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Reportage

Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)
Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)

Laut einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts soll es im Geburtenregister künftig für jene Neugeborene, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich zuordnen lassen, ein drittes Geschlecht geben.

Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)
Die Karlsruher Richter fordern ein drittes Geschlecht. (Quelle: © Bundesverfassungsgericht│lorenz.fotodesign, Karlsruhe)

Für intersexuelle Menschen soll es künftig im Geburtenregister einen eigenen Eintrag beim Geschlecht geben. Dies fordert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 2019/16).

Auf diese Weise wollen die Richter Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, die Möglichkeit eröffnen, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

In der letzten Bundesregierung gab es noch Uneinigkeit darüber, ob es in amtlichen Dokumenten neben männlich und weiblich noch ein drittes Geschlecht geben soll. Die SPD war dafür, die CDU dagegen.

Die Entscheidung der Karlsruher Richter geht auf eine Verfassungsklage der „Dritten Option“ zurück. Beim Bundesgerichtshof war die Initiative zunächst gescheitert. Zur Begründung hieß es dort, ein drittes Geschlecht sei im deutschen Familienrecht nicht vorgesehen.

Die Initiative wurde 2014 von Vanja aus Leipzig gegründet. Vanja bezeichnet sich selbst weder als Mann noch als Frau. Der Zwitter kritisiert, dass auf Fragebögen beim Geschlecht ein drittes Kästchen mit der Option „inter“ oder „divers“ fehlt. Doch das könnte sich nun ändern.

Laut Schätzungen des Ethikrats leben in Deutschland rund 80.000 Intersexuelle. Früher nannte man diese „Zwitter“. Bei ihnen lassen sich die bestimmenden Merkmale wie Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen oder äußere Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuordnen.

Bereits seit November 2013 dürfen neugeborene Zwitter ohne eine Angabe zum Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden. Vanja hingegen wurde im Jahr 1989 auf dem Standesamt im niedersächsischen Gehrden bei Hannover noch als Mädchen registriert.

Laut einem BGH-Urteil können Intersexuelle die Angabe zum Geschlecht heute streichen lassen. Doch viele von ihnen wollen das nicht. „Keinen Eintrag zu haben ist für mich eben nicht dasselbe wie einen passenden Eintrag zu haben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Dritten Option.

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober sagt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in einer Pressemeldung vom Mittwoch:

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht.

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