Berlin Journal

Magazin · Berlin

Reportage

Wann öffnet das ICC wieder? Was hinter Berlins Plänen für das Kulturquartier steckt

Von Heino Ziessnitz · · 9 Min. Lesezeit

Teilen: X · E-Mail

ICC Berlin

Anzeige

Für die dauerhafte Wiedereröffnung des ICC Berlin gibt es noch keinen verbindlichen Termin. Die im Juni 2026 veröffentlichte Planung nennt eine schrittweise Inbetriebnahme ab 2032/2033. Im September vereinbarte das Land exklusive Verhandlungen mit der Projektpartnerschaft Quartier ICC und stellte einen Vertragsabschluss für 2027 in Aussicht. Ein aktualisierter Bau- und Eröffnungszeitplan wurde dabei nicht veröffentlicht.

Geplant ist ein Kulturquartier mit Veranstaltungen, Ausstellungen und Gastronomie, ergänzt durch Neubauten im Umfeld. Ob daraus ein dauerhaft zugänglicher Ort für die Stadt wird, entscheidet sich an der Finanzierung, den Genehmigungen und den verbindlichen Pflichten des künftigen Betreibers.

Das Wichtigste zur Wiedereröffnung des ICC in Kürze

  • Ein gesichertes Eröffnungsdatum fehlt. Das Ziel 2032/2033 stammt aus der Veröffentlichung vom Juni 2026.
  • Die Exklusivität läuft bis zum 30. Juni 2027. Seit September verhandelt Berlin mit der ausgewählten Projektpartnerschaft.
  • Der Erbbaurechtsvertrag wird für 2027 angestrebt. Die erforderliche parlamentarische Zustimmung bleibt ein wesentlicher Schritt.
  • Das ICC soll vielfältiger genutzt werden. Zum Konzept gehören Kultur, Veranstaltungen und öffentlich zugängliche Bereiche.
  • Der Stillstand kostet weiterhin Geld. Die BIM bezifferte Sicherung und Instandhaltung im Juni auf rund zwei Millionen Euro jährlich. www.berlin.de

Was seit September tatsächlich feststeht

Am 2. September 2026 unterzeichneten das Land Berlin und die Projektpartnerschaft Quartier ICC eine Exklusivitätsvereinbarung. Sie umfasst das ICC, das zugehörige Parkhaus und das Grundstück Messedamm 9. Laut Mitteilung der Wirtschaftsverwaltung zur Exklusivitätsvereinbarung sollen die weiteren Gespräche den vorgesehenen Erbbaurechtsvertrag zur Beurkundungsreife bringen.

Vorgesehen ist eine Laufzeit von 99 Jahren. Zur Projektpartnerschaft gehören unter anderem MIB, Hochtief Infrastructure, Arup sowie die Architekturbüros Graft und Max Dudler.

Die Vereinbarung ist ein Fortschritt gegenüber einer unverbindlichen Ideensuche. Berlin arbeitet mit einem ausgewählten Partner an den Vertragsbedingungen. Daraus folgt jedoch noch keine endgültige Freigabe des Gesamtprojekts.

Für die Öffentlichkeit kommt es deshalb auf die nächste Stufe an: Welche Zusagen werden verbindlich? Welche Voraussetzungen müssen vor Baubeginn erfüllt sein? Und wer trägt das Risiko, wenn Sanierung oder Betrieb teurer werden als kalkuliert?

Welche Termine gelten – und welche Fragen offenbleiben

Die öffentlich genannten Jahreszahlen betreffen unterschiedliche Schritte. Zudem unterscheiden sich die Mitteilungen vom Juni und September.

 

Zeitpunkt Bedeutung Quellenstand
30. Juni 2027 Ende der vereinbarten Exklusivität 09/2026
2027 Angestrebter Abschluss beziehungsweise Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags 09/2026
Ab 2029 Möglicher Beginn erster Baumaßnahmen 06/2026
Ab 2032/2033 Angestrebte schrittweise Inbetriebnahme 06/2026

Im Juni hatte die BIM noch erklärt, bis 2028 sollten die Voraussetzungen für die Erbbaurechtsvergabe geschaffen werden. Die September-Mitteilung nennt für den Vertrag ein früheres Ziel. Einen neuen Termin für Baubeginn oder Wiedereröffnung enthält sie nicht.

