Reportage
„Man kann Ausländer auch ohne Papiere abschieben“
Abschiebungen scheitern oftmals daran, dass die Ausländer keine Papiere haben. Doch nach Ansicht des Chefs der Bundespolizei Dieter Romann könnte Deutschland selbst die nötigen Papiere ausstellen. Das sei früher auch so gewesen.

Einer der Hauptgründe, warum kriminelle Ausländer nicht abgeschoben werden, sind deren fehlende Papiere. So war es auch beim Attentäter von Berlin Anis Amri. Doch nun sagt der Chef der Bundespolizei Dieter Romann, dass man Ausländer eigentlich auch ohne Papiere in ihre Heimatländer abschieben kann.
Es gebe keine völkerrechtliche Verpflichtung, mit der Abschiebung auf die Ausstellung von Passersatz- oder Heimreisepapieren zu warten, sagte Dieter Romann dem Deutschlandfunk. „Früher war es ausreichend, wenn ein nationales oder auch ein europäisches EU-Laissez-Passer ausgestellt wurde.“ Das könne die Bundesrepublik selbst.
„Laissez-Passer“-Papiere sind eine Art internationaler Passersatz. Innerhalb der EU werden sie im Rahmen der Dublin-Verordnung zur Überführung von papierlosen Asylbewerbern in andere Mitgliedsländer genutzt. Doch die Zielstaaten von Abschiebungen erkennen die Dokumente möglicherweise nicht an.
Der Chef der Bundespolizei forderte zudem, dass künftig der Bund für die Abschiebungen zuständig ist. Denn derzeit entscheiden die kommunalen Ausländerämter und die Länder darüber, was mit abgelehnten Asylbewerbern geschieht, sobald das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Asylantrag abgelehnt hat.
Es sei möglicherweise „verfahrensökonomischer, diesen Vorgang gleich beim Bund zu belassen und den Vollzug der Außerlandesbringung auch der Bundespolizei aus eigenem Recht zu ermöglichen“, sagte Dieter Romann. Der Bund habe in diesem Bereich bessere Möglichkeiten als die rund 600 Ausländerbehörden in den Ländern und Kommunen.
Der Behördenchef weist darauf hin, dass Bundespolizei den späteren Attentäter Amri nach einem Aufgriff bei Friedrichshafen an die Landesbehörden abgeben musste. „Ich kann mir vorstellen, dass hier ein Beibehalt bei der Bundespolizei möglicherweise auch zu einer Abschiebung hätte führen können.“ Der Terroranschlag hätte verhindert werden können.


