weil es Satire gewesen sei.

Am Mittwoch hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts einen Unterlassungsantrag der AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel zurückgewiesen. Sie war am 27. April in der NDR-Sendung „extra 3“ von Moderator Christian Ehring als „Nazi-Schlampe“ bezeichnet worden
Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, zitiert der Tagesspiegel einen Gerichtssprecher. Alice Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse daher überspitzte Kritik hinnehmen.
Mit den Begriffen „Nazi“ und „Schlampe“ beziehe sich die Äußerung in satirischer Weise auf ihre Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre. Erkennbar gehe es nicht darum, dass Alice Weidel hinter dem Leitbild des Nationalsozialismus stehen würde oder sie Anlass für die Bezeichnung „Schlampe“ gegeben hätte.
Der Fernsehzuschauer begreife den Begriff „Nazi“ als grobe Übertreibung, die an Alice Weidels Wahl zur Spitzenkandidatin der AfD anknüpfe. Er nehme deswegen nicht an, dass sie Anhängerin des Nationalsozialismus sei.
Der Bezug zum Begriff „Nazi“ besteht laut Beschluss darin, dass die AfD „in weiten Teilen der Öffentlichkeit eher als Partei des rechten, teilweise auch sehr rechten Spektrums wahrgenommen wird“.
Der Aussagegehalt von „Schlampe“ habe zwar eine sexuelle Konnotation. Es liege für den Zuschauer aber auf der Hand, dass die Bezeichnung nur deshalb gewählt wurde, weil sie eine Frau ist, „die Äußerung aber keinerlei Wahrheitsgehalt aufweist“. Anlass für den Begriff sei allein Alice Weidels Kritik an der politischen Korrektheit gewesen.
Wörtlich hatte Moderator Christian Ehring in der NDR-Sendung „extra 3“ am 27. April gesagt: „Jawohl. Schluss mit der politischen Korrektheit, lasst uns alle unkorrekt sein. Da hat die Nazi-Schlampe doch recht.“ Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig.
AfD-Sprecher Christian Lüth sagte: „Dass solche aggressiven Diffamierungen auch eine sicherheitsrelevante Komponente für Frau Weidel haben, scheint das Gericht nicht berücksichtigt zu haben. Wir werden gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen.“
Bei Minute 26 beginnt die Passage zum AfD-Parteitag in Köln und zur dort gewählten Spitzenkandidatin Alice Weidel:


