EuGH bestätigt Rechtsbruch der Bundesregierung

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Die Bundesregierung habe ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt, kommentiert Alexander Graf Lambsdorff ein neues EuGH-Urteil.

Laut Alexander Graf Lambsdorff zeigt das EuGH-Urteil einen Rechtsbruch der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise. (Screenshot: YouTube)
Laut Alexander Graf Lambsdorff zeigt das EuGH-Urteil einen Rechtsbruch der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise. (Screenshot: YouTube)

Die FDP sieht sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seiner Einschätzung bestätigt, dass die Bundesregierung in der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 gegen geltendes Recht verstoß hat.

Der Gerichtshof hat in zwei Grundsatzurteilen klargestellt, dass das europäische Asylrecht auch in Extremsituationen wie der Flüchtlingskrise gilt. Ausnahmen seien auch bei einem starken Andrang von Migranten nicht vorgesehen.

In den Jahren 2015 und 2016 waren Hunderttausende Migranten über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Kroatien und andere Staaten halfen den Menschen bei der Durchreise. Laut EU-Regeln hätten die  Ankömmlinge eigentlich in dem Land Schutz beantragen müssen, wo sie zuerst EU-Boden betreten. Dies hat der EuGH nun bestätigt.

„Das EuGH-Urteil bestätigt, was die Freien Demokraten seit Beginn der Flüchtlingskrise scharf kritisieren“, sagte der FDP-Politiker und stellvertretende EU-Parlamentspräsident Alexander Graf Lambsdorff der NOZ. Und weiter:

Die Bundesregierung hat erst die überfällige Reform des Dublin-Systems verschleppt und sich dann in der Flüchtlingskrise des Rechtsbruchs schuldig gemacht.

Höchstrichterlich bestätigt ist jetzt: Kanzlerin Merkel hat 2015 die europäische Flüchtlingspolitik ruiniert, unsere Nachbarn brüskiert und Deutschland isoliert.

Die Zeit der angeblich alternativlosen Alleingänge muss einer partnerschaftlichen Führung weichen, wie sie Helmut Kohl und Hans-Dietrich Genscher über Jahrzehnte erfolgreich praktiziert haben.

Nach Ansicht von Alexander Graf Lambsdorff hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Hilferufe aus Athen, Rom und Madrid ignoriert und europäische Solidarität verweigert“. Dann habe sie ohne Beratung mit den EU-Partnern eine Million Menschen nach Deutschland gerufen und sich dabei über geltendes Recht hinweggesetzt.

Dann habe die Bundesregierung von den zuvor ignorierten EU-Nachbarn plötzlich „Solidarität eingefordert, die sie selbst jahrelang verweigert hat“. Das habe die Partner „zusätzlich vor den Kopf gestoßen. Sogar Frankreich und Österreich hätten öffentlich erklärt, dass sie die deutsche Linie nicht mehr unterstützen.

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91 KOMMENTARE

  1. Nun hat sogar der EuGH Merkels Rechtsbrüche bestätigt. Wo sind nun die Richter, die diese Rechtsbrüche ahnden? Warum wird dieses Weib nicht endlich zur Rechenschaft gezogen? Und diese Frau traut sich noch, wieder als Kanzlerin zu kandidieren? Wenn die CDU nun nicht regiert, dann soll dieser Schweinehaufen von Partei zur Hölle fahren!

    • Setz die Brille ab damit du wieder klare Bilder siehst auch wenn ein Urteil gefallen ist wird sich an dieser Legislatur nichts ändern, es geht ganz allein… aber auch ganz allein darum was passiert danach … und auch Du wirst sehen …nichts … Kannst die Brille auflassen

  2. Und kommt Merkel jetzt in den Knast? Das mindeste wäre ja wohl die Amtsenthebung!!!! Aufgrund dieses Urteils ist es jetzt auf jeden Fall möglich, Merkel und Co. vor ein Gericht zu bringen!!! Ich appeliere hiermit an jeden Deutschen bzw. wie die kriminelle Merkel pflegt zu sagen, an alle hier schon länger Lebenden Anzeige gegen dieses Größte über Deutschland herein gebrochene Unheil seit dem 2.WW sofort Anzeige zu erstatten, mit Verweis auf dieses Urteil und die durch ihren Rechtsbruch für alle sichtbaren Folgen bzw. Schäden! Schon allein dadurch können wir verhindern das diese Anti-Deutsche jemals wieder einen Regierungsposten bekommt, schon garnicht als Kanzlerin. Denn wenn in diesem Fall gegen sie Klage erhoben wird, darf sie auch nicht mehr kandidieren!!!

  3. Freunde der Sonne… Warum stellt keiner der Parteien einen Mistrauensantrag ist doch wohl begründet oder? Und wenn ich schon wieder in den Medien höre… Eigentlich hätte Sie das nicht machen dürfen aber es ist ja auch nicht verboten…
    Das Vertrauensverhältnis in eine Politik mit hiesigen Parteien ist verwirkt…

  4. Wenn es noch Gerechtigkeit in diesem Land geben sollte, wäre es doch wohl angebracht der Merkel sofort das Amt zu entziehen genau wie den anderen Schleppern in der Politik! Bitte auch sofort die Gelder für die eingereisten einstellen und nach Möglichkeit sofort ausweisen wenn es sein muss in Gummiboot setzen!

  5. Soooo Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Verfassungsschutz ….wer klagt die Politiker nun an????? Die können tun was sie wollen und bleiben ungestraft???

