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Reportage

Verschärftes Hartz IV-Inkasso: In der Regel keine Vergleiche

Von Thomas Breithaupt · · 5 Min. Lesezeit

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Arbeitsmarktberater wurden für Inkasso-Büros der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel zu Inkasso-Eintreibern umgeschult, um Schulden von Jobcentern, Familienkassen und Arbeitsagenturen einzutreiben (Pressefoto: Arbeitsagentur.de)
Arbeitsmarktberater wurden für Inkasso-Büros der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel zu Inkasso-Eintreibern umgeschult, um Schulden von Jobcentern, Familienkassen und Arbeitsagenturen einzutreiben (Pressefoto: Arbeitsagentur.de)
Arbeitsmarktberater wurden für Inkasso-Büros der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel zu Inkasso-Eintreibern umgeschult, um Schulden von Jobcentern, Familienkassen und Arbeitsagenturen einzutreiben (Pressefoto: Arbeitsagentur.de)
Arbeitsmarktberater wurden für Inkasso-Büros der Bundesagentur für Arbeit in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel zu Inkasso-Eintreibern umgeschult, um Schulden von Jobcentern, Familienkassen und Arbeitsagenturen einzutreiben (Pressefoto: Arbeitsagentur.de)

100 Euro für die Stromnachzahlung, 1.000 Euro für die Mietkaution oder 300 Euro für eine Waschmaschine, wenn die alte den Geist aufgegeben hat. Hartz IV-Empfänger können von dem Existenzuminimum in Höhe von 404 Euro nichts sparen und solche Ausgaben nicht stemmen. Sie müssen bei jeder größeren Ausgabe ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen.

Die Darlehen bei Jobcentern erreichten im vergangenen Jahr die Rekordsumme von 86,4 Millionen Euro – vor neun Jahren waren es noch 33 Millionen Euro. Auch die Summe, die einzelne Arbeitslose im Schnitt bekommen und dann an das Jobcenter zurückzahlen müssen, hat sich seitdem verdoppelt: auf 430 Euro. Auch Aufstocker häufen oft Schulden beim Jobcenter an, weil ihr Einkommen und damit die Unterstützung vom Amt schwankt und sie ihm zeitverzögert Geld zurückzahlen müssen. Aufstocker, errechnete das Statistische Bundesamt, seien „überproportional häufig überschuldet“.

Pro Darlehen verlangt das Jobcenter 10 Prozent des monatlichen Regelsatzes, also jeweils 40,40 Euro, als monatliche Rückzahlung zurück.

Normalerweise fallen Menschen, die so wenig zum Leben haben, unter die Pfändungsschutzgrenze. Gläubiger können bei Hartz IV-Empfängern nichts pfänden. Doch es gibt einen Gläubiger in Deutschland, für den diese Regel nicht gilt: die Bundesagentur für Arbeit mit den nachgegliederten Jobcentern. Um Darlehen und überschüssige Aufstockungen wieder einzutreiben, dürfen sie bis zu 30 Prozent des Minimalbetrags abziehen – auch während der Betroffene noch arbeitslos ist. Nach Beschwerden hat die Bundesagentur für Arbeit im März 2016 die Mitarbeiter in den Jobcentern veranlasst, mehrere Darlehen nur noch nacheinander und nicht mehr parallel zu tilgen. Auch die ab 1. August 2016 gültige Rechtvereinfachung des zweiten Sozialgesetzbuchs enthält diese Änderung, schrieb Professor Dr. Stefan Sell vom Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung an der Hochschule Koblenz auf seinem Blog O-Ton Arbeitsmarkt.

Aber: Seit Anfang des Jahres ist ein knallharter Hartz IV-Inkasso aktiv

Aber mit einer neuen, harten Linie lässt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Jobcenter ausstehende Schulden bei Arbeitslosen rigoros eintreiben, wie die Berliner Autorin Kristiana Ludwig in der Süddeutschen Zeitung beschreibt: „Seit Anfang dieses Jahres hat die Arbeitsagentur einen eigenen Inkasso-Dienst aktiviert, der sich verstärkt um solche Forderungen kümmern soll. Die Behörde verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr.“

Das Bundesarbeitsagentur Amt hat in Vorbereitung darauf bereits Ende letzten Jahres fünf Inkasso-Stützpunkte in Recklinghausen im Ruhrgebiet, Bogen, Hannover, Halle und Kiel geschaffen, an denen sich Mitarbeiter auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren sollen.

