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Arbeitgeber fordern Bleiberecht für Migranten mit Lehrstelle

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Abschiebung von Migranten mit Lehrstelle wie Asef N. in Nürnberg soll nach dem Willen der Arbeitgeber künftig unterbleiben. (Screenshot: YouTube)
Abschiebung von Migranten mit Lehrstelle wie Asef N. in Nürnberg soll nach dem Willen der Arbeitgeber künftig unterbleiben. (Screenshot: YouTube)

Am Mittwoch hatte es in Nürnberg Krawalle gegen die Abschiebung des Afghanen Asef N. gegeben. Nun fordert auch die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände ein Bleiberecht für Migranten mit Lehrstelle.

Abschiebungen von Migranten mit Lehrstelle wie Asef N. in Nürnberg sollen nach dem Willen der Arbeitgeber künftig unterbleiben. (Screenshot: YouTube)
Abschiebungen von Migranten mit Lehrstelle wie Asef N. in Nürnberg sollen nach dem Willen der Arbeitgeber künftig unterbleiben. (Screenshot: YouTube)

Bereits im Jahr 2012 war der Afghane Asef N. illegal nach Deutschland eingereist. In seinem Asylverfahren war er dann nach Angaben der Bezirksregierung Mittelfranken war der Afghane nicht kooperativ. So habe er sich achtmal geweigert, an seiner Passbeschaffung in Afghanistan mitzuwirken. Erst im März legte er plötzlich einen afghanischen Pass aus dem Jahr 2007 vor.

Am Mittwoch sollte der heute 21-Jährige nun endlich abgeschoben werden. Da die Polizei ihn jedoch wiederholt nicht zuhause angetroffen hatte, versuchte sie es diesmal in seiner Berufsschule in Nürnberg. Kurz nach Unterrichtsbeginn wollten sie ihn dort festnehmen. Doch daraufhin leisteten Mitschüler sowie herbeigerufene Bürger spontan Widerstand.

Rund 300 aufgebrachte Personen versuchten, die Abschiebung des Afghanen zu verhindern. Die Polizei versuchte über mehrere Stunden, die Spontanversammlung aufzulösen. Doch ohne Erfolg. Stattdessen tauchten auch Angehörige der linksextremen Szene auf. Die Demonstranten riefen in Richtung Polizei „Mörder! Mörder!“ und verletzten zehn Polizisten.

Doch schließlich gelang es den Beamten unter „Anwendung unmittelbaren Zwangs“, die Menschen von der Fahrbahn zu entfernen und den sich aggressiv verhaltenden Afghanen mit aufs Revier zu nehmen. Dort drohte dieser dann mit einem Terroranschlag. „In einem Monat bin ich eh wieder hier und bringe Deutsche um“, soll er wörtlich gesagt haben.

Inzwischen ist Asef N. wieder auf freiem Fuß. Denn sein Abschiebeflug, der eigentlich am Mittwochabend hätte stattfinden sollen, wurde wegen eines Terroranschlags in Kabul kurzfristig abgesagt. Und das örtliche Amtsgericht lehnte am Donnerstag die von der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Mittelfranken beantragte Abschiebehaft ab.

Der Regierungspräsident von Mittelfranken Thomas Bauer hatte den Afghanen als einen „Straftäter“ bezeichnet, weil er die Behörden in der Passfrage seit Jahren getäuscht habe. Auch weil er damit gedroht hat, nach seiner möglichen Abschiebung nach Deutschland zurückzukehren und „Deutschen umzubringen“, wird ihm angelastet.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Der junge Afghane hat über Jahre hinweg getrickst, getäuscht und gelogen.“ Zudem habe er 7.000 Dollar an Schleuser bezahlt und wolle jetzt einen Job, um das Geld an die Schleuser zurückzuzahlen. „Dieses typische Modell krimineller Schleuserorganisationen dürfen wir nicht auch noch fördern.“

Flüchtlingsaktivisten hingegen sprechen von einem gut integrierten Flüchtling. Und der Direktor der Berufsschule, Michael Adamczewski, sagte, dass Asef N. ein zuverlässiger Schüler gewesen sei und eine Schreinerlehre habe absolvieren sollen. Zudem habe der Polizeieinsatz „viel Integrationsarbeit“ zerstört, zitiert ihn der Kölner Stadt-Anzeiger.

Auch der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Peter Clever, fordert ein Bleiberecht für Migranten mit Lehrstelle wie Asef N. „Wir wollen, dass jene, die einen Ausbildungsvertrag haben, geschützt sind für die Zeit ihrer Ausbildung und zwei Jahre danach, wenn sie in dem ausbildenden Betrieb bleiben.“.

Wenn die Migranten nach ihrer Ausbildung in einen anderen Betrieb wechseln, sollen sie ein Jahr bleiben dürfen, so Peter Clever weiter. „Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, darauf bestehen wir, und das ist auch die Voraussetzung dafür, dass diese Leute integriert werden können.“

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