Reportage
Ökonom: Flüchtlinge brauchen Ausnahme vom Mindestlohn
Nach Ansicht von Christoph Schmidt, dem Chef der Wirtschaftsweisen, sollten Flüchtlinge als Langzeitarbeitslose eingestuft werden. Dadurch würden sie eine Ausnahmegenehmigung vom Mindestlohn erhalten.

Zum Jahreswechsel steigt der Mindestlohn in Deutschland auf 8,84 Euro. Da die meisten Flüchtlinge solche Stundenlöhne nicht erwirtschaften könnten, fordert der Chef der Wirtschaftsweisen Christoph Schmidt gesetzliche Änderungen, um zumindest für eine Übergangszeit Lohnsenkungen zu ermöglichen.
„Im Jahr 2015 sind rund 900.000 Flüchtlinge zu uns gekommen, in diesem Jahr nochmals rund 300.000 Personen. Darunter sind vor allem junge Männer, die in den Arbeitsmarkt integriert werden müssen“, sagt Christoph Schmidt der Rheinischen Post.
Seiner Ansicht nach wird es unter den anerkannten Asylbewerbern im Jahr 2020 knapp 300.000 Arbeitslose und rund 300.000 Erwerbstätige geben. „Für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration müssen wir alles daran setzen, gute Angebote für ihre Bildung und berufliche Qualifikation bereitzustellen.“
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will anerkannte Flüchtlinge in den Pflegeberufen einsetzen. Denn dort herrscht dringender Personalmangel. Es gibt etwa den Pflegeberuf des Betreuungsassistenten, der schon nach 100 Stunden Ausbildung einsatzbereit ist.
Christoph Schmidt will Flüchtlinge vom Mindestlohn ausnehmen
Anfang des Jahres hatte der Chefökonom der Deutschen Bank, David Folkerts-Landau, ein Ende des Mindestlohns gefordert. Denn dieser hindere viele Zuwanderer daran, hierzulande Arbeit zu finden. Das Ende des Mindestlohns und die vielen zusätzlichen Arbeitskräften könnten Deutschland wieder zu einem Wirtschaftsstandort mit niedrigen Kosten machen.
So weit will der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt nicht gehen. Stattdessen schlägt er vor, dass man Flüchtlinge von vornherein als Langzeitarbeitslose einstuft. Denn dadurch würde eine Ausnahmegenehmigung greifen, welche den Mindestlohn für sechs Monate aussetzt.
„Sinnvoll wäre es darüber hinaus, die Zeit, für die für Langzeitarbeitslose der Mindestlohn ausgesetzt werden kann, von sechs auf zwölf Monate zu erhöhen“, sagt der Wirtschaftsweise.
Bisher seien die negativen Auswirkungen durch den Mindestlohn kaum sichtbar, weil er auf einen boomenden Arbeitsmarkt getroffen sei. „Erst in der nächsten Rezession wird sich zeigen, welches Schadenspotenzial er in sich birgt.“


