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Reportage

Bundesregierung streitet über drittes Geschlecht

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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drittes Geschlecht
Kein Geschlecht oder drittes Geschlecht? (Screenshot: YouTube)

In der Bundesregierung gibt es Uneinigkeit darüber, ob es in amtlichen Dokumenten neben männlich und weiblich noch ein drittes Geschlecht geben soll. Die SPD ist dafür, die CDU dagegen. Entscheiden muss nun der Bundesgerichtshof.

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Kein Geschlecht oder drittes Geschlecht? (Screenshot: YouTube)

Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium streiten über die Frage, ob es in amtlichen Dokumenten neben männlich und weiblich künftig noch ein drittes Geschlecht geben soll.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist offen für ein drittes Geschlecht. Denn es ist ihr erklärtes Ziel, die Rechte intersexueller Menschen zu stärken. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hingegen lehnt die Idee ab, berichtet der Spiegel. Denn er ist besorgt wegen möglicher rechtlicher Komplikationen für die Behörden.

Aktuell sieht § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes vor, dass sexuell nicht eindeutige Menschen ohne Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Geschlecht kann später nachgetragen werden, es kann aber auch unbestimmt bleiben.

Wenn trotz Uneindeutigkeit ein Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen wurde, so kann man dies später auf unbestimmt korrigieren lassen. Im deutschen Reisepass ist Intersexualität mit dem Großbuchstaben X vermerkt.

Aktivisten kritisieren aber, dass das es sich bei diesem X nicht um ein drittes Geschlecht im biologischen oder sozialen Sinnhandelt. Es wird ja lediglich der Umstand kenntlich gemacht, dass die Person nicht eindeutig zugeordnet werden kann und daher formaljuristisch kein Geschlecht hat.

Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sommer haben Aktivisten vor kurzem eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Daher hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung um eine Stellungnahme gebeten.

Normalerweise verteidigt die Regierung in Berlin in solchen Fällen die geltende Rechtslage. Doch das Problem ist, dass sich Familienministerium und Innenministerium bisher nicht auf eine gemeinsame Linie haben einigen können. Daher sandte die Bundesregierung den Bundesrichtern nun lediglich ein kurzes Schreiben, worin sie auf eine Stellungnahme verzichtet.

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Thomas Breithaupt

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