Reportage
Regierung plant Ausnahmen beim Mindestlohn
Die Bundesregierung will für Asylbewerber Ausnahmen beim Mindestlohn schaffen. Im Rahmen von Betriebspraktika zur Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse sollen sie für weniger arbeiten dürfen.

Die Bundesregierung will die Asylsuchenden der letzten beiden Jahre in den Arbeitsmarkt integrieren. Dazu sind jedoch Änderungen bei der Anwendung des Mindestlohns notwendig. Denn die allermeisten der Asylsuchenden sind keine 8,84 Euro pro Stunde wert. Der Mindestlohn käme für sie einem Arbeitsverbot gleich.
Wenn Asylbewerber zur Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses eine Nachqualifizierung benötigen, so sollen sie in ihren Betrieben während dieser Zeit für weniger als 8,84 Euro arbeiten dürfen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung mit Verweis auf ein Papier der Bundesministerien für Arbeit, Finanzen und Bildung.
Bei rund einem Drittel der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse verlangen die zuständigen Stellen in Deutschland eine betriebliche Nachqualifizierung. Erst dann bescheinigen sie die Gleichwertigkeit zu hiesigen Abschlüssen.
Zwar sind schon jetzt Pflichtpraktika fürs Studium oder Berufsausbildungen vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen. Doch eine Ausnahme für betriebliche Nachqualifizierungen ist neu. Betriebliche Nachqualifizierungen werden bisher im Einzelfall geprüft. Bei Asylbewerbern sollen sie nun aber den Pflichtpraktika gleichgestellt werden.
Syrischer Tischler und vietnamesische Krankenschwester
Wenn zum Beispiel ein syrischer Tischler zur Anerkennung seines Berufsabschlusses ein neun Monate langes Praktikum durchläuft, so soll er laut dem „internen Diskussionspapier“ der drei Ministerien in dieser Zeit für weniger als Mindestlohn arbeiten dürfen.
Auch eine vietnamesische Krankenschwester, die für ihre Berufszulassung in Deutschland noch einen längeren Lehrgang oder einen Kurs mit Praktikum belegen muss, soll in dieser Zeit nicht durch einen Mindestlohn behindert werden.
Nach Ansicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist das Papier der drei Ministerien in die richtige Richtung. „Das ist gut, denn der Mindestlohn würde die Bereitschaft der Betriebe bremsen, solche Anpassungsmaßnahmen anzubieten“, sagte ein BDA-Sprecher.
Das Bundesarbeitsministerium betont, dass mit den geplanten Anpassungen keinerlei Änderungen am Mindestlohngesetz verbunden wären. Der vor zwei Jahren eingeführte Mindestlohn wurde am 1. Januar von 8,50 Euro pro Stunde auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht.
Grüne gegen Ausnahmen beim Mindestlohn
Die Grünen-Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik, Brigitte Pothmer, kündigte eine juristische Überprüfung dazu an, ob die „Interpretationen“ der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt seien. Sonderauslegungen für Zuwanderer dürfe es nicht geben. Es müssten dieselben Regeln für alle gelten.
Die Linke fordert einen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen in Höhe von 12 Euro. Die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sahra Wagenknecht, sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung:
Wer Unternehmen dazu einlädt, Flüchtlinge für Lohndumping zu missbrauchen und so gegen die hiesigen Arbeitnehmer auszuspielen, schürt auf unverantwortliche Weise Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit.


