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Trotz Kinderporno-Affäre: Sebastian Edathy darf SPD-Mitglied bleiben

Von Thomas Breithaupt · · 5 Min. Lesezeit

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Sebastian Edathy wird seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen lassen, bevor er wieder vollwertiges SPD-Mitglied sein wird. (Foto: Metropolico.org)
Sebastian Edathy wird seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen lassen, bevor er wieder vollwertiges SPD-Mitglied sein wird. (Foto: Metropolico.org)
Sebastian Edathy wird seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen lassen, bevor er wieder vollwertiges SPD-Mitglied sein wird. (Foto: Metropolico.org)
Sebastian Edathy (46) aus Niedersachsen wird seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen lassen, bevor er wieder vollwertiges SPD-Mitglied sein wird. (Foto: Metropolico.org)

Sebastian Edathy (46) wird trotz seiner Affäre um Kinderpornografie weiterhin Mitglied der SPD bleiben. Darauf einigten sich der ehemalige SPD-Bundesvorsitzende und die Partei nach einer Anhörung vor der sozialdemokratischen Bundesschiedskommission gestern in Berlin. Edathy wird seine SPD-Mitgliedschaft lediglich für fünf Jahre ruhen lassen, bevor er der Partei wieder als vollwertiges Mitglied zur Verfügung steht.

In einer Presseerklärung informierte die Bundesschiedskommission der SPD die Öffentlichkeit über den Fall. Darin heißt es, dass die SPD gegen Edathy „keine strafrechtlichen Unrechts- oder Schuldvorwürfe“ erheben wird. Edathy habe sein Verhalten vor der Kommission bedauert und von sich aus vorgeschlagen, seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen zu lassen. Die Bundesschiedskommission habe den Vorschlag akzeptiert und das Verfahren daraufhin eingestellt. Die SPD wird also nicht vor ein ordentliches Gericht ziehen und verzichtet auf weitere rechtliche Schritte gegen Sebastian Edathy.

Eigentlich strebte die Partei zunächst den Rausschmiss Edathys an, als sie das Parteiordnungsverfahren gegen ihn ins Rollen brachte. Zu groß war der Image-Schaden, den Edathy der Partei mit seiner Kinderporno-Affäre zugefügt hatte. Ein Schiedsgericht des SPD-Bezirks Hannover entschied dann im Juni, dass Edathy seine SPD-Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen müsse, wie Spiegel Online berichtete. Sowohl Edathy als auch die SPD-Parteispitze legten gegen das Urteil Berufung ein.

Sebastian Edathy hatte im März 2015 vor dem Landgericht Verden den Besitz und Konsum von Fotos und Videos nackter Jungen gestanden, wie der NDR berichtet. Er habe kinderpornografische Fotos aus dem Internet heruntergeladen und eine CD und einen Bildband mit jugendpornografischem Inhalt besessen, wie sein Anwalt Christian Noll damals im Auftrag seines Mandanten verlas.

Das Verfahren wurden gegen eine Geldzahlung eingestellt. Edathy musste zudem eine Auflage von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund in Niedersachsen zahlen. Der Richter begründete das Urteil mit den Worten: „Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Ich wünsche dem Angeklagten alles Gute und hoffe, dass immer weniger Kinder Missbrauchsopfer werden.“

Im Zuge der Edathy-Affäre musste auch der damalige Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zurücktreten. Er hatte in seiner früheren Funktion als Innenminister den SPD-Chef Sigmar Gabriel im Oktober 2013 darüber informiert, dass Edathy auf einer Kundenliste eines kanadischen Anbieters von Kinderpornografie auftauchte. Ermittler waren so auf den einstigen SPD-Hoffnungsträger aufmerksam geworden.

Trotz kinderpornografischer Bilder auf seinem Dienstlaptop darf der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (46) aus Niedersachsen in der SPD bleiben, die Mitgliedschaft ruht nur für fünf Jahre (Foto: Facebook/Sebastian Edathy)
Trotz kinderpornografischer Bilder auf seinem Dienstlaptop darf der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (46) aus Niedersachsen in der SPD bleiben, die Mitgliedschaft ruht nur für fünf Jahre (Foto: Facebook/Sebastian Edathy)

Der in Hannover geborene Edathy gehörte von 1998 bis 2014 dem Deutschen Bundestag an. Dort war er von 2005 bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses, von 2009 bis 2013 Mitglied des Rechtsausschusses.

