Reportage
Bundesverwaltungsgericht erklärt Rundfunkbeitrag für rechtens

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß. Das entsprechende Urteil verkündeten die Richter am Freitag. Jetzt können die Kläger können nur noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Am Mittwoch und Donnerstag wurden vor dem 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die ersten Klagen gegen das aktuelle Beitragsmodell mündlich verhandelt. Die Kläger halten das Modell für ungerecht und verfassungswidrig halten. Denn danach müssen sie den Beitrag zahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen.
Bundesverwaltungsgericht erklärt Rundfunkbeitrag für rechtens
Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Haushalt erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es dort Rundfunkgeräte überhaupt gibt. Auch in den Vorinstanzen waren sämtliche Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schloss sich den bisherigen Urteilen an, berichtet FOCUS.
Im „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“ regeln die 16 Bundesländer das Rundfunkrecht. Das Regelwerk zur Arbeit der Sender umfasst unter anderem die einzelnen Staatsverträge mit ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie den Rundfunkbeitrags- und den Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag.
Immer mehr Deutsche weigern sich, die Gebühren fürs Staatsfernsehen zu zahlen. Derzeit befinden sich etwa 2,2 Millionen Menschen hierzulande im GEZ-Streik. Aufgrund der hohen Zahl an Streikenden haben Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbehörden alle Hände voll zu tun.


