Reportage
Aussagen der Obdachlosen-Anzünder nicht verwertbar
Die sieben Flüchtlinge hatten in der Weihnachtsnacht einen Obdachlosen angezündet. Doch weil die Ermittler einen Fehler machten, sind die Geständnisse wertlos. Zwar bleibt das Überwachungsvideo. Doch es sind nur milde Strafen für die mutmaßlichen Obdachlosen-Anzünder zu erwarten.

Die sieben Flüchtlinge sollen in der Nacht zum 25. Dezember am U-Bahnhof Schönleinstraße in Berlin-Kreuzberg einen Obdachlosen angezündet haben. Sie konnten alle gefasst werden und stehen jetzt vor Gericht. Doch bei vier Tätern ist den Ermittlern ein grober Fehler unterlaufen.
Am Dienstag um 12:38 Uhr sagte Richterin Regina Alex, dass die Aussagen von vier der Angeklagten im Prozess nicht verwertet werden dürfen, berichtet die B.Z. Denn Beschuldigte müssen vor der Aussage über ihre Rechte belehrt werden:
- das Recht zu schweigen,
- das Recht auf einen Verteidiger,
- das Recht Beweiserhebungen zu beantragen und
- das Recht auf einen Dolmetscher.
Da vier der Täter jünger als 18 Jahre waren, haben sie außerdem das Recht, sich vor einer Aussage mit ihren „gesetzlichen Vertretern“ zu beraten. Das sind ihre Eltern oder gesetzlich bestellte Vormünde.
Die Polizei hat die Pflicht, diese „gesetzlichen Vertretern“ zu benachrichtigen, damit diese von ihrem Recht auf Anwesenheit bei der Aussage Gebrauch machen können. Laut Gericht wurde dies bei vier Angeklagten versäumt:
- Mohammad M. (18),
- Khaled A. (18),
- Bashar K. (16),
- Eyad S. (17).
Auch das Geständnis von Ayman S. (17), das die mutmaßlichen Täter stark belastet, wird von dessen Rechtsanwalt für wertlos gehalten. Einen entsprechenden Antrag wird er stellen, sobald die beiden Vernehmungsbeamten als Zeugen gehört werden.
Zusammen mit dem Video aus der Überwachungskamera, das zeigt, wie die Flüchtlinge den auf der Bank schlafenden Obdachlosen angezündet haben, war seine Aussage der Grund für den Haftbefehl wegen versuchten Mordes für sechs der sieben Angeklagten.
Am Freitag geht der Prozess gegen die mutmaßlichen Obdachlosen-Anzünder weiter. Dann will der Hauptangeklagte Nour N. (21) eine Erklärung zu den Vorwürfen verlesen lassen. Auch die anderen Angeklagten werden sich voraussichtlich äußern.
Danach sollen Videos von der Tat aus den Überwachungskameras auf dem U-Bahnsteig Schönleinstraße in Augenschein genommen werden. Eine Öffentlichkeitsfahndung mit Überwachungsbildern hatte bereits am 27. Dezember zur Ergreifung der Verdächtigen geführt.
Das Opfer des Feueranschlags, Maciej B. (37), ist bisher nicht als Zeuge zum Prozess geladen. Der obdachlose Mann aus Polen hat keine ladungsfähige Anschrift. Er könne aber dennoch kontaktiert werden, heißt es bei der Justiz.
Allerdings hatte der Mann während der Tat eine Decke über den Kopf gezogen und schlief fest. Er kann daher nicht viel zur Tataufklärung beitragen. Passagiere einer einfahrenden U-Bahn konnten die Flammen löschen, bevor der Obdachlose selbst in Brand geriet.
Bei den sieben Tatverdächtigen handelt es sich um sechs Syrer und einen Libyer. Die meisten von ihnen sollen bereits zuvor polizeilich aufgefallen sein.


