Reportage
Erbstreit, Pflichtteil, Testament: Wann ein Anwalt für Erbrecht in Berlin sinnvoll ist
Der Vater ist gestorben. Wenige Wochen später sitzen zwei Geschwister am Küchentisch und versuchen, den Nachlass zu ordnen. Zum Vermögen gehören eine Eigentumswohnung in Berlin, mehrere Konten und einige Wertgegenstände. Dann taucht ein handschriftliches Testament auf. Danach soll nur eines der beiden Kinder erben.
Aus einer zunächst überschaubaren Nachlassregelung wird plötzlich ein rechtliches Problem. Ist das Testament wirksam? Hat das enterbte Kind Anspruch auf einen Pflichtteil? Wie wird die Wohnung bewertet? Und wer muss Auskunft darüber geben, was tatsächlich zum Nachlass gehört?
Solche Fragen entstehen im Erbrecht häufig erst dann, wenn die Familie ohnehin belastet ist. Nicht jeder Erbfall braucht sofort einen Anwalt. Sobald aber Vermögen, Fristen und unterschiedliche Interessen zusammenkommen, kann frühe rechtliche Beratung verhindern, dass ein überschaubarer Konflikt unnötig eskaliert.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Anwalt für Erbrecht ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Testament unklar ist, Pflichtteilsansprüche bestehen, eine Erbengemeinschaft zerstritten ist oder größere Vermögenswerte wie Immobilien betroffen sind.
- Besondere Aufmerksamkeit verdienen Fristen. Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen. Sie beginnt, wenn der Erbe vom Anfall der Erbschaft und vom Grund seiner Erbenstellung Kenntnis erlangt. Beruht die Erbenstellung auf einem Testament oder Erbvertrag, beginnt die Frist nicht vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. In bestimmten Auslandsfällen beträgt die Frist sechs Monate.
- Auch Pflichtteilsansprüche sollten nicht unbegrenzt liegen bleiben. Die regelmäßige Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte die maßgeblichen Umstände sowie den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste.
Nach dem Todesfall beginnen oft erst die eigentlichen Fragen
In den ersten Tagen nach einem Todesfall stehen meist andere Dinge im Vordergrund: Bestattung, Versicherungen, Wohnung, Verträge und persönliche Gegenstände.
Die juristischen Fragen kommen häufig später:
- Wer ist tatsächlich Erbe?
- Gibt es ein wirksames Testament?
- Was geschieht mit einer Eigentumswohnung?
- Darf ein Miterbe allein über Konten verfügen?
- Müssen frühere Schenkungen berücksichtigt werden?
- Und was passiert, wenn ein Kind im Testament gar nicht mehr auftaucht?
Bei größeren Nachlässen können kleine Unklarheiten erhebliche finanzielle Folgen haben.
Enterbt – aber nicht automatisch ohne Anspruch
Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein naher Angehöriger leer ausgeht. Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte nahe Angehörige, insbesondere Abkömmlinge und Ehegatten. Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Ein einfaches Beispiel: Ein verwitweter Vater hinterlässt zwei Kinder und einen Nachlass im Wert von 400.000 Euro. In seinem Testament setzt er nur eines der beiden Kinder als Erben ein. Ohne Testament hätten beide Kinder grundsätzlich jeweils die Hälfte geerbt. Der gesetzliche Erbteil des enterbten Kindes läge damit bei 200.000 Euro. Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils.
In diesem vereinfachten Beispiel ergäbe sich damit ein Pflichtteilsanspruch von 100.000 Euro. In der Praxis beginnt der Streit allerdings oft schon bei der nächsten Frage: Ist der Nachlass tatsächlich 400.000 Euro wert?
Wenn niemand sagen will, was überhaupt vorhanden ist
Pflichtteilsberechtigte kennen den Nachlass häufig nicht vollständig. Vielleicht hat ein Geschwisterteil jahrelang die Bankangelegenheiten der Eltern erledigt. Vielleicht existieren mehrere Konten. Vielleicht wurden größere Geldbeträge verschenkt oder eine Immobilie noch zu Lebzeiten übertragen.
