Reportage
Zwei von drei Asylanten klagen gegen ihre Ablehnung
Im Schnitt klagen zwei von drei abgelehnten Asylbewerbern gegen die Entscheidung des BAMF. Daher sind aktuell rund 300.000 Asylklagen an deutschen Gerichten anhängig. Etwa jeder vierte Kläger bekommt Recht.

Die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten ist in der ersten Jahreshälfte massiv angestiegen. Mitte Juli waren mehr als 283.000 Asylverfahren anhängig. Das sind nahezu doppelt so viele wie noch Ende letzten Jahres.
Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres gingen 146.000 weitere Klagen ein. In den zwölf Monaten des Vorjahres waren 175 000 Asylbewerber gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor Gericht gezogen.
Mit diesen Zahlen hat das Bundesinnenministerium eine Anfrage der Linken- Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke beantwortet, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Asylklagen überlasten die Gerichte
Aus den Zahlen lässt sich erkennen, dass die vielen Asylklagen die deutschen Verwaltungsgerichte überlasten. Zwischen Januar und Mai dieses Jahres haben die Richter nur über knapp 39.000 Asylklagen entschieden.
Zwar sind die Richter bei der Bearbeitung etwas schneller geworden. Die gerichtlichen Verfahren brauchen im Schnitt nur noch sechseinhalb Monate. Doch wegen der vielen neuen Klagen hat sich gleichzeitig der Verfahrensstau verlängert.
Hauptgrund für den Anstieg der Klagen ist, dass das BAMF zuletzt mehr Asylverfahren erledigt hat. Von Januar bis August hat das Amt nach eigenen Angaben mehr als 480.000 Asylanträge entschieden, darunter und fast 190.000 Ablehnungen.
Laut der Antwort der Bundesregierung an die Abgeordnete Ulla Jelpke landen von drei Ablehnungsbescheiden im Schnitt etwa zwei vor Gericht. Und die der abgelehnten Asylbewerber haben durchaus Aussicht auf Erfolg.
Fast die Hälfte der in den ersten fünf Monaten dieses Jahres abgeschlossenen Asylverfahren endete ohne eine inhaltliche Entscheidung des Gerichts. Grund dafür kann etwa sein, dass die Klage zurückgezogen wurde.
Doch ein weiteres Viertel der Fälle in diesem Zeitraum fiel zugunsten der Asylbewerber aus. Bei den Syrern bekamen sogar in vier von fünf inhaltlichen Entscheidungen Recht. Bei den Afghanen hingegen gewannen nur drei von fünf Klägern.
Besonders häufig klagen Flüchtlinge dagegen, dass das BAMF ihnen nur einen sogenannten subsidiären Schutz gewährt hat. Denn damit können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen. Ende Mai waren allein 69.000 solcher Verfahren anhängig.
Bereits im Juli hatte der Bund Deutscher Verwaltungsrichter vor einer Überlastung der Gerichte gewarnt. „Wir stoßen komplett an unsere Grenzen. Wir sind völlig überlastet. Es fehlt Personal, es fehlen Räume“, sagte dessen Vorsitzender Robert Seegmüller.


