Reportage
Vorsicht Grundgesetz: Feiern die Grünen zu früh?
Nach Ansicht des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, verstößt die vom Bundestag beschlossene Home-Ehe gegen das Grundgesetz. Feiern die Grünen zu früh?
Konfetti für das Lebenswerk von Volker #Beck. @ctretbar über die Bundestagsdebatte zur #Ehefüralle. pic.twitter.com/HT2jrYhRXr
— Der Tagesspiegel (@tagesspiegel) June 30, 2017
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig. „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern“, sagte Hans-Jürgen Papier dem SPIEGEL.
Hans-Jürgen Papier zitiert das Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht habe betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die „Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist“. An diesem Verfassungsverständnis ändere auch der gewandelte Zeitgeist nichts.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Anfang der Woche bei einer Veranstaltung mit der Frauenzeitschrift „Brigitte“ gesagt, dass sie die Öffnung der Ehe für eine Gewissensfrage halte, und damit den Weg für eine Bundestagsmehrheit frei gemacht.
Am Freitagmorgen stimmten die Abgeordneten von SPD, Linken, Grünen sowie 75 Unionsvertreter für die Ehe für alle. Dies war eine deutliche Mehrheit. Doch die für eine Grundgesetzänderung notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit war es nicht.
Auch in der Bundestagsdebatte wurde die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung infrage gestellt. Unionspolitiker erinnerten daran, dass das Justizministerium noch Mitte 2015 klar gesagt hatte, dass man für die völlige Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare den Artikel 6 des Grundgesetzes ändern müsste.
Nach Ansicht von Günter Krings (CDU), parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, tue man den heiratswilligen gleichgeschlechtliche Paare mit der „gesetzgeberischen Hast“ auf den letzten Metern der Legislaturperiode letztlich nichts Gutes.
Der Preis ist nämlich eine schwer erträgliche Rechtsunsicherheit, da die nur einfachgesetzliche Öffnung der Ehe am Ende womöglich wegen Verstoßes gegen das Ehegrundrecht wieder kassiert wird.
Norbert Lammer rügt die Grünen
Die Grünen feierten den Beschluss der Homo-Ehe im Bundestag mit einem Konfettiregen über ihrem schwulen Abgeordneten Volker Beck. Dafür fingen sie sich allerdings eine Rüge von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ein, der sagte:
Also liebe Leute! Mal unabhängig davon, dass es nach unserem Reglement unzulässig ist. Ich finde es auch eine völlig unangemessene Reaktion auf eine Debatte und auf ein Anliegen, bei dem ich es besonders bedauerlich fände, wenn diejenigen, die sich mit ihrem Anliegen heute durchgesetzt haben, dadurch in den Verdacht der Albernheit gerieten.


