Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf künstliche Befruchtung

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Das Jobcenter erhielt Recht in der ersten Instanz. (Foto: Aktion Freiheit statt Angst)
Das Jobcenter erhielt Recht in der ersten Instanz. (Foto: Aktion Freiheit statt Angst)

Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass die Jobcenter den Beziehern von Hartz IV die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht überweisen müssen.

Eine Sozialrichterin wies die Klage eines Ehepaars gegen das Jobcenter Marzahn-Hellersdorf zurück. Das Jobcenter hatte es im Jahr 2012 abgelehnt, dem Paar ein Darlehen für die entsprechende Behandlung zu gewähren.

Die Krankenkasse hatte den beiden zuvor zugesichert, rund 50 Prozent der Kosten für maximal drei Versuche einer künstlichen Befruchtung aufzubringen. Die übrigen Kosten hätte das Paar selber aufbringen müssen. Da es dazu nicht in der Lage war, beantragte es beim Jobcenter ein Darlehen in Höhe von 2.200 Euro.

Als das Jobcenter der Forderung nicht nachkam, zog das Paar im Dezember 2012 vor Gericht. Es begründete seine Klage damit, dass die Mitbürger nicht nur ihnen und ihren künftigen Kindern den Lebensunterhalt erarbeiten müssten. Vielmehr seien ihre Mitbürger auch noch dazu verpflichtet, ihnen den Kinderwunsch zu ermöglichen, so das Paar.

Diesem Denken folgte die Sozialrichterin in ihrem Bescheid jedoch nicht. Nach ihrer Auffassung kann das Jobcenter Darlehen nur für wirklich notwendige Dinge gewähren, deren Kosten eigentlich in den Hartz-IV-Leistungen enthalten sind wie für den Ersatz eines kaputten Kühlschranks.

„Eine künstliche Befruchtung gehört jedoch nicht zum Regelbedarf im Sinne des Gesetzes“, zitiert DER TAGESSPIEGEL die Richterin. Zudem handle es sich nicht um eine „medizinisch notwendige Behandlung“.

Auch der im Grundgesetz festgeschriebene besondere Schutz von Ehe und Familie bedeute weder für die Krankenkassen noch für die Jobcenter eine Verpflichtung, „die Entstehung einer Familie durch künstliche Befruchtung“ zu fördern.

Die Entscheidung des Berliner Sozialgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Paar aus Marzahn-Hellersdorf kann beim Landessozialgericht Berufung einlegen.

Der Hartz-IV-Regelsatz für einen alleinstehenden Leistungsempfänger liegt derzeit bei 399 Euro, für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft bei 360 Euro pro Person. Zum Jahresanfang 2016 werden die Sätze auf 404 Euro für einen Einzelnen und auf 364 Euro pro Person bei Paaren angehoben.

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1 KOMMENTAR

  1. Sorry, aber diese beiden Hartzer sind echte Arschlöcher. Wie kann man Kinder bekommen, wenn man noch nicht einmal in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen! Und jetzt sollen wir ihnen auch noch ihre Befruchtungsversuche bezahlen? Diese Schmarotzer gehen mir echt auf die Ketten.

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