  6. Ist doch wieder nur die halbe Wahrheit. Wo bitte steht, dass Länder es außer Kraft setzen können, wenn sie die Flüchtlinge aufnehmen und für sie aufkommen? Damit ist Merkel wieder fein raus und alles bleibt beim Alten. Und das Alles beim Alten bleibt hat sie eindeutig gesagt. Keine Obergrenze, keine Grenzen, der Familiennachzug kommt mit dem Flieger und die Afrikainvasoren mit dem Bus aus Italien.

  7. Und ihr Dummdödel hier informiert euch nicht richtig: Gleichzeitig billigte der EuGH indirekt die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und verwies auf eine „Eintrittsklausel“ im EU-Flüchtlingsrecht. Diese erlaube es anderen Staaten „einseitig oder in abgestimmter Weise im Geist der Solidarität“ Anträge von Flüchtlingen auf internationalen Schutz auch dann zu prüfen, wenn sie nach den Dublin-Regeln hierfür nicht zuständig sind.

    Zudem dürften Flüchtlinge dann nicht in das eigentlich zuständige EU-Einreiseland zurückgeschickt werden, wenn ihnen dort wegen der hohen Zahl der Flüchtlinge eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht. Dies ist nach Überzeugung etwa des Verwaltungsgerichts München derzeit in Italien der Fall.

  8. Da hört Euch heute mal Nachtjournal auf RTL an….um 18.45Uhr kam es auch und wird wiederholt.Es geht da um das Thema…..wird alles verdreht….nichts kommt darüber,daß die Merkel im Unrecht ist.

    • Hat der EuGH auch garnicht gesagt. Sondern das die möglichkeit besteht, genau das zu machen, was merkel gemacht hat.
      Einfach mal die urteilsverkündung anschauen.

  9. Hme. Ich habe heute in einem Laufband im TV gelesen, dass der EuGH die Vorgehensweise Merkels bestätigte. Bei dem TV-Sender tagesschau24 lief das durch. Wenn man schon allein bedenkt, dass seinerzeit das Ganze nicht einmal mit Herrn Seehofer bzw, der Schwesterpartei CSU abgesprochen wurde. Ganz zu schweigen davon, dass die anderen EU-Länder, außer Herr Faymann aus Österreich ebenso nicht einbezogen wurden. Aber garantiert wird von der Linie nicht abgewichen. Es wird ein „Weiter so“ geben.

  10. Schön und was haben wir für juristische Konsequenzen aus dem Urteil, ändert sich damit irgendwas an der Politik, wird deshalb irgend jemand abgeschoben, trägt jemand die juristische Verantwortung ?!

  11. „Freiheitliche Demokratie“ bedeutet nix anderes,
    als dass sich „unsere“ Politiker die Freiheit zum Rechtsbruch nehmen. /X=D

  12. Es ist ein Urteil, das nebenbei auch klärt, dass Länder in humanitären Ausnahmesituationen durchaus Flüchtende hereinlassen dürfen – wie dies Deutschland im September 2015 getan hat.
    Dies als Bestätigung für Angela Merkels Flüchtlingspolitik zu deuten, wie es manche bereits versuchen, ist etwas gewagt. Das Urteil ist eher ein Indiz, dass die Rechtslage widersprüchlich ist. Und nur noch mit Mühe mit der Weltlage in Einklang zu bringen.
    Das Dublin-Abkommen stammt aus einer Zeit, da Migrationsströme überschaubar schienen. Die juristische Logik, auf der es fußt, hält der Dynamik heutiger Fluchtbewegungen kaum noch stand. Die Grenzübertritte der Flüchtenden seien „illegal“, urteilte das Gericht. Und Illegale müssten zurück ins Erstankunftsland. Man darf gespannt sein, wie diese Rechtsprechung in diesem in der Flüchtlingsfrage zerstrittenen Europa in die Praxis umgesetzt werden soll.

  13. Was hat der EuGH gesagt?!
    In der urteilsbegründung wurde ganz klar geäussert, dass Dublin3 durchaus hergibt, dass staaten auf freiwilliger basis u im solidarprinzip handeln können, wenn sie dies denn möchten.

  14. Oh und der Spiegel ist besser? Gehen sie bitte weiter zum Flughafen oder Bahnhof und werfen mit Teddybären unfassbar das immer noch versucht wird alles schön zu reden

  15. Das isr nicht richtig. Die freiwillige Übernahme von Flüchtlingen aus anderen EU-Ländern ist vorgesehen – und wurde in diesem Fall von Deutschland legal praktiziert. Eine Geste der Solidarität im Sinne der europäischen Solidarität.

  16. Wenn dem Drecksack dort die Todesstrafe droht, dann sollen sie ihn Hinrichtung. Er hat es wohl nicht besser verdient. Oder wir lassen einen potenziellen Täter bei uns frei laufen. Das kann es ja wohl nicht sein! Unser Land wird bald nur noch von kriminellen Ausländern beherrscht! Das geht nicht mehr! Weg mit dieser verkack… Regierung! Dann wird sich sehr schnell was ändern in unserem Land!

  17. Also hat alles was seit 2015 hier angekommen ist auch wieder zu gehen und die Deutschen Pässe wieder abzugeben denn die sind auch unrechtmässig .

  18. Frau Merkel nutzt diese „Eintrittsklausel“um noch mehr Flüchtlinge nach Deutschland einzuladen,damit der Steuerzahler noch mehr belogen und betrogen wird,durch Flüchtlinge,die illegal und unberechtigt unseren Sozialstaat schamlos ausnutzen.Aber wir schaffen das!

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