Laut gestriger Presseerklärung der Bundesschiedskommission der SPD hatte Edathy eingeräumt, der Partei geschadet zu haben: „Der Antragsgegner räumt gleichwohl ein, dass sein Verhalten den sozialdemokratischen Grundwert des Schutzes von Minderjährigen berührt hat und bedauert dies.“

Gegen das Urteil der Bundesschiedskommission kann keine weitere Berufung eingelegt werden. Aber die Parteispitze hätte in einem nächsten Schritt vor ein ordentliches Gericht ziehen können. Darauf verzichtet sie nun, genau wie Edathy.

Die Chronologie der wichtigsten Daten der Edathy-Kinderpornographie-Affäre (mit Material der Nachrichtenagentur DPA):

7. Februar 2014: Edathy legt mit sofortiger Wirkung sein Bundestagsmandat nieder. Der Innenpolitiker war seit 1998 Mitglied des Bundestags und Vorsitzender im NSU-Untersuchungsausschuss. Als Grund für seinen Schritt wurden gesundheitliche Probleme angegeben.

10. Februar 2014: Ermittler haben die Privatwohnungen und die Büroräume von Edathy durchsucht. Wenige Tage später bezeichnet der SPD-Politiker die Hausdurchsuchungen als „unverhältnismäßig“, sie widersprächen rechtsstaatlichen Grundsätzen.

14. Februar 2014: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt wegen der Edathy-Affäre zurück, weil er die SPD-Spitze im Oktober 2013 noch als Bundesinnenminister über den Kinderpornografie-Verdacht informiert hatte.

24. Februar 2014: Die SPD leitet ein Parteiordnungsverfahren gegen Edathy ein.

2. Juli 2014: Kommt nun Licht in die Affäre um Edathy? Ein Bundestagsuntersuchungsausschuss zur Affäre nimmt seine Arbeit auf.

17. Juli 2014: Die Staatsanwaltschaft Hannover klagt Edathy an. Das Landgericht Verden bestätigte den Eingang der Anklage. Der Politiker soll kinderpornografische Fotos und Videos besessen haben.

29. August 2014: Edathy klagte gegen die Durchsuchungen seiner Wohnungen in der Kinderporno-Affäre. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde des Ex-SPD-Abgeordneten zurück.

18. November 2014: Das Landgericht Verden, das für Edathys Wohnort Rehburg-Loccum zuständig ist, gibt bekannt, dass der Prozess gegen ihn am 23. Februar 2015 beginnen soll.

18. Dezember 2014: Edathy stellt sich erst der Hauptstadtpresse, dann sagt er als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags aus.

5. Februar 2015: Vor dem Untersuchungsausschuss verweigert der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann die Aussage. Er galt als wichtigste Figur, um die politischen Umstände der Affäre aufzuklären.

23. Februar 2015: Der Prozess gegen Edathy vor dem Landgericht Verden beginnt – und wird nach nur anderthalb Stunden wieder unterbrochen. Zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gab es einen Streit über die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

2. März 2015: Edathy gesteht vor Gericht, mit seinem dienstlichen Laptop Videos und Bilder von nackten Jungen aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Das Gericht stellt das Verfahren ein. Edathy muss 5.000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen – ist aber nicht vorbestraft.

1. Juni 2015: Die zuständige Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover entscheidet, dass Edathy seine SPD-Mitgliedschaft ab sofort für drei Jahre ruhen lassen muss. Aus der Partei ausgeschlossen werden soll er nicht. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete kündigt noch am Abend an, dass er Berufung gegen die Entscheidung einlegen werde.

12. Februar 2016: Nach einer vertraulichen Anhörung vor der SPD-Bundesschiedskommission im Willy-Brandt-Haus in Berlin beschloss die Bundesschiedsskommission: Edathys Mitgliedschiedschaft ruht für fünf Jahre ab dem 12. Februar 2016. Ausgeschlossen wird er er nicht.

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