Reportage
Sozialbeiträge steigen 2017 über 40 Prozent
Ab dem kommenden Jahr müssen Arbeitnehmer erstmals wieder mehr als 40 Prozent ihres Einkommens als Sozialbeiträge in die staatlichen Systeme abführen. Für die Zukunft werden noch höhere Kosten erwartet.

Noch liegen die Beiträge für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bei insgesamt 39,8 Prozent. Doch ab dem kommenden Jahr müssen Arbeitnehmer erstmals seit 2013 wieder mehr als 40 Prozent ihrer Einkommen als Sozialabgaben abführen.
Zum 1. Januar 2017 wird nicht nur der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben. Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es voraussichtlich einen Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um weitere 0,1 bis 0,2 Prozentpunkte.
Sozialbeiträge steigen auf 40,2 Prozent
Zum 1. Januar 2017 könnte die Sozialabgabenlast somit auf bis zu 40,2 Prozent zunehmen. Dies sind Berechnungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu entnehmen, aus denen die FAZ zitiert. Vor zehn Jahren summierten sich die Beitragssätze auf 42 Prozent. Dann senkte die Große Koalition die Belastung seit 2013 unter 40 Prozent.
Zudem hat die Große Koalition laut BDA Reformen durchgeführt, „deren Kosten erst zeitverzögert vollständig zu Tage treten werden“. Beispiele dafür seien die Rente mit 63 und die Mütterrente.
Regierung vernichtet Arbeitsplätze
Mit der Abgabenlast mache die Bundesregierung es den Betrieben schwierig, Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem habe sie kaum etwas unternommen, um die sozialen Sicherungssysteme auf den demographischen Wandel vorzubereiten.
Für den Zeitraum von 2014 bis 2019 seien insgesamt schon Leistungsausweitungen von 87 Milliarden Euro beschlossen worden. Die langfristige Finanzierbarkeit werde dadurch erheblich belastet.
Allein im kommenden Jahr summieren sich die Kosten der neuen Leistungen auf 19,7 Milliarden Euro. Davon entfallen 9,3 Milliarden Euro auf die neuen Leistungen in der Rentenversicherung, auf die Pflegeversicherung 7,2 Milliarden und auf die Krankenversicherung 3,2 Milliarden Euro.
Zusätzlich zur Sozialabgabenlast von mehr als 40 Prozent zahlen Arbeitgeber noch die Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung, die Umlagen für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft sowie die Insolvenzgeldumlage.


