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Reportage

S-Bahn nimmt Rauchverbot auf Bahnsteigen zurück

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Die Berliner S-Bahn hat das generelle Rauchverbot auf Bahnsteigen zurückgenommen. (Screenshot: YouTube)
Die Berliner S-Bahn hat das generelle Rauchverbot auf Bahnsteigen zurückgenommen. (Screenshot: YouTube)

Die Berliner S-Bahn sieht sich nicht mehr in der Lage, das Rauchverbot auf Bahnsteigen durchzusetzen. Statt Schwarz-Raucher abzukassieren, stellt ihnen das Unternehmen auf zunächst 43 S-Bahnhöfen Raucherinseln bereit.

Die Berliner S-Bahn hat das generelle Rauchverbot auf Bahnsteigen zurückgenommen. (Screenshot: YouTube)
Die Berliner S-Bahn hat das generelle Rauchverbot auf Bahnsteigen zurückgenommen. (Screenshot: YouTube)

Über viele Jahre galt das Rauchverbot auf Bahnsteigen der Berliner S-Bahn. Doch das ändert sich nun. Im kommenden Jahr sollen auf fast jedem vierten S-Bahnhof auf den nicht überdachten Teilen der Bahnsteige Raucher-Inseln entstehen.

Denn der Deutschen Bahn ist es nicht gelungen, das Rauchverbot durchzusetzen. „Wir wissen, dass Kontrollen und Verbote Menschen nicht abhalten, auf den Bahnhöfen zu rauchen“, zitiert die Berliner Zeitung den Unternehmenssprecher Burkhard Ahlert. Und weiter:

Darum wurden die gesonderten Raucherbereiche an den Enden der Bahnsteige eingeführt, um dorthin die Raucher umzuleiten. So können wir sie besser vorn von den Nichtrauchern fernhalten. Es ist geplant, diese Bereiche im kommenden Jahr auf insgesamt 43 Bahnhöfe auszuweiten.

Rauchverbot auf Bahnsteigen nur schwer durchsetzbar

Im Jahr 2008 war das Nichtraucherschutzgesetz für Berlin in Kraft getreten. Es sollte die Raucher vor allem aus Restaurants oder öffentlichen Einrichtungen verbannen, zu denen auch Bahnhöfe zählen, um Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.

Auf den 166 Berliner S-Bahnhöfen wurden damals die Aschenbecher abmontiert. Ab sofort galt dort ein absolutes Rauchverbot. Sogar E-Zigaretten, die praktisch keinen passiven Rauch verursachen, wurden auf den Bahnsteigen verboten.

Doch viele Raucher hielten sich nicht an das Verbot auf den Bahnsteigen. Und darüber beschwerten sich wiederum die anderen Fahrgäste. Im April 2016 führte die S-Bahn daraufhin ein Bußgeld für Bahnhofsraucher in Höhe von 15 Euro ein.

Im vergangenen Jahr erwischte die S-Bahn bei Kontrollen 3.726 Raucher und bat diese zur Kasse. Und auch in diesem Jahr waren es bis September bereits 3.375 Raucher, die jeweils 15 Euro Bußgeld zahlen mussten.

Kürzlich meldete die S-Bahn GmbH dann sogar, sie wolle ab 2018 schärfer gegen das Rauchen auf den Bahnhöfen vorgehen. Sie wolle das Personal aufstocken, um Verstöße „zu jeder Zeit im gesamten S-Bahn-Netz“ zu ahnden. Doch nun kapituliert die Berliner S-Bahn.

In Pankow war das neue Raucher-Projekt erstmals getestet worden, und schon Ende letzten Jahres wurde die Testphase auf insgesamt elf Bahnhöfen ausgedehnt. Zu ihnen gehören unter anderem die Stationen

  • Hermannstraße,
  • Tempelhof,
  • Frankfurter Allee,
  • Jungfernheide,
  • Storkower Straße,
  • Wannsee,
  • Westkreuz,
  • Treptower Park und
  • Alexanderplatz.

Hier wurden Raucherecken eingerichtet. Sie erhielten Hinweisschilder und Aschenbecher. Laut der S-Bahn GmbH kamen die Bereiche nicht nur bei den Rauchern auch gut an. „Die Beschwerden der Nichtraucher sind zurückgegangen“, sagte Bahnsprecher Ahlert. Und weiter:

Darum werden 2018 weitere Raucherzonen zwischen Ahrensfelde und Zehlendorf dazu kommen. Einzige Ausnahme sind die Bahnhöfe, die unterirdisch liegen. Aus Sicherheitsgründen gilt dort weiter ein absolutes Rauchverbot wie auch bei der U-Bahn.

„Pro Rauchfrei“ will juristisch gegen S-Bahn vorgehen

Der Verband „Pro Rauchfrei“ will die schleichende Zulassung des Rauchens auf Berlins S-Bahnhöfen nicht hinnehmen. „Das absolute Rauchverbot muss durchgesetzt werden“, sagte der Bundesvorsitzende Siegfried Ermer der Berliner Zeitung.

Da wir eine anerkannte Verbraucherschutzorganisation sind, werden wir unsere Möglichkeit nutzen und die S-Bahn GmbH wegen der Raucherzonen abmahnen. Sie kann nicht Bahnhöfe nach außen als rauchfrei deklarieren und auf den Bahnsteigen Möglichkeiten zum Rauchen bieten. Das ist eine Irreführung der Fahrgäste.

Laut „Pro Rauchfrei“ ist die S-Bahn nur ein Beispiel dafür, dass das Nichtraucherschutzgesetz in Berlin seit zehn Jahren nicht eingehalten wird. Denn das Gesetz verbietet eigentlich auch das Rauchen in Restaurants oder Clubs und erlaubt es nur in Ausnahmefällen mit Auflagen.

„Doch viele gastronomische Einrichtungen halten sich nicht an das Rauchverbot“, sagt Siegfried Ermer. Sein Verband „Pro Rauchfrei“ hat gerade eine Diskothek in Berlin-Tempelhof abmahnt, weil dort Gäste auf der Tanzfläche geraucht hatten.

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