Reportage
Nur ein paar Dutzend stimmten für das Zensurgesetz
Zur Abstimmung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz am Freitag im Bundestag waren nur rund 60 Abgeordnete anwesend. Die Abstimmung war nicht namentlich, doch Videoaufnahmen geben Auskunft.

Nachdem die Abgeordneten am Freitag die Homo-Ehe beschlossen hatten, verließ die große Mehrheit von ihnen fluchtartig den Sitzungssaal (siehe Video unten). Denn nun sollte es um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehen, das auch als das Zensurgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) bekannt ist.
Fast alle noch anwesenden Abgeordneten stimmten für das Zensurgesetz. Nur die paar noch anwesenden Abgeordneten der Linksfraktion und die CSU-Abgeordnete Iris Eberl stimmten gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die paar noch anwesenden Grünen enthielten sich der Stimme.
Videoaufnahmen zeigen nun aber, dass bei der Abstimmung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz nur noch etwa 60 von insgesamt 630 Abgeordneten noch anwesend waren. Damit hätte eigentlich nicht abgestimmt werden dürfen. Denn in Paragraph 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es:
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Diese Marke von 50 Prozent wurde offensichtlich deutlich verfehlt. Die Abgeordnete und Parlamentspräsident Norbert Lammert interessierte das offenbar nicht. Zudem wurde (anders als bei der Homo-Ehe) nicht namentlich abgestimmt. Doch die Videoaufnahmen zeigen, wer noch anwesend war und wie jeder der Anwesenden gestimmt hat.


Der CDU-Abgeordnete Klaus Brähmig aus dem sächsischen Pirna sagte in einer persönliche Erklärung:
Als gelernter DDR-Bürger habe ich erlebt, wie es ist, wenn der Staat eine weitgehende Kontrolle der Gedanken und Worte der Menschen anstrebt, um jede Form von Opposition bzw. Kritik notfalls im Keim zu ersticken. Wo dieser Verfolgungswahn hinführt, haben wir Deutsche in zwei totalitären Diktaturen erleben müssen.
Jetzt übergeben wir die Verantwortung für die Kontrolle über einen menschlich fairen Umgang im Internet der privaten Wirtschaft und sorgen mit sehr kurzfristigen Löschfristen dafür, dass die Unternehmen schon aus wirtschaftlichen Gründen Massenlöschungen vornehmen werden.
Aufgabe des Staates ist es, das richtige Augenmaß bei einer Gesetzgebung zu finden, die empfindliche Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hat. Und, mit Verlaub, das rechte Maß wurde trotz Namensähnlichkeit vom derzeitigen Bundesjustizminister sicherlich nicht gefunden. Als Parlamentarier verweigere ich deshalb auch meine Geburtshilfe bei diesem juristischen Stück- und Flickwerk .
Die CSU-Abgeorndete Iris Eberl sagte ebenfalls in einer persönlichen Erklärung:
Das Gesetz enthält einen unangemessenen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit, den ich in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht mitverantworten will .
Das folgende Video zeigt am Anfang zunächst die Flucht der meisten Bundestagsabgeordneten nach der Abstimmung zur Homo-Ehe und dann die Rede der Linken-Abgeordneten Petra Sitte, die auch im Namen ihrer Fraktion gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz argumentierte.


