Reportage
SPD plant Arbeitslosengeld Q statt Hartz IV
Die SPD hat eine Korrektur von Hartz IV ausgearbeitet. Das sogenannte Arbeitslosengeld Q beinhaltet den Rechtsanspruch auf eine Qualifizierungsmaßnahme. Deren Dauer wird nicht auf das ALG I angerechnet, bei vollen Bezügen.
Vor knapp zwei Wochen hatte der SPD-Kanzlerkandidat und künftige SPD-Chef Martin Schulz Hartz IV einen Fehler genannt. Er versprach längere Bezugsdauern beim Arbeitslosengeld I und mildere Regeln zur Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II.
Nun wollen die Sozialdemokraten konkreter werden. Am Montag soll der Parteivorstand die Einführung eines neuen Arbeitslosengeldes Q beschließen. Dabei steht das „Q“ für Qualifizierung.
Die Beschlussempfehlung wurde maßgeblich von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ausgearbeitet. Die Kosten werden in dem Papier nicht erwähnt. Die Nachrichtenagentur Reuters, der die Beschlussvorlage vorliegt, zitierte daraus am Freitag:
Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen. Die oberste Arbeitsbehörde soll in „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ umbenannt und gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, wenn sie innerhalb von drei Monaten keine neue Beschäftigung finden.
Arbeitslose sollen einen Rechtsanspruch auf eine Qualifizierungsmaßnahme erhalten, deren Dauer nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I angerechnet wird. Bisher verringert etwa eine berufliche Weiterbildung von sechs Monaten den ALG-I-Anspruch um drei Monate.
Für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme wird das Arbeitslosengeld Q in Höhe des Arbeitslosengeldes I gezahlt. Das heißt, wer zum Beispiel Anspruch auf zwölf Monate ALG I hat und zwölf Monaten ALG Q bekommt, der erhält insgesamt 24 Monate Unterstützung.
Zudem will die SPD mehr Menschen einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I einräumen. Derzeit muss man innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang Beiträge eingezahlt haben. Künftig sollen zehn Beitragsmonate innerhalb von drei Jahren ausreichen.
Wie von Martin Schulz versprochen, soll es beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV) höhere Vermögensfreibeträge geben. Diese aus Steuern finanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten Erwerbsfähige, die arbeitslos sind, aber keinen Anspruch auf ALG I haben.
Die Arbeitslosen müssen bis zu einem bestimmten Freibetrag auf eigenes Vermögen zurückgreifen, bevor sie ALG II erhalten. Diesen Freibetrag will die SPD von derzeit 150 auf 300 Euro pro Lebensjahr erhöhen. Ein 60-Jährige dürfte demnach bis zu 18.000 Euro behalten.