Im November und Dezember haben dort jeweils rund 180 Mitarbeiter ein „Intensivtraining Telefoninkasso“ von der Deutschen Inkasso Akademie bekommen, einer Tochter des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen. Die Bundesagentur erwägt außerdem, die privaten Inkassounternehmen gleich selbst zu beauftragen. Dies sei bereits „erfolgreich erprobt“ worden. Eine Sprecher der Bundesagentur für Arbeit sagte Ende letzten Jahres der Süddeutschen Zeitung, aktuell seien noch keine Firmen eingebunden. Man prüfe aber, „ob es wirtschaftliche Möglichkeiten der Beteiligung externer Dienstleister in Teilbereichen des Inkasso“ gibt.

In der Regel keine außergerichtlichen Einigungen mehr

Ein Papier aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, schreibt der Agentur vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf – außer in besonderen Härtefällen.

Die Süddeutsche Zeitung stellte dazu am 22. Juli 2016 fest: „Bundesweit machen Schuldnerberater seither die Erfahrung, dass sich Jobcenter nun auf keine Verhandlungen mehr einlassen.“

Einsicht in Nahles-Anweisung musste erstritten werden

Professor Sell macht darauf aufmerksam: „Die Einsicht in das Dokument, mit dem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) solche Einigungen einschränkt, konnte nur unter Anwendung juristischen Zwangs ermöglicht werden, konkret von Matthias Butenob von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg, der das unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erstritten hat.“

Und was sagt das Bundesarbeitsministerium dazu?

Nahles‘ Sprecher erklärt, man werde weiterhin jeden Einzelfall prüfen. Wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen ernsthaft bedroht sei oder die Überschuldung ihn „dauerhaft demotiviert und ihn unter dem Druck der Verhältnisse sozial abgleiten“ lasse, sei eine Einigung noch immer möglich.

Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Marcus Köster von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird es für Arbeitslose jedoch schwer, eine solch starke Belastung zu beweisen. „Für so einen Beleg müsste man einen Arzt einschalten und ein Attest liefern“, sagt er.

Die harte Linie, keine Vergleiche durch das Hartz IV-Inkasso, könnte Arbeitslose in die Insolvenz treiben

Kristiana Ludwig: „Damit ist bei allen verschuldeten Arbeitslosen, die auch bei der Arbeitsagentur in der Kreide stehen, ein Insolvenzverfahren programmiert.“ Die Zeche zahlen die Steuerzahler. Kristiana Ludwig schreibt dazu: „Den Preis für die harte Linie von Andrea Nahles zahlen nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch die Bundesländer. Etwa 2.000 Euro kostet ein Insolvenzverfahren, das den Menschen bei einer gescheiterten Einigung bevorsteht – bei mittellosen Bürgern müssen die Länder diese Kosten übernehmen. Eigentlich will das Bundesjustizministerium diese teuren Verfahren vermeiden, eben deshalb gibt es eine Verhandlungspflicht.“ Die nun von Andrea Nahles ausgehebelt wurde.
Wenn die Jobcenter den Leistungsempfängern Rückforderungen schicken, ist das Geld meist schon verbraucht, kritisierte Michaela Hofmann von der Caritas für das Erzbistum Köln. „Die Leute können nichts ansparen“, sagte sie der Süddeutschen Zeitung. Gerade bei Langzeitarbeitslosen sei das Geld durch dauerhafte Abzüge so knapp, dass sie immer wieder neue Darlehen aufnehmen müssten, um Stromrechnungen oder eine neue Waschmaschine zu bezahlen. Frieder Claus, der elf Erwerbslosen-Beratungsstellen der Diakonie im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg betreut, sagte Ende letzten Jahres, dass etwa die Hälfte seiner Klienten weniger Geld bekommt, als es der Hartz-IV-Satz vorsieht. Mit dem Hartz IV-Inkasso droht die Privatinsolvenz. Mit einer Privatinsolvenz sinken die Chancen, wieder einen Job zu finden, erheblich. Viele Arbeitgeber fürchten den zusätzlichen Arbeitsaufwand und hegen ein Misstrauen gegen Insolvenzler und stellen daher nicht ein.

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