Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig

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Berliner Mietendeckel – das lang erwartete Urteil wurde jetzt gefällt, der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts nahm Stelllung zum Berliner Mietendeckel in den Beschlüssen (2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20) und urteilte: Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ist nichtig.

Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig
Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig – Beschlüsse (2 BvF 1/20 – 2 BvL 4/20 – 2 BvL 5/20)

Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt

Der Berliner Senat kämpfte seit Jahren gegen den drastischen Anstieg der Mieten in der Hauptstadt Berlin. Dazu wurde ein bundesweit einmaliges Gesetz beschlossen. Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin. Es wurden Stimmen laut, das Gesetz würde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mehr als 280 Bundestagsabgeordnete aus den Reihen der FDP und der CDU hatten einen gemeinsamen Normenkontrollantrag angestoßen. Mit dem Antrag sollte überprüft werden, ob das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungskonform ist. Mit dem Antrag sollte erreicht werden, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt.

Kritik am Urteil des BVerfG

Die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wurde hart kritisiert, Kai Wegner (CDU-Landeschef): „Der Senat hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit seinem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Senat muss als Sofortmaßnahme einen Sicher-Wohnen-Fonds auflegen, um soziale Härtefälle aufgrund des Mietendeckels finanziell abzufedern.“

Müssen Mieter rückwirkend Miete nachzahlen?

Nach dem Beschluss müssen Mieter die nun eigentlich höhere Miete zahlen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte den Mietern bereits empfohlen für den Fall, dass das rückwirkend gilt, Geld zurückzulegen um die Forderungen dann begleichen zu können. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia hat bereits Stellung genommen und will nach der Aufhebung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht keine Mietnachforderungen stellen. Vorstandschef Rolf Buch: Den Mietern sollten keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“.

Lukas Siebenkotten – Präsident des Deutschen Mieterbundes: Die Entscheidung in Karlsruhe sei bitter, aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen“.

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