Reportage
Grundsatzurteil: Alle Syrer haben Anrecht auf Asyl
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Grundsatzurteil der Klage eines Syrers gegen seinen Asylbescheid stattgegeben. Der junge Mann habe Anrecht auf volles Asyl, nicht nur auf subsidiären Schutz. Denn allen Syrern drohe bei einer Rückkehr in ihre Heimat Folter.

Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat einem 18-jährigen Syrer den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen. Der junge Mann hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verklagt. Denn die Behörde hatte ihm lediglich den untergeordneten sogenannten subsidiären Schutz gewährt.
Doch nach Ansicht der Düsseldorfer Richter müsste der Syrer bei einer Rückkehr in die Heimat politische Verfolgung fürchten. Das Urteil hat Grundsatzcharakter. Denn laut Gericht ist davon auszugehen, dass allen aus dem Ausland nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell Folter droht.
Allen Heimkehrern droht in Syrien die Folter
Diese menschenrechtswidrigen Verhörmethoden seien als politische Verfolgung einzustufen, zitiert die Welt aus der Gerichtsentscheidung. Der syrische Staat sehe grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potenziellen Regimegegner. Gegen das Urteil kann die Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden.
Der subsidiäre Schutz wird dann gewährt, wenn zwar eine Bedrohung für Leib und Leben im Heimatland etwa wegen eines Bürgerkriegs droht, aber keine individuelle Verfolgung erkennbar ist. Der Status gewährt eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland von einem Jahr.
Der von dem Syrer erfolgreich eingeklagte volle Flüchtlingsstatus hingegen berechtigt zum Aufenthalt für drei Jahre. Außerdem hatte die große Koalition im jüngsten Asylpaket den Familiennachzug für jene Flüchtlinge ausgesetzt, die nur einen subsidiären Schutz genießen.
Grundsatzurteil: Alle Syrer haben Anrecht auf Asyl
Der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kommt wegen ihrer Begründung die Bedeutung eines Grundsatzurteils zu.
Seit Beginn des Jahres sind bei dem Gericht mehr als 4.500 Klagen syrischer Asylbewerber eingegangen. In etwa der Hälfte dieser Klagen wurde den Syrern bereits ein subsidiärer Schutz gewährt, doch sie wollen ein volles Asyl erhalten und somit auch das Anrecht auf einen Familiennachzug.
Die sieben weiteren Kammern des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts befassen sich derzeit ebenfalls mit Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger. Ihre Grundsatzentscheidungen stehen aber noch aus. Bundesweit haben Verwaltungsgerichte bei solchen sogenannten Verbesserungsklagen bisher meist zugunsten der Kläger entschieden.


