Reportage
Facebook-Kommentar gegen Sigmar Gabriel kostet 1.200 Euro Strafe

Öffentliche Äußerungen im Internet können weitreichende Folgen haben, wie ein 41-jähriger Mann aus Sachsen erfahren musste. Er hatte Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) in einem Facebook-Kommentar als „Volksverräter“ bezeichnet, der „standrechtlich erschossen gehöre“. Außerdem nannte Falk L. (41) den SPD-Chef einen „Verbrecher“ und in Anspielung auf die Edathy-Affäre einen „perversen Kinderschänder-Freund“.
Er veröffentlichte seinen Kommentar ausgerechnet auf der Seite der Polizei, wie die Süddeutsche berichtet. Gabriel ging persönlich die Beleidigungen vor und stellte Strafantrag. Nun musste sich der KfZ-Mechaniker und Familienvater am Montag für seine derbe Wortwahl in Dresden vor Gericht verantworten und wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt.
Facebook-Kommentar rief zu Mord an Gabriel auf
Auslöser für den Zorn des Mannes waren Gabriels Äußerungen über die Ereignisse im sächsischen Heidenau. Dort hatte eine Gruppe Rechten vor einer Flüchtlingsunterkunft und in einem ehemaligen Baumarkt randaliert. Anschließend kam es zu Ausschreitungen zwischen rechten und linken Demonstranten. Gabriel bezeichnete die rechten Randalierer danach als „Pack und Mob“, der eingesperrt gehöre, wie der Focus berichtet.
Falk L. trieb diese pauschale Äußerung Gabriels offenbar so sehr zur Weißglut, dass er sich zu seinem hetzerischen Facebook-Kommentar hinreißen ließ. „Es geht mir maßgeblich gegen den Strich, dass ein Minister eine Riesenmenschengruppe so als Abschaum beschimpft“, zitiert ihn die BILD.
Er entschuldigte sich vor Gericht für sein Fehlverhalten und bat um ein mildes Urteil. „Es tut mir leid. Ich bereue ja, was ich getan habe. Ich habe Herrn Gabriel sogar einen Entschuldigungsbrief geschrieben.“ Die zuständige Richterin Birgit Keeve verhängte eine Geldstrafe von 1.200 Euro. „Sie haben Worte gewählt, da bleibt mir die Spucke weg!“, so die Richterin.
Strafrechtliche Folgen für Facebook-Kommentar
Der Staat nutzt das Urteil als abschreckende Warnung an alle, die auf Facebook zu Hass und Gewalt aufrufen. Erst kürzlich nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen eine Frau wegen Volksverhetzung auf, die auf Facebook über kriminelle Migranten schrieb: „Dieses Dreckspack müsste man vergasen“. Auslöser war die Festnahme eines 17-jährigen Asylbewerbers, der in einem Schwimmbad eine 18-jährige Frau sexuell belästigt hatte.
Für einen 30-jährigen Plakatierer endete ein Eintrag auf Facebook sogar mit einer Haftstrafe. Er veröffentlichte ein Bild, das angeblich zurückgelassenen Müll von Migranten zeigte und schrieb dazu die Worte „Erschießung“ und „Vergasung“. Ein Gericht verurteilte ihn zu sieben Monaten auf Bewährung und 80 Sozialstunden in einem Flüchtlingsheim. Der Richter beschrieb die Kommentare als unentschuldbar. Man könne nicht „jeden Mist, den man im Hirn hat, einfach veröffentlichen.“
Ein 25-jähriger Bayer wurde aufgrund seines Facebook-Kommentars sogar zu 7.500 Euro Strafe verurteilt, wie die Morgenpost Sachsen berichtet. Er schrieb: „I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für des Gfrast. Lieferung frei Haus.“ Darin sah der Richter den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und verurteilte den Mann zu der hohen Geldbuße.
Ein Polizist schrieb daraufhin: „I häd nu 60 Eintrittskarten fürs Onkelzkonzert mit Zugticket herzugeben. Aber ohne Rückfahrt. Die erübrigt sich dann sowieso.“ Gegen ihn wurden die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt. Der Kommentar sei zwar „moralisch verwerflich“, erfülle jedoch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung.