Ein früherer Vertragsabschluss bedeutet daher nicht automatisch eine frühere Öffnung. Planung, Genehmigungen und Bauausführung benötigen jeweils eigene Zeiträume. Auch lässt sich aus einer schrittweisen Inbetriebnahme nicht ableiten, wann das gesamte Quartier fertig sein könnte.

Die Frage „Wann öffnet das ICC wieder?“ lässt sich derzeit nur eingeschränkt beantworten: Eine Öffnung in Etappen wird angestrebt. Der dafür veröffentlichte Zeithorizont stammt weiterhin aus dem Juni.

Was Besucher im neuen ICC erwarten könnten

Das im Juni vorgestellte Nutzungskonzept sieht für den großen Saal Konzerte und Veranstaltungen vor. Saal 2 soll zum Ausstellungs- und Erlebnisraum werden. Weitere Bereiche sind für Gastronomie, Studios und Galerien vorgesehen.

Eine öffentliche Passage im Erdgeschoss soll das Gebäude von Norden nach Süden durchquerbar machen. Auf den angrenzenden Grundstücken sind ergänzende Hotel-, Wohn-, Büro- und Gewerbenutzungen geplant.

Die Projektpartnerschaft will das ICC damit auch außerhalb einzelner Veranstaltungstermine beleben. Zusätzliche Eingänge, Vorplätze und bessere Wegeverbindungen sollen das Gebäude stärker mit seiner Umgebung verbinden. Das beschreibt die Absicht der Entwickler, noch keine zugesicherten Öffnungszeiten oder bereits vermieteten Flächen.

Für Berlinerinnen und Berliner wäre eine alltägliche Nutzung ein wesentlicher Gewinn. Dafür reicht es allerdings nicht, öffentlich zugängliche Flächen in einem Entwurf auszuweisen. Entscheidend wird sein, welche Bereiche ohne Veranstaltungsticket betreten werden können, wann sie geöffnet sind und welche Angebote sich unterschiedliche Besuchergruppen leisten können.

Wer finanziert Sanierung und Betrieb?

Beim Start des Konzeptverfahrens im November 2024 erklärte die Wirtschaftsverwaltung, eine Finanzierung durch das Land Berlin sei nicht vorgesehen. Die Entwicklung zusätzlicher Grundstücke gehörte bereits damals zum Angebot an mögliche Investoren.

Im Juni 2026 berichtete der Tagesspiegel auf Grundlage einer Senatsvorlage dagegen über einen vorgesehenen Finanzierungsmix aus Eigenkapital, Krediten und einzuwerbenden Fördermitteln auf EU-, Bundes- und Landesebene. Ein verbindliches Finanzierungskonzept gehörte nach dieser Darstellung zu den noch zu erfüllenden Voraussetzungen. Der Bericht belegt keine erteilten Förderzusagen.

Zwischen diesen Angaben besteht ein Erklärungsbedarf. Ob tatsächlich Berliner Haushaltsmittel beansprucht werden sollen, welche Programme infrage kommen und welche Beträge bereits zugesagt sind, lässt sich aus den hier ausgewerteten Veröffentlichungen nicht abschließend feststellen. Die September-Mitteilung enthält keine vollständige Finanzierungsübersicht.

Dabei müssen Bau und Betrieb getrennt betrachtet werden. Eine gesicherte Sanierungsfinanzierung würde noch nicht beweisen, dass die späteren Einnahmen für Personal, Technik, Energie und Unterhaltung ausreichen. Umgekehrt kann ein plausibles Betriebskonzept die anfänglichen Baukosten nicht ersetzen.

Für eine belastbare Entscheidung braucht es deshalb nachvollziehbare Antworten: Welches Kapital steht verbindlich bereit? Welche Einnahmen werden erwartet? Welche Reserven bestehen für zusätzliche Kosten? Und wer muss einspringen, wenn diese Reserven nicht ausreichen?

Warum die Nachbargrundstücke zum Konzept gehören

Die Verbindung von Kulturflächen und gewerblichen Nutzungen eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, unterschiedliche Einnahmequellen zusammenzuführen. Hotel-, Büro- und Gastronomieflächen könnten zur Wirtschaftlichkeit des Gesamtquartiers beitragen. Wie groß dieser Beitrag tatsächlich wäre, müsste eine konkrete Kalkulation zeigen.