Ohne verlässliche Informationen lässt sich ein Pflichtteilsanspruch kaum korrekt berechnen. Deshalb kann zunächst die Auskunft über den Nachlass wichtiger sein als eine konkrete Zahlungsforderung. Gerade bei unvollständigen Informationen sollte systematisch geklärt werden, welche Vermögenswerte vorhanden waren und welche Unterlagen benötigt werden.
Berliner Immobilien können einen Erbstreit erheblich verschärfen
Bei Bargeld oder Bankguthaben lässt sich ein Nachlass zumindest rechnerisch teilen. Bei einer Immobilie funktioniert das nicht. Eine Eigentumswohnung kann nicht sinnvoll in drei gleichwertige Teile zerlegt werden. Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, müssen sie deshalb eine Lösung finden. Denkbar sind ein Verkauf, die Übernahme durch einen Miterben gegen Auszahlung der anderen oder eine einvernehmliche anderweitige Regelung.
Hinzu kommt die Bewertung. Nehmen wir an, eine Berliner Eigentumswohnung wird von einer Seite mit 450.000 Euro angesetzt, während die andere Seite von 600.000 Euro ausgeht. Die Differenz beträgt 150.000 Euro.
Bei Pflichtteilsansprüchen oder innerhalb einer Erbengemeinschaft kann eine solche Bewertungsdifferenz erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Bei Immobilien ist deshalb oft nicht nur die Frage wichtig, wer welche Rechte hat, sondern auch, welchen Wert der Nachlass tatsächlich besitzt.
Erbengemeinschaft: Gemeinsam geerbt heißt nicht gemeinsam gedacht
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. In der Theorie gehört der Nachlass den Beteiligten gemeinsam. In der Praxis treffen jedoch oft unterschiedliche Vorstellungen aufeinander. Ein Geschwisterteil möchte die Wohnung verkaufen. Das andere möchte sie behalten.
Ein drittes Familienmitglied ist überzeugt, stärker berücksichtigt werden zu müssen, weil es sich jahrelang um den verstorbenen Elternteil gekümmert hat. An diesem Punkt vermischen sich rechtliche Fragen häufig mit alten familiären Konflikten.
Deshalb sollte zunächst nüchtern geklärt werden, welche Position rechtlich tatsächlich durchsetzbar ist. Nicht alles, was innerhalb einer Familie als gerecht empfunden wird, ergibt sich automatisch aus dem Gesetz.
Wenn ein Testament plötzlich alles verändert
Auch ein Testament verhindert keinen Erbstreit. Manchmal löst es ihn erst aus. Ein handschriftliches Testament kann unklar formuliert sein. Es können auch mehrere Testamente existieren. Datumsangaben können fehlen oder sich widersprechen. In anderen Fällen entstehen Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers.
Auch eine Anfechtung kann grundsätzlich in Betracht kommen. Sie setzt aber gesetzlich anerkannte Gründe voraus. Allein der Umstand, dass sich ein Angehöriger benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt, reicht dafür nicht aus. Deshalb sollte zuerst geklärt werden, was das Testament rechtlich tatsächlich bedeutet.
Was ein Anwalt für Erbrecht zuerst prüfen sollte
Eine sinnvolle Beratung beginnt nicht mit der Frage, wie schnell geklagt werden kann. Zunächst sollte geklärt werden:
- Wer ist Erbe?
- Welche Ansprüche bestehen?
- Wie groß ist der Nachlass?
- Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
- Bestehen Pflichtteilsansprüche?
- Welche Fristen laufen?
- Und lässt sich der Konflikt außergerichtlich lösen?
Erst danach stellt sich die Frage, ob ein gerichtliches Verfahren notwendig oder wirtschaftlich sinnvoll ist.
Lambrecht Rechtsanwälte berät unter anderem zu Testamenten und Erbverträgen, Pflichtteilsansprüchen, Erbengemeinschaften, Testamentsanfechtungen, Nachlassabwicklung und erbschaftsteuerlicher Gestaltung. Die Kanzlei bietet außerdem eine kostenlose Ersteinschätzung an und übernimmt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung.
