Wer zieht gegen die Homo-Ehe nach Karlsruhe?

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Nicht nur in der AfD, sondern auch in CDU und CSU gibt es zahlreiche Gegner der Ehe für alle. Doch die Hürden für eine Verfassungsklage sind hoch. Um gegen die Homo-Ehe nach Karlsruhe zu ziehen, gibt es praktisch nur zwei Wege.

De facto gibt es nur zwei Wege, um gegen die Homo-Ehe nach Karlsruhe zu ziehen.
De facto gibt es nur zwei Wege, um gegen die Homo-Ehe nach Karlsruhe zu ziehen.

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der SPD, der Linken, der Grünen und großer Teile der Unionsparteien die Homo-Ehe beschlossen. Doch bereits im Vorfeld und während der Debatte kamen Zweifel auf, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz im Einklang steht.

AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland würde gern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die Homo-Ehe klagen. Doch die rechtlich vorgegebenen Hürden für eine solche Klage sind hoch, und zumindest die AfD-Bundespartei kommt als Kläger derzeit nicht infrage.

Klagebefugt gegen vom Bundestag beschlossene Gesetzte sind die Landesregierungen, oder es findet sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten zu diesem Zwecke zusammen. Nur dann können die Karlsruher Richter die Homo-Ehe einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle unterziehen.

Derzeit wären also 158 der insgesamt 630 Bundestagsabgeordneten nötig. Am Freitag stimmten 226 Abgeordnete von CDU und CSU gegen die Homo-Ehe. Zwar hält nicht jeder Gegner des neuen Gesetzes dieses auch für verfassungswidrig. Doch 158 Abgeordnete könnten sich finden.

Unter ihnen ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), nach dessen Ansicht das Grundgesetz hätte geändert werden müssen, um die Homo-Ehe zu ermöglichen. Offen ist jedoch, ob er gegen ein Gesetz klagen wird, nur weil er es für verfassungswidrig hält.

Einfacher wäre es, wenn die bayrische Landesregierung gegen die Homo-Ehe nach Karlsruhe ziehen würde. Doch Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer hat bereist angekündigt, dass das Gesetz nun zunächst juristisch geprüft werde. Und das könne Zeit dauern.

Die Abstimmung über die Homo-Ehe hat so viel Aufmerksamkeit erregt, dass eine andere Abstimmung am Freitag kaum Beachtung fand. Ein paar Dutzend Abgeordnete beschlossen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das nach Ansicht von Abgeordneten ebenfalls dem Grundgesetz widerspricht.

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17 KOMMENTARE

  1. Dass offenbar dieses Gesetz mehr Menschen beschäftigt (sowohl Befürworter als auch Gegner) als das im Nachgang beschlossene Netzwerkdurchsuchungsgesetz ist das erschütternde!
    Aber diese Reihenfolge war nicht umsonst, sondetn exakt so vorgesehen. Ebenso, wie der Jubel zu ersterem, der das zweite hat perfekt untergehen lassen.
    Und die Masse jubelt, oder grollt. ist aber auf jeden Fall abgelenkt.
    Nun sagt dies aber exakt etwas über eine Gesellschaft aus.

    • Richtig! Und! Wie weit ist eigentlich der sauteure „EU-Moloch“ in Sachen „Privatisierung von Wasserrechten“ in Portugal und Griechenland??????????????????
      Liest „man“ etwas darüber? NEIN !!!!!!!!!
      DRECKSPFOTEN WEG vom WASSER!
      Wasser ist für ALLE! DAS hat absolut NICHTS in PRIVATEN HÄNDEN zu suchen !!!!!!!!!!!!!

  2. Na Herr Seehofer Sie sind ein katholischer Christ oder? Sie treten doch für Werte ein oder? Stehen Sie auf Dampfplauderei oder? Das können Sie ja gut und ignorieren das GG .Sie sind ein toller Wendehals lassen sich von Angela quasi entmündigen. Nie mehr CSU wählen als Aufruf an alle.

  3. Dieses Nezwerkdurchsetzungsgesetz hatte nicht mal die Mehrheit der Stimmen denn es waren nur 10% der Politiker anwesend und 90% glänzten durch abwesenheit . Somit waren Sie nicht mal Beschluss fähig . Was soll das ganze Affentheater .

  4. Bei uns widerspricht vieles dem Grundgesetz,es fängt schon bei den sogenannten “ Flüchtlingen “ an.

  5. Grundgesetz?
    Was für ein Grundgesetz?
    Gibt es das in Deutschland?
    Für wen?
    Ach ja. Für INVASOREN, Kleinkrimminelle Gäste der IM ERIKA und auch für das Vollidiotenkabinet der IM Erika.
    Das Deutsche Volk hat schon lange NICHTS mehr zu melden.
    Was für eine Welt die alles unternimmt um unter zu gehen.

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