Reportage
Familiennachzug wird Zahl der Syrer verdoppeln
Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer erwartet, dass sich die Zahl der Syrer hierzulande durch den Familiennachzug verdoppelt. „Irgendwann werden vielleicht nicht mehr genügend Wohnraum, Lehrer und Erzieher vorhanden sein.“

Seit die Balkanroute geschlossen wurde, ist die Zahl der Migranten deutlich gesunken. Nach Ansicht von Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer ist nun der Nachzug der Angehörigen von Flüchtlingen die nächste Herausforderung. Der Familiennachzug werde Deutschland auf Dauer stärker belasten als die Zahl der Neuankömmlinge.
Den Kommunen stehe „eine außerordentlich große Herausforderung“ bevor, zitiert die Frankfurter Allgemeine den CSU-Politiker. „Irgendwann werden vielleicht nicht mehr genügend Wohnraum, Lehrer und Erzieher vorhanden sein. Wir müssen alles tun, dass die Integrationsfähigkeit gewahrt bleibt.“
Johannes Singhammer erwartet Verdopplung der Syrer
Fast alle Syrer werden nach den bisherigen Erfahrungen hierzulande als Flüchtlinge anerkannt oder erhalten einen gesicherten Status und sind damit berechtigt, Familienmitglieder nachzuholen, sagt Johannes Singhammer. Damit werde sich die Zahl der Syrer in Deutschland in etwa verdoppeln.
Seit langem wird darüber gestritten, ob die Syrer im Schnitt tatsächlich nur ein Familienmitglied nachholen werden. Laut dem Wirtschaftswissenschaftler Gunnar Heinsohn muss man im Schnitt mit mindestens drei weiteren Familienangehörigen pro berechtigtem Syrer rechnen.
Allein im dritten Quartal dieses Jahres wurden rund 82.000 Asylanträge von Syrern beschieden. Davon erhielten 99,9 Prozent Asyl oder einen anderen Schutz, der sie zum Familiennachzug berechtigt. Die Syrer stellten damit mit Abstand die größte Gruppe der Schutzberechtigten dar.
Die zweitgrößte Gruppe der Schutzberechtigten sind die Iraker, von denen allein im dritten Quartal 14.000 einen Bescheid erhielten, der sie zu einem Familiennachzug berechtigt. Die Anerkennungsquote lag bei 73 Prozent.
Seit dem vierten Quartal dieses Jahres erhalten die meisten syrischen Migranten in Deutschland nur noch den sogenannten subsidiären Schutz. Das heißt, ihre Aufenthaltserlaubnis gilt zunächst nur für ein Jahr und das Recht auf Familiennachzug ist für zwei Jahre ausgesetzt.
Allerdings klagen derzeit mehr als 30.000 Syrer dagegen, dass sie in Deutschland nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, sondern lediglich einen eingeschränkten Schutzstatus erhalten haben. In fast allen Fällen sprechen die deutschen Gerichte ihnen das Recht auf Familiennachzug zu.


