Reportage
Mörder von Maria Ladenburger war verurteilter Gewalttäter
Hussein Khavari, der mutmaßliche Mörder von Maria Ladenburger, ist offenbar ein verurteilter Gewalttäter. In Griechenland hatte er eine Frau schwer verletzt. Doch er floh nach Deutschland, wo man seine Identität nicht prüfte.

Offenbar hätte verhindert werden können, dass die 19-jährige Studentin Maria Ladenburger in Freiburg vergewaltigt und ermordet wird. Denn der dringend tatverdächtige Hussein Khavari war bereits im Jahr 2014 von einem griechischen Gericht zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Hussein Khavari hatte auf der griechischen Insel Korfu eine junge Frau von einer Steilküste gestoßen und ausgeraubt, wie die griechische Zeitung Tanea Ende Mai 2013 berichtete. Die Frau überlebte den Angriff nur knapp. Der Afghane trug auffällige Tattoos, weshalb er nun wiedererkannt wurde.
Hussein Khavari reiste unerkannt nach Deutschland weiter
Doch schon nach anderthalb Jahren in Haft ließen ihn die griechischen Behörden wieder frei. Er erhielt die Auflage, dass er sich regelmäßig bei der Polizei meldet. Doch stattdessen ging Hussein Khavari im November 2015 nach Deutschland, sagte seine griechische Anwältin Maria-Eleni Nikopoulou der Bild.
In Freiburg wurde er in das deutsche Jugendhilfesystem aufgenommen worden. Das Landratsamt Breisgau-Hochwarzwald nahm ihn nach dem deutschen Jugendhilferecht als „unbegleiteten minderjährigen Ausländer“ (UMA) auf und suchte für ihn eine Pflegefamilie.
Die Überprüfung der Personalien von Hussein Khavari war offenbar unvollständig. Denn angesichts der in Griechenland verhängten Vorstrafe als Gewalttäter hätte er gar nicht in das deutsche Jugendhilfesystem aufgenommen werden dürfen, berichtet die Frankfurter Allgemeine.
Das Jugendamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald wird die Frage beantworten müssen, warum Hussein Khavari ohne Identitätsklärung aufgenommen und in die Obhut der Pflegefamilie im Freiburger Stadtteil Littenweiler gegeben wurde. Offenbar hielten die Verantwortlichen ihn für harmlos.

Warum minderjährige Flüchtlinge nicht überprüft werden
Minderjährige Ausländer stellen auf Anraten von sozialen Diensten häufig gar keinen Asylantrag. Stattdessen beantragen sie die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz. Diese Erlaubnis erhalten sie, wenn für ihr Herkunftsland ein Abschiebeverbot erlassen wurde.
Doch auch bei der Aufnahme in die Jugendhilfe ist ein so genanntes „Clearing-Verfahren“ vorgeschrieben. In der Regel wird ein Vormund bestellt, das Alter geprüft und entschieden, ob der Minderjährige in einer Familie oder einer Wohngruppe untergebracht wird.
Die Feststellung der Identität spielt eine untergeordnete Rolle. Denn das Jugendhilferecht ist ursprünglich nicht für Einwanderer gemacht, sondern für Jugendliche, die in Deutschland aufgewachsen sind. Einwanderer führen häufig keine Papiere mit sich.
Laut Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfolgt die „vollumfängliche erkennungsdienstliche Behandlung“ von minderjährigen Flüchtlingen erst dann, wenn sie beim Bundesamt persönlich vorsprechen.
UPDATE: Hussein Khavari ist von der Freiburger Haftanstalt in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg verlegt worden, berichtet die Frankfurter Allgemeine. Der Gefangene werde dort wegen möglicher Suizidgefahr rund um die Uhr bewacht.