Pflichtteil bedeutet Geld – nicht automatisch einen Anteil am Haus
Ein häufiger Irrtum betrifft Immobilien. Wer pflichtteilsberechtigt ist, wird dadurch nicht automatisch Miteigentümer eines Hauses oder einer Wohnung. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch gegen den Erben.
Deshalb ist die Bewertung des Nachlasses so wichtig. Wer beispielsweise von einer Erbschaft ausgeschlossen wurde und seinen Pflichtteil aus einem Nachlass mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder wertvollen Gegenständen verlangt, braucht zunächst belastbare Werte.
Wie lange kann ein Pflichtteil geltend gemacht werden?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre. Entscheidend ist aber nicht einfach der Todestag. Nach § 199 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte die maßgeblichen Umstände sowie den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste.
Wer beispielsweise im Laufe des Jahres 2026 von seiner Enterbung und den maßgeblichen Umständen erfährt, sollte deshalb nicht einfach „drei Jahre ab dem Todestag“ rechnen. Bei Zweifeln ist es sinnvoll, den konkreten Fristablauf zu prüfen.
Eine Erbschaft kann auch Schulden enthalten
Nicht jeder Nachlass besteht aus Immobilien, Sparguthaben und Wertpapieren. Zum Nachlass gehören oft auch Verbindlichkeiten. Wer feststellt, dass der Verstorbene Schulden hatte oder dass die finanzielle Situation unübersichtlich ist, muss deshalb möglicherweise schnell entscheiden.
Für die Ausschlagung gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen. In bestimmten Auslandsfällen sind es sechs Monate. Bei einem schwer überschaubaren Nachlass kann es problematisch sein, diese Frist verstreichen zu lassen.
Streit verhindern, bevor es etwas zu erben gibt
Viele erbrechtliche Konflikte entstehen lange vor dem eigentlichen Erbfall – weil nichts geregelt wurde. Das betrifft besonders Patchworkfamilien, unverheiratete Paare, Immobilienbesitzer, Unternehmer und Familien, in denen einzelne Kinder bereits zu Lebzeiten größere Vermögenswerte erhalten haben.
Ein Testament kann Klarheit schaffen. Es kann aber auch neue Probleme verursachen, wenn es ungenau formuliert wurde oder Pflichtteil, Steuer und bestehende Vermögensstrukturen nicht ausreichend berücksichtigt. Auch ein Berliner Testament ist nicht automatisch für jedes Ehepaar die beste Lösung.
Lambrecht Rechtsanwälte bietet dafür eine eigene Testamentsberatung an.
Ein Erbfall besteht selten aus nur einer Rechtsfrage
Ein Testament kann den Pflichtteil beeinflussen. Frühere Schenkungen können für die Berechnung relevant werden. Eine Immobilie muss möglicherweise bewertet werden, bevor überhaupt klar ist, über welchen Betrag gestritten wird. Hinzu kommen familiäre Interessen.
Deshalb sollte ein Anwalt nicht nur beantworten können, wer formal im Recht ist. Ebenso wichtig ist die wirtschaftliche Strategie. Ein Gerichtsverfahren über einen vergleichsweise kleinen Betrag kann wirtschaftlich wenig sinnvoll sein. Bei einem hohen Pflichtteilsanspruch kann es dagegen sinnvoll auf eine genaue Prüfung durchführen zu lassen.
Die passende Strategie hängt deshalb immer vom Nachlasswert, den vorhandenen Unterlagen, den Beteiligten und der tatsächlichen Konfliktlage ab.
Was kostet ein Anwalt für Erbrecht in Berlin?
Die Kosten hängen davon ab, welche anwaltliche Leistung benötigt wird. Eine einmalige anwaltliche Beratung ist etwas anderes als die außergerichtliche Durchsetzung eines Pflichtteils oder ein gerichtlicher Erbstreit.