Für Berlin liegt darin eine Abwägung. Zusätzliche Bebauung kann die Finanzierung erleichtern und mehr Menschen an den Standort bringen. Zugleich müssen die kulturellen Angebote und der öffentliche Zugang dauerhaft abgesichert werden.

Der Erfolg sollte deshalb nicht allein an einer angekündigten Investitionssumme gemessen werden. Ebenso wichtig sind überprüfbare Betreiberpflichten: Welche Gebäudeteile werden instand gesetzt? Welche Nutzungen müssen angeboten werden? Welche Konsequenzen hat es, wenn wesentliche Verpflichtungen unerfüllt bleiben?

Ein langfristiger Vertrag kann für beide Seiten Planungssicherheit schaffen. Dafür muss er wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten mit ausreichend präzisen Anforderungen verbinden.

Ein Denkmal braucht eine Nutzung, die zu ihm passt

Das 1979 eröffnete ICC steht seit 2019 unter Denkmalschutz. Sein Erhalt verlangt daher mehr als eine neue Fassade oder modernisierte Veranstaltungsräume.

Die Projektpartnerschaft beschreibt den Ansatz, künftige Nutzungen aus den vorhandenen räumlichen Qualitäten zu entwickeln. Die großen Säle und Foyers sollen dabei eine wesentliche Rolle spielen. Das ist eine nachvollziehbare planerische Richtung. Sie muss jedoch mit den Anforderungen eines heutigen Betriebs zusammengebracht werden.

Dazu gehören sichere Besucherführung, funktionierende Technik, Barrierefreiheit und wirtschaftlich vertretbare Unterhaltung. Eine überzeugende architektonische Lösung muss im Alltag bestehen können.

Auch der Berlin-Journal-Beitrag zur Sanierung der Komischen Oper behandelt die Verbindung von Bauplanung, Kosten und späterer Nutzbarkeit. Die Finanzierungsmodelle der beiden Projekte unterscheiden sich. Vergleichbar ist die öffentliche Erwartung, Fortschritte anhand verständlicher Zahlen und Termine nachvollziehen zu können.

Was Berlin bis zur Wiedereröffnung braucht

Die von der BIM genannten jährlichen Kosten von rund zwei Millionen Euro für Sicherung und Instandhaltung erhöhen den Handlungsdruck. Die Angabe stammt aus dem Juni 2026. Sie ist keine hier unabhängig geprüfte Jahresabrechnung.

Diese Kosten sprechen für eine zügige Bearbeitung. Sie rechtfertigen aber keinen Vertrag, dessen langfristige Verpflichtungen und Risiken unzureichend geklärt sind. Umgekehrt darf sorgfältige Vorbereitung nicht bedeuten, dass Entscheidungen dauerhaft ohne überprüfbare Zwischenergebnisse vertagt werden.

Hilfreich wäre eine regelmäßig aktualisierte Übersicht: Welche vertraglichen Schritte sind abgeschlossen, welche Genehmigungen fehlen und welcher Teil der Finanzierung ist gesichert? Sobald die Bauplanung belastbarer wird, sollten daraus nachvollziehbare Termine für einzelne Abschnitte folgen.

Für das Publikum zählt schließlich die tatsächliche Nutzbarkeit. Ein Vertragsabschluss, ein Baustart und die Öffnung eines Saals sind unterschiedliche Erfolge. Wer sie getrennt ausweist, macht Fortschritte sichtbar, ohne Erwartungen vorzeitig zu wecken.

Fazit

Die Exklusivitätsvereinbarung hat die Voraussetzungen für eine Wiederbelebung des ICC verbessert. Ein gesicherter Eröffnungstermin ist damit noch nicht verbunden. Berlin muss jetzt Finanzierung, Bauplanung und öffentliche Nutzung verbindlich zusammenführen. Bis ein aktualisierter Ablaufplan vorliegt, bleibt 2032/2033 das im Juni veröffentlichte Ziel für eine schrittweise Inbetriebnahme – keine Zusage für die vollständige Wiedereröffnung.

FAQ

Wird das ICC verkauft?
Vorgesehen ist ein Erbbaurecht über 99 Jahre. Dieses Modell ist von einem Grundstücksverkauf zu unterscheiden. Die Einzelheiten der