Reportage
Islamkritiker zu sechs Monaten Haft verurteilt
Der Islamkritiker Michael Stürzenberger ist zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte bei Facebook ein historisches Fotos gepostet, das nach Auffassung der Richter „Hetze gegen den Islam“ darstellt.

Am Freitagmittag hat das Landgericht München den Islamkritiker Michael Stürzenberger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Richterin sah den Tatbestand „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ als erfüllt an.
Der Saal des Strafgerichts war restlos voll besetzt, berichtet das Portal PI-News, für das Michael Stürzenberger als Autor schreibt. Auf PI-News hatte er im Juni vergangenen Jahres den Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ aus der Süddeutschen Zeitung rezensiert, in dem er namentlich erwähnt worden war.
Michael Stürzenberger beschrieb in seinem Artikel die zeitgeschichtlichen Gemeinsamkeiten von Islamismus und Nationalsozialismus. Er verwendete dafür auch zwei Originalfotos, die Nazi-Größen zusammen mit dem damaligen Mufti von Jerusalem Mohammed Amin Al-Husseini zeigen. Auch die Süddeutsche Zeitung hatte ähnliche Originalfotos verwendet.
Eines dieser Fotos war dann auch bei einer Verlinkung des Artikels bei Facebook zu sehen. Die Staatsanwaltschaft hatte Stürzenberger deshalb vorgeworfen, „Hetze gegen den Islam“ zu betreiben. Denn der „flüchtige Betrachter“ könne nicht erkennen, dass es sich um eine historische Aufarbeitung der Thematik“ handelt.

Michael Stürzenberger will Rechtsmittel einlegen
Einen Antrag der Verteidigung auf Beweiswürdigung durch Zitate aus dem auch von der Staatsanwaltschaft angeführten Werk des ägyptischen Politologen Hamed Abdel Samad lehnte das Gericht ab. Die Beweismittel wurden nicht zugelassen. Andererseits wurde ein Urteil eines Grazer Gerichts gegen Michael Stürzenberger ausführlich verlesen.
Für sein Schlussplädoyer erhielt Stürzenberger von den Zuhörern, deren Personalausweise sämtlich kopiert wurden, stehende Ovationen. Doch das Urteil gegen ihn lautete letztlich auf sechs Monate Freiheitsentzug und 100 Sozialstunden. Dies könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Bewährungszeit betrüge drei Jahre und sechs Monate.
Stürzenberger wird jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Denn auch eine Bewährungsstrafe wäre für den Islamexperten bei der aktuellen Sicherheitslage de facto ein Berufsverbot. Am Tag vor dem Prozess hatte Stürzenberger seinen Standpunkt noch einmal verdeutlicht.


