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Reportage

Bußgeld-Katalog: So teuer kann Hetze auf Facebook werden

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Hetze bei Facebook kann strafbar sein und mit Geldbußen belegt werden. (Foto: Spencer E Holtaway)
Hetze bei Facebook kann strafbar sein und mit Geldbußen belegt werden. (Foto: Spencer E Holtaway)
Hetze bei Facebook kann strafbar sein und mit Geldbußen belegt werden. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/spencereholtaway/3376955055/in/photolist-69pM62" target="_blank">Spencer E Holtaway</a>)
Hetze bei Facebook kann strafbar sein und mit Geldbußen belegt werden. (Foto: Spencer E Holtaway)

Die Stiftung Warentest will nicht mehr länger nur die Qualitätsprüfung von Produkten übernehmen, sondern mischt sich in die Debatte um Hasskommentare in den sozialen Netzwerken ein. Die Stiftung ermahnt alle Internetnutzer zu einer „rationalen und sachlichen Diskussionen“ auf Facebook, da unüberlegte und Gewalt verherrlichende Äußerungen schnell teuer werden können. Dazu veröffentlichte die Institution nun eine Art Bußgeld-Katalog mit beleidigenden Kommentaren und deren Konsequenzen, wie Meedia berichtet.

Gewaltaufrufe auf Facebook werden teuer

Auf Facebook veröffentlichte die Stiftung Warentest einen Aufruf gegen Hetze. Der Post wurde rund 9.000 mal geteilt und verbreitete sich rasant in den sozialen Medien. Darin beklagt die Verbraucherschutzorganisation, dass der Ton im Internet zunehmend rauer geworden sei. „Beleidigungen und Volksverhetzung sind fast schon Normalität in vielen öffentlichen Kommentarspalten.“ Doch Beleidigungen und Hasskommentare in den sozialen Medien können  für die Verfasser kostspielig werden, wie aus den Beispielen der Verbraucherschützer hervorgeht.

Nach Angaben der Stiftung Warentest führt beispielsweise eine schwere antisemitische Beleidigung zu einer Strafe von bis zu 5.000 Euro. Als Beispiel führt die Institution folgenden Kommentar an: „So gesehen haben die Juden am Holocaust im 2. Weltkrieg auch selber Schuld. Vor allem die Juden im Warschauer Ghetto…“. Ähnlich kostspielig wird folgender Kommentar über Migranten und Flüchtlinge: „Ich bin dafür, dass wir die Gaskammern wieder öffnen und die ganze Brut dort reinstecken.“ Der Verfasser des Beitrags wurde dafür zu 4.800 Euro Strafe verurteilt.

Mordaufruf an Merkel: 2.000 Euro Bußgeld

Deutlich billiger sind da Beleidigungen gegen Politiker, wie der folgende Facebook-Eintrag: „Dieses Pack gehört gesteinigt und an die Wand gestellt. Allen voran diese erbärmliche Drecksau von OB Jung, dieser Voll-Assi.“ Die Konsequenz für den Verfasser: 1.800 Euro Strafe. Ein weiterer Kommentator erhielt für die Forderung „Merkel muss öffentlich gesteinigt werden“ eine Strafe von 2.000 Euro.

Wer Vizekanzler Sigmar Gabriel einen „Volksverräter“, „Verbrecher“ und „perversen Kinderschänder-Freund“ nennt, der „standrechtlich erschossen gehört“, muss ebenfalls mit hohen Bußgeldzahlungen rechnen. Ein 41-jähriger Sachse wurde dafür von einem Dresdner Gericht zu  einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, wie wir berichteten. „Sie haben Worte gewählt, da bleibt mir die Spucke weg!“, so die Richterin.

Die Stiftung Warentest ermutigt die Bürger trotz des rauen Tons dazu, sich weiter im Internet an Diskussionen zu beteiligen. „Lasst euch von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten, euch an Debatten zu beteiligen. Eine aufgeklärte und fortschrittliche Gesellschaft benötigt rationale und sachliche Diskussionen. Diese dürfen nicht von jenen gekapert und verhindert werden, die nur Hass schüren wollen.“ Wer Opfer von Beleidigungen oder Gewaltaufrufen werde, solle sich direkt online an die Polizei wenden.

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Thomas Breithaupt

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