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Reportage

Rentnerin verurteilt, weil sie Flaschen sammelte

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Die Rentnerin Anna Leeb ist wegen Flaschensammelns am Hautbahnhof München verurteilt worden. (Screenshot: YouTube)
Die Rentnerin Anna Leeb ist wegen Flaschensammelns am Hautbahnhof München verurteilt worden. (Screenshot: YouTube)

Die Rentnerin Anna Leeb (76) ist am Münchner Hauptbahnhof zum wiederholten Mal beim Sammeln von Pfandflaschen erwischt worden. Daher wurde sie zu wegen Flaschensammelns einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt und gilt nun als vorbestraft.

Die Rentnerin Anna Leeb ist wegen Flaschensammelns am Hautbahnhof München verurteilt worden. (Screenshot: YouTube)
Die Rentnerin Anna Leeb ist wegen Flaschensammelns am Hautbahnhof München verurteilt worden. (Screenshot: YouTube)

Vor knapp zwei Jahren hatte Anna Leeb ein Hausverbot für den Münchner Hauptbahnhof erhalten. Denn zwei Bahnmitarbeiter hatten die heute 76-Jährige dabei erwischt, wie sie dort leere Flaschen sammelte. Auf diese Weise hatte die gehbehinderte Rentnerin schon länger ein wenig Geld zu ihrer Rente hinzuverdient.

Lange hielt sich Anna Leeb an das ausgesprochene Hausverbot. Doch dann wollte sie wegen Hüftproblemen eine Abkürzung durch die Bahnhofshalle nehmen, berichtet die tz. Auf dem Weg nahm sie auch gleich noch eine leere Bierflasche mit. Doch dabei wurde sie erwischt, und zwar von genau den beiden Bahnmitarbeitern, die ihr vor zwei Jahren das Sammeln untersagt hatten.

Rentnerin wegen Flaschensammelns verurteilt

Weil die Rentnerin das Verbot nicht eingehalten hatte, erhielt sie ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs. Sie soll eine Geldstrafe von 2.000 Euro zahlen. Zudem gilt sie nun als vorbestraft. Doch die 76-Jährige ist sich keiner Schuld bewusst. „Die eigentlichen Verbrecher in München finden sie nicht, dann müssen sie jemanden wie mich rupfen“, sagt sie. Und weiter:

Ich bin mit meinem Rollator durch die Bahnhofshalle, kam grad aus dem Krankenhaus, und dann hielten mich die zwei Männer der Bahn auf, haben mich am Arm gepackt, mit dem Rollator aus dem Hauptbahnhof gezerrt, und die Bierflasche musste ich wieder reinwerfen.

Normalerweise verkauft Anna Leeb entlang der Leopoldstraße bei jedem Wetter das Münchner Stadtmagazin Charity München. Vor dem Hausverbot hatten auch viele Mitarbeiter der Bahn sie noch unterstützt. „Es war oft so, dass mich Schaffnerinnen anhielten und mich fragten, ob ich nicht auch noch die Pfandflaschen aus den Zügen hole“, sagt die geborene Münchnerin.

Doch das Flaschensammeln widerspricht der Hausordnung am Münchner Hauptbahnhof. Ein Bahn-Sprecher sagte auf tz-Anfrage: „Wenn in den Abfallbehältern rumgewühlt wird, dann fällt eine Menge daneben. Sauberkeit ist für unsere Kunden ein wichtiger Punkt. Es geht nicht, dass ein Mülleimer durcheinandergebracht wird.“

Der Hauptbahnhof München unterliegt dem Hausrecht der Deutschen Bahn. Daher greift die Polizei bei Fällen von Flaschensammeln nicht ein, sondern erst dann, wenn es etwa zu Tätlichkeiten kommt oder zu einem Strafmandat wegen Hausfriedensbruchs.

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