Für Verbraucher ist eine reine Erstberatung ohne abweichende Vergütungsvereinbarung grundsätzlich auf 190 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, können sich die Gebühren insbesondere nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten. Daneben sind auch Pauschalhonorare oder Stundenhonorare möglich. Lambrecht Rechtsanwälte erläutert diese Modelle in einem eigenen Kostenratgeber.
Vor einer umfangreichen Beauftragung sollte deshalb geklärt werden, welches Vergütungsmodell gilt und welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Lambrecht Rechtsanwälte bietet nach eigenen Angaben zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung des Falls an.
Wann sollte man nicht mehr abwarten?
Es gibt Situationen, in denen weiteres Zögern problematisch werden kann. Dazu gehören laufende Ausschlagungsfristen, bestrittene Pflichtteilsansprüche, fehlende Informationen über den Nachlass, Streit über eine Immobilie oder Zweifel an einem Testament. Auch größere Vermögensübertragungen zu Lebzeiten können Anlass sein, genauer hinzusehen.
Je länger ein Konflikt läuft, desto schwieriger kann es außerdem werden, Kontobewegungen, Unterlagen und frühere Vorgänge vollständig nachzuvollziehen. Frühe Beratung bedeutet dabei nicht automatisch Eskalation. Sie bedeutet zunächst, die eigene Position zu kennen.
Lambrecht Rechtsanwälte – Erbrecht in Berlin
Lambrecht Rechtsanwälte berät Mandanten bei Pflichtteilsansprüchen, Testamenten, Erbengemeinschaften und erbrechtlichen Streitigkeiten.
Nach Angaben der Kanzlei wird zunächst geprüft, welche Ansprüche bestehen und ob sich eine außergerichtliche Lösung erreichen lässt. Ist das nicht möglich, übernimmt die Kanzlei auch die gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei hat ihren Berliner Sitz in der Charlottenstraße 17 in Berlin-Mitte und bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Häufige Fragen zum Anwalt für Erbrecht in Berlin
Wann brauche ich einen Anwalt für Erbrecht?
Bei einem einfachen und unstreitigen Erbfall ist anwaltliche Unterstützung nicht zwingend notwendig. Sinnvoll kann sie vor allem bei Enterbung, Pflichtteil, unklaren Testamenten, zerstrittenen Erbengemeinschaften, Immobilien oder größeren Nachlässen sein.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der konkrete Geldbetrag ist, hängt von der familiären Situation und vom Wert des Nachlasses ab.
Muss ich Erbe sein, um einen Pflichtteil zu verlangen?
Nein. Gerade der Pflichtteil schützt bestimmte nahe Angehörige, die durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Anspruch richtet sich grundsätzlich auf Zahlung eines Geldbetrages.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist sechs Wochen. Bei bestimmten Auslandsfällen sind es sechs Monate. Bei einer Erbenstellung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen beginnt die Frist nicht vor deren Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
Kann ein Testament angefochten werden?
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ja. Dass ein Angehöriger mit dem Inhalt eines Testaments nicht einverstanden ist oder sich benachteiligt fühlt, reicht allein jedoch nicht aus.
Fazit: Im Erbrecht geht es zuerst um Klarheit
Ein Erbstreit beginnt selten mit einer Klage. Oft beginnt er mit einem Testament, dessen Inhalt niemand erwartet hat. Mit einer Wohnung, über deren Wert sich Geschwister nicht einigen können. Oder mit der Frage, warum ein Angehöriger plötzlich vom Erbe ausgeschlossen wurde.
In solchen Situationen sollten zunächst die Fakten geklärt werden. Wer ist Erbe? Welche Ansprüche bestehen? Welche Informationen müssen offengelegt werden? Welche Fristen laufen? Und lohnt sich ein Streit überhaupt?
Erst danach lässt sich entscheiden, welcher Weg sinnvoll ist. Manchmal ist das eine außergerichtliche Einigung. Manchmal muss ein Anspruch konsequent durchgesetzt werden. Beides setzt voraus, dass man seine rechtliche Position kennt.
Lambrecht Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht in Berlin




