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U-Bahntreter Svetoslav Stoykov weint vor Gericht

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Am 27. Oktober lachte U-Bahntreter Svetoslav Stoykov. Am Donnerstag weinte er vor dem Moabiter Kriminalgericht. (Screenshot: YouTube)
Am 27. Oktober lachte U-Bahntreter Svetoslav Stoykov. Am Donnerstag weinte er vor dem Moabiter Kriminalgericht. (Screenshot: YouTube)

Svetoslav Stoykov soll im U-Bahnhof Hermannstraße eine junge Frau die Treppe hinuntergestoßen haben. Nun weinte er vor Gericht. Unterdessen warfen seine Verteidiger einer Schöffin Befangenheit vor.

Am 27. Oktober lachte U-Bahntreter Svetoslav Stoykov. Am Donnerstag weinte er vor dem Moabiter Kriminalgericht. (Screenshot: YouTube)
Am 27. Oktober lachte U-Bahntreter Svetoslav Stoykov. Am Donnerstag weinte er vor dem Moabiter Kriminalgericht. (Screenshot: YouTube)

UPDATE: Der Prozess gegen den U-Bahntreter Svetoslav Stoykov ist vorerst geplatzt. Am Freitagvormittag gab die 21. Kammer des Landgerichts dem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen eine der beiden Schöffen statt. Erst Ende des Monats kann der Prozess fortgesetzt werden.


Am Donnerstag startete im Moabiter Kriminalgericht der Prozess gegen den U-Bahntreter Svetoslav Stoykov. Dabei saß der 28-jährige bulgarische Staatsbürger auf der Anklagebank und weinte. Mit einem Taschentuch wischte er sich über die Augen und verzog das Gesicht. Doch Mimik und Gestik des Angeklagten hätten einen Tick überzogen gewirkt, berichtet die Berliner Morgenpost.

Am 27. Oktober 2016 soll Svetoslav Stoykov kurz nach Mitternacht im U-Bahnhof Hermannstraße einer nichts ahnenden jungen Frau mit Wucht in den Rücken getreten haben. Die 26-Jährige flog daraufhin die Treppe hinunter und landete mit dem Gesicht auf den Bahnsteig. Sie erlitt einen Armbruch sowie eine Platzwunde am Kopf.

Auf einem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie der Täter den Sturz teilnahmslos beobachtete und anschließend an der Zigarette zog, als wäre nichts geschehen. Dann verließen er, seine beiden Brüder und ein weiterer Begleiter den Tatort. Gegen sie ist nicht ermittelt worden.

Neben gefährlicher Körperverletzung werden Svetoslav Stoykov auch exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Am 13. Oktober 2016 soll er sich in Reinickendorf vor drei Frauen in der Öffentlichkeit entblößt und masturbiert haben, zunächst auf einem Parkplatz, dann eine gute halbe Stunde später in einem Park.

Am ersten Prozesstag stellten die Verteidiger von Svetoslav Stoykov gleich zu Beginn einen Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin. Diese hatte 2010 und 2011 zwei Leserbriefe für eine Berliner Tageszeitung geschrieben.

Nach Ansicht der Verteidigung wird in den Leserbriefen der Schöffin deutlich, dass sie nicht unvoreingenommen über den Angeklagten urteilen könne. Denn dieser gehört in Bulgarien zu einer Türkisch sprechenden Minderheit.

Beide Leserbriefe wurden vor Gericht verlesen. In einem Text kommentierte die Schöffin einen Bericht über den Grünen-Politiker Özcan Mutlu. Der hatte damals mit einem Imbissbetreiber gestritten, weil er elf Euro für zwei Currywürste und zwei Cola als zu teuer empfand.

Der Imbissbetreiber beschimpfte Özcan Mutlu auf Türkisch, weil der sich als Türke in der Zeit des Ramadan Produkte aus Schweinefleisch kaufte. Die Schöffin kommentierte dies damals mit den Worten: „Religion hin, Integration her: So etwas nenne ich den gespielten Türkenwitz!“

In dem zweiten Brief geht es um die Richterin Kirsten Heisig. Nach Ansicht der Schöffin hatte diese bei ihrer Arbeit mit kriminellen Migranten keine Unterstützung bekommen und sich vermutlich deshalb auch das Leben genommen.

Von den kriminellen Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ihren kriminellen Clans gehe eine „bedrohliche Situation“ aus, schrieb damals die Schöffin. Es werde deshalb zu wenig gegen sie getan, weil die Verantwortlichen Angst vor den Clans hätten.

Nun muss die Schöffin in den nächsten Tagen schriftlich zu dem Vorwurf Stellung nehmen. Anschließend wird das Gericht prüfen, ob sie ersetzt werden muss. Dies ist voraussichtlich keine große Verzögerung in dem Prozess, für den fünf Verhandlungstage anberaumt sind.

Svetoslav Stoykov droht eine mehrjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Entscheidend für das Strafmaß könnte auch das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Alexander Böhle sein. Die geschädigte junge Frau tritt als Nebenklägerin auf und wird voraussichtlich am 20. Juni als Zeugin aussagen.

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