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Reportage

Martin Schulz verspricht Korrektur von Hartz IV

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Martin Schulz Hartz IV Fehler
Martin Schulz hält die Hartz-IV-Reformen von Gerhard Schröder im Rückblick für einen Fehler, der korrigiert werden muss. (Screenshots: YouTube)

Laut SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz war Hartz IV ein Fehler. Die Bezugsdauern beim Arbeitslosengeld I müsse man wieder verlängern. Die Regeln zur Vermögensanrechnung beim Arbeitslosengeld II müsse man abmildern.

Martin Schulz Hartz IV Fehler
Martin Schulz hält die Hartz-IV-Reformen von Gerhard Schröder rückblickend für einen Fehler. (Screenshots: YouTube)

Martin Schulz hat die einstigen Sozialreformen im Rahmen „Agenda 2010“ unter der letzten rot-grünen Bundesregierung als einen Fehler bezeichnet. „Wenn Fehler erkannt werden, müssen sie korrigiert werden“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat gegenüber BILD.

Vor allem die Bezugsdauer des sogenannten Arbeitslosengelds I kritisiert Martin Schulz. Wenn ein 50-Jähriger nach nur 15 Monaten Arbeitslosengeld I bereits „Hartz IV“ erhalte, dann gehe das an die Existenz. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) werde zeitnah ein konkretes Programm für längere Bezugsdauern vorlegen.

Die Versorgungsleistungen für Arbeitslose waren ein zentraler Punkt der „Agenda 2010“ unter dem früheren sozialdemokratischen Bundeskanzler Gerhard Schröder. Das Nebeneinander verschiedener staatlicher Systeme sollte beendet werden.

Vor der „Agenda 2010“ hatten sozialversichert Beschäftigte, wenn sie ihren Job verloren, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wer anschließend dauerhaft keinen neuen Arbeitsplatz fand, der erhielt unbefristet die aus Steuermitteln finanzierte Arbeitslosenhilfe.

Die Höhe der Arbeitslosenhilfe richtete sich nach dem letzten Nettogehalt. Zuletzt lag sie bei 53 Prozent für Alleinstehende und 57 Prozent für Ehepaare. Zusätzlich durften die Bezieher eine Nebenbeschäftigung ausüben, die bis zu einem bestimmten Betrag abgabenfrei war.

Dieses System hielt viele Erwerbslose davon ab, sich ernsthaft um einen neuen Job zu bemühen. Denn der finanzielle Anreiz, dauerhaft von der steuerfinanzierten Arbeitslosenhilfe zu leben, war zu groß. Gerade weniger intelligente Menschen gerieten dauerhaft ins Nichtstun.

Das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch „Hartz IV“ genannt, trat an, um dies zu ändern. Für erwerbsfähige Arbeitslose gibt es seit dem Jahr 2005 keine Arbeitslosenhilfe mehr, sondern nur noch die neu eingeführte Leistung „Arbeitslosengeld II“, die ebenfalls „Hartz IV“ genannt wird.

Auch heute haben sozialversichert Beschäftigte für einen gewissen Zeitraum das Recht auf Arbeitslosengeld (I). So erhält der Arbeitslose für sechs Monate Arbeitslosengeld, wenn er in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet hat. Bei längeren Beitragszeiten erhöht sich die Anspruchsdauer auf bis zu 12 Monate.

Wer nach einem Jahr Bezugsdauer immer noch keine neue Arbeitsstelle hat, der gilt als langzeitarbeitslos. Er rutscht in der Regel aus dem Arbeitslosengeld heraus und kann Arbeitslosengeld II beantragen, also Hartz IV.

Anders als früher die Arbeitslosenhilfe orientiert sich diese Leistung jedoch nicht mehr am letzten erreichten Gehalt. Entscheidend für die Höhe von „Hartz IV“ ist die Bedürftigkeit des Antragstellers und seiner Familie, deren Existenzminimum sichergestellt werden sollen.

Für ältere Arbeitslose bedeuteten die Hartz-IV-Reformen deutlich geringere Bezüge. Denn zuvor gab es für sie massive Ausnahmeregelungen. So konnten sie die Arbeitslosenhilfe über einen Zeitraum von bis zu 32 Monaten beziehen und sich so den Übergang in die Frührente finanzieren.

Bei Hartz IV wurden zunächst jene, die jahrelang Beiträge eingezahlt hatten, nach gut einem Jahr genauso behandelt wie jene, die noch nie etwas eingezahlt hatten. Die Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hob daher die Bezugsdauer für Ältere wieder an.

Heute können 50-Jährige wieder bis zu 15 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, für 55-Jährige sind es bis zu 18 Monate und für 58-Jährige sogar bis zu 24 Monate. Doch nach Ansicht von Martin Schulz sind diese Regelungen nicht ausreichend. Der SPD-Kanzlerkandidat kritisiert auch die aktuellen Regeln zur Vermögensanrechnung.

Bevor sie Hartz IV erhalten können, müssen Bedürftige zunächst eigene Rücklagen aufbrauchen. Zum „Schonvermögen“, das nicht angerechnet werden darf, zählen lediglich eine selbst bewohnte Eigentumswohnung oder ein Haus bis zu einer bestimmten Größe sowie Vermögen bis rund 60.000 Euro.

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Thomas Breithaupt

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