Reportage
Deutschland begrüßt mehr Migranten als die gesamte EU
Von Januar bis April dieses Jahres kamen mehr Asylsuchende nach Deutschland als nach Europa. Die Bundesregierung lässt auch weiterhin wider das Grundgesetz Migranten aus sicheren Drittstaaten einreisen.

In den ersten vier Monaten dieses Jahres sind rund 60.000 Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Das sind deutlich mehr Menschen, als im selben Zeitraum über die europäischen Außengrenzen in die EU einreisten.
Denn laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) kamen von Januar bis April nur rund 44.000 Migranten nach Europa, davon allein 37.000 nach Italien. Für die hohen Ankunftszahlen in Deutschland gibt es nur zwei mögliche Begründungen.
Erstens könnten mehr Migranten, die schon länger in Europa leben, illegal nach Deutschland weitergereist sein. Zweitens könnten viele der aus Afrika nach Italien übergesetzten Migranten direkt weiter Richtung Norden nach Deutschland „fliehen“.
„Die Italiener winken anders als 2015 die Griechen die Neuankömmlinge aus Afrika nicht mehr durch nach Norden, doch immer noch gibt es eine signifikante Bewegung von dort nach Deutschland“, sagte Ansgar Heveling, Chef des Innenausschusses im Bundestag, der Welt.
Zwar hatte die EU-Kommission am Dienstag Deutschland und vier weiteren Ländern noch einmal zugestanden, ihre Grenzen zu kontrollieren. Doch gleichzeitig ordnete Brüssel an, dass die Grenzkontrollen innerhalb des nächsten halben Jahres einzustellen sind.
Dieses Verbot hat für Deutschland kaum Konsequenzen. Denn nach Auffassung der Bundesregierung und aller Fraktionen im Deutschen Bundestag ist Deutschland sowieso verpflichtet, jeden einzelnen Schutzsuchenden ins Land einreisen zu lassen.
Die theoretische Rechtslage ist im Paragrafen 18 des Asylgesetzes formuliert. „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“ Eigentlich wäre die Bundesregierung verpflichtet, solchen Ausländern die Einreise zu verweigern.
Doch die Gruppe um Angela Merkel folgt sieht in der Nichtanwendung des Paragraphen kein grundsätzliches Problem. Denn ihrer Ansicht nach ist das deutsche Recht vom EU-Recht überlagert. Unabhängig von deutschen Gesetzen gelten folglich die Dublin-Regeln.
Demnach muss bei jedem Asylsuchenden an der deutschen Grenze geprüft werden, welcher EU-Staat für dessen Asylverfahren zuständig ist. Doch in den meisten Fällen ist eine Rückführung dorthin nicht möglich, sodass das Asylverfahren eben doch hierzulande durchgeführt wird.
Das heißt, derzeit wird in diesem Bereich weder das deutsche Grundgesetz befolgt, noch werden die europäischen Dublin-Regeln eingehalten. Doch letztere dienen immerhin als Begründung dafür, dass das Grundgesetz nicht eingehalten werden müsse.
Aus dieser Auffassung der Bundesregierung folgt, dass die Asylzuwanderung nach Deutschland davon abhängt, wie viele Migranten nach Deutschland kommen wollen und wie viele Migranten andere Staaten auf dem Weg nach Deutschland durchlassen.


