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Heiko Maas will „lebenslang“ für Mord abschaffen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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heiko maas lebenslang abschaffen
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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Mörder künftig nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestrafen, etwa wenn der Mörder gereizt wurde.

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Nach dem Willen von Heiko Maas sollen ein Mörder künftig mit nur fünf Jahren Haft davonkommen können, wenn er durch eine „schwere Beleidigung“ gereizt wurde. (Screenshot: YouTube/Auf ein Wort)

Nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollen Mörder in Deutschland künftig nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, aus dem der Spiegel zitiert. Laut dem Entwurf soll die Haftstrafe für Morde auf nur fünf Jahre gesenkt werden können, wenn

  • der Täter „aus Verzweiflung“ gehandelt hat, um „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage“ zu befreien,
  • der Täter durch eine „schwere Beleidigung“ oder „Misshandlung […] zum Zorn gereizt“ wurde oder
  • der Täter von einer „vergleichbar heftigen Gemütsbewegung“ betroffen war.

Zugleich will Bundesjustizminister Heiko Maas die Mordkategorie der „Heimtücke“ ersetzen. Künftig sollen alle Tötungen als Mord gelten, bei denen der Täter die Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt.

Heiko Maas will „niedrige Beweggründe“ abschaffen

Das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ heißt nach dem Willen von Heiko Maas künftig „besonders verwerfliche Beweggründe“. In der neuen Fassung umfasst es auch explizit rassistische und fremdenfeindliche Angriffe. Der Entwurf stößt beim bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) auf Widerstand.

„Der Entwurf bestätigt leider genau das, wovor ich immer gewarnt habe, nämlich dass bei einer – im Grunde überflüssigen – Reform die absolute Strafdrohung ‚lebenslang’ für Mord zur Disposition gestellt wird.“

Dies widerspreche der im Grundgesetz verankerten „überragenden Bedeutung des Lebens“, so Winfried Bausback. Vor dem Hintergrund der „aktuellen terroristischen Akte“ sei die Reform das völlig falsche Signal.

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