Reportage
Innenministerium streicht Verpflegungspauschale für Soldaten in der Flüchtlingshilfe

Seit September 2015 hat die Bundeswehr ständig 673 Soldatinnen und Soldaten direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abkommandiert. Unter anderem zur Bewältigung von Asylanträgen. Viele von ihnen sind in den 170 mobilen Teameinheiten bundesweit im Einsatz. Sie registrieren die Asylsuchenden, erstellen Passbilder und Fingerabdrücke, gleichen diese mit dem Bundeskriminalamt ab.

Fern von der Truppe können sie nicht an der Truppenversorgung teilnehmen. Vom Essen und Trinken für die Flüchtlinge (drei Mal Catering für insgesamt 16 Euro am Tag) sind sie ebenfalls ausgeschlossen.
Unbürokratisch zahlte das Bundesinnenministerium bislang den abkommandierten Bundeswehrhelfern eine Verpflegungspauschale von 25 Euro pro Tag.
Diese Pauschale wurde jetzt ersatzlos gestrichen. Damit nicht genug, soll die Pauschale auch noch rückwirkend versteuert werden.
Denn Beamten im Ministerium fiel auf, dass eine solche unbürokratische Verpflegungspauschale nirgendwo vorgesehen ist.
Es gebe ja schließlich die Trennungsgeldverordnung vom Bundesverwaltungsamt. Und die sieht bei einer Abordnung fern von der Dienststelle und dem Zuhause (mehr als 30 Kilometer) in den ersten zwei Wochen ein Trennungsreisegeld von 24 Euro pro Tag vor. Dieses reduziert sich ab dem 15. Tag auf ein Trennungstagegeld von 7,87 Euro. Darin enthalten sind 1,67 Euro fürs Frühstück und jeweils 3,10 Euro für das Mittagessen und für das Abendbrot. Das Trennjungsreisegeld und das Trennungstagegeld gelten als sachwerte Geldleistungen und müssen von den Soldatinnen und Soldaten versteuert werden.
Zum Vergleich: Flüchtlinge erhalten täglich drei Mahlzeiten von jeweils rund 5 Euro, wie Berlin Journal berichtete.
Die helfenden Soldaten müssen nun mehr oder weniger hungrig zuschauen. „Der Zustand jetzt ist unhaltbar“, schrieb zuletzt ein Kommandeur an den Deutschen Bundeswehr-Verband e.V., der Interessenvertretung aller Soldaten, in Bonn. „Die Soldaten können wegen der Flüchtlingshilfe nicht an der Truppenverpflegung teilnehmen, müssen sich selbst verpflegen, müssen möglicherweise, wie angedroht, die bisher gezahlten Zulagen nachversteuern und zahlen so am Ende drauf.“

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes e.V., Oberstleutnant André Wüstner, erklärte dazu: „Formal ist das Innenministerium sicher im Recht mit dem Einwand, die Pauschale von 25 Euro täglich sei rechtlich so nicht vorgesehen. Das kann aber keinesfalls das Problem der rund 670 Soldaten und zivilen Beschäftigen sein, die durch die Amtshilfe ohnehin höheren Belastungen ausgesetzt sind als sonst. Sie können erwarten, dass auch sie mal von einer schnellen, zweckmäßigen und unbürokratischen Lösung profitieren können – so, wie es umgekehrt ja dauernd der Fall ist.“
Wüstner weiter: „Wie immer springt die Bundeswehr ein, wenn kein anderer da ist. Wie immer profitiert das Land vom professionellen, effizienten sowie flexiblen Einsatz der Truppe. Und lässt jetzt die Frauen und Männer, die da so unbürokratisch und klaglos dienen, im Regen stehen. Das ist inakzeptabel!“
Auf diese Weise schwinde die Bereitschaft der Soldaten zum Einsatz in der Flüchtlingshilfe rapide, so Wüstner abschließend: „Ich habe volles Verständnis für jeden Soldaten, der sagt: Regelt das jetzt. Regelt das ordentlich. Oder sucht euch einen anderen, den ihr veralbern könnt!“
Von der Flexibilität, die die Bundeskanzlerin jüngst angemahnt hat, wolle man in einigen Ministerien offenbar nichts wissen, moniert Oberstleutnant Wüstner. Auf diese Weise werde man allerdings weder der Sache, noch der Bundeskanzlerin gerecht.
Der DBwV ist seit Anfang letzter Woche in den Ministerien unterwegs, legt den Finger in die Wunde und zeigt Lösungswege auf. Warten wir ab, ob ein Heilungsprozess eintritt, so der Bundeswehrverband.


