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Reportage

Protest gegen Rundfunkgebühr: Über vier Millionen laufende Mahnverfahren

Von Thomas Breithaupt · · 4 Min. Lesezeit

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Der Beitragsservice meldet Rekordeinnahmen durch die Rundfunkgebühr. Doch auch die Zahl der Mahnverfahren ist so hoch wie nie zuvor. (Bild: "ARD Studio am Reichstagsufer" von Roland Moriz via flickr.com. Lizenz: Creative Commons)
Der Beitragsservice meldet Rekordeinnahmen durch die Rundfunkgebühr, doch auch die Zahl der Mahnverfahren ist so hoch wie nie zuvor. (Bild: "ARD Studio am Reichstagsufer" von Roland Moriz via flickr.com. Lizenz: Creative Commons)
Der Beitragsservice meldet Rekordeinnahmen durch die Rundfunkgebühr, doch auch die Zahl der Mahnverfahren ist so hoch wie nie zuvor. (Bild: "<a href="https://www.flickr.com/photos/rmoriz/2853536495/in/photolist-nrMvm1-aFP3uk-aFNZbV-aFNZWM-aFP2ar-4f6PkX-69eUL-APY59-oPH7R4-p7aVGU-5ma7Z6-dN8q3f-csbcJ5-cvPq2N-csbdAq-6E5KjT-6E9TRJ-6E9Ugq-aCDMLm-89AMEt" target="_blank">ARD Studio am Reichstagsufer</a>" von Roland Moriz via flickr.com. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" target="_blank">Creative Commons</a>)
Der Beitragsservice meldet Rekordeinnahmen durch die Rundfunkgebühr, doch auch die Zahl der Mahnverfahren ist so hoch wie nie zuvor. (Bild: „ARD Studio am Reichstagsufer“ von Roland Moriz via flickr.com. Lizenz: Creative Commons)

Der Protest der Bürger gegen die Rundfunkgebühr der Öffentlich-Rechtlichen nimmt zu. Derzeit befinden sich mehr als vier Millionen Beitragszahler im Mahnverfahren. Das entspricht etwa elf Prozent aller Beitragskonten. Die Verantwortlichen beim Beitragsservice wollen trotzdem lieber nicht von einer „Massenbewegung“ sprechen und denken sogar über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren nach.

Millionen Mahnverfahren wegen Rundfunkgebühr

Im Jahr 2015 hat der Beitragsservice rund 8,1 Milliarden Euro eingezogen, wie die FAZ berichtet. Das Eintreiben der Gelder von etwa 44,6 Millionen Beitragszahlern kostete die Öffentlich-Rechtlichen über 171 Millionen Euro. 1046 Mitarbeiter und 17 Auszubildende waren damit beschäftigt, wie man dem Jahresbericht des Beitragsservice entnehmen kann. Und diese hatten allem Anschein nach alle Hände voll zu tun, denn die Zahl der Mahnmaßnahmen nimmt weiter drastisch zu.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Mahnmaßnahmen (vom Mahnbrief bis hin zur Vollstreckung) um zwanzig Prozent auf 25,4 Millionen an. Demnach befinden sich elf Prozent aller Beitragskonten  im Mahnverfahren. „Der wesentliche Anstieg der Mahnmaßnahmen hat vor allem mit den Direktanmeldungen zu tun“, sagte der Geschäftsführer des Beitragsservices, Stefan Wolf, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Doch von landesweitem GEZ-Protest oder gar einer „Massenbewegung“ will Wolf nichts wissen. Mancher habe schlicht und einfach vergessen, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

„Das mit reiner Zahlungsunwilligkeit zu verbinden, springt zu kurz.“ Der Geschäftsführer des Beitragsservice versucht durch seine Aussagen, das wahre Ausmaß des GEZ-Protests zu verschleiern. Denn immer mehr Bürger boykottieren den Rundfunkbeitrag und einige landen dafür sogar im Gefängnis. Schätzungen zufolge befinden sich etwa 2,2 Millionen Bürger im GEZ-Boykott und verweigern die Zahlungen an die Staatssender. Das sind doppelt so viele wie noch vor einem Jahr und dreimal so viele wie im Jahr 2013.

Rundfunkgebühr soll weiter erhöht werden

Trotz dieses erheblichen Widerstands seitens der Bevölkerung gegen die als „Zwangsgebühr“ empfundene Abgabe, planen die Öffentlich-Rechtlichen eine Erhöhung der Rundfunkgebühren. Doch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 30 Cent werde nicht „entscheidend“ sein, sagte die scheidende RBB-Intendantin Dagmar Reim im Gespräch mit Meedia. Immerhin sei der „Gegenwert dessen, was die Menschen für den Beitrag bekommen können, ist beträchtlich“. Ob die Menschen diese Angebote überhaupt annehmen wollen, scheint die Intendantin dabei nicht zu interessieren. Allein die Möglichkeit, sie wahrzunehmen reicht aus, um die Bürger zur Kasse zu bitten.

Im Anschluss muss die scheidende Intendantin dann einräumen, dass die Zuschauerquoten des RBB im Keller sind. Und in einem erstaunlichen Beispiel von logischer Akrobatik schlussfolgert Reim, dies könne nur mit mehr Geld durch die Gebührenzahler geändert werden. „Richtig ist, wir wünschen uns für das RBB-Fernsehen mehr Zuschauerinnen und Zuschauer. Und da muss man sagen: Das hat natürlich auch mit Geld zu tun. Selbstverständlich gibt es stapelweise Ideen bei den Kolleginnen und Kollegen des Fernsehens, die wir aus finanziellen Gründen nicht realisieren konnten.“

Voller Stolz berichtet Reim weiter davon, dass beim RBB „eine 13-jährige Periode härtester Sparanstrengungen“ nun vorbei sei. Geholfen habe dem RBB bei der Bereinigung seiner finanziellen Notlage die Umstellung von Gebühr auf Beitrag. Seit Januar 2014 werden auch Bürger, die über kein Empfangsgerät verfügen einfach beim Beitragsservice angemeldet. Einzige Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist seither ein fester Wohnsitz, unabhängig von jeglichen Rundfunkgeräten, weshalb Kritiker auch von einer verfassungswidrigen „Kopfsteuer“ sprechen.

Doch zurzeit gibt es wenig Hoffnung, dass dem öffentlich-rechtlichen Treiben juristisch ein Ende gesetzt wird. Erst am 18. März erklärte das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass der Rundfunkbeitrag auch ohne Empfangsgerät rechtens ist. Der dortige Vizepräsident, Verfassungsrichter Professor Ferdinand Kirchhof (65), winkte erneut das GEZ-Gesetz seines Bruders durch. Der Verfassungsrichter, der bereits 2013 über Klagen von Bürgern über die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühren mit zu entscheiden hatte, ist der jüngere Bruder von Professor Paul Kirchhof (73) – dem Vater der neuen Rundfunksteuer, wie wir berichteten.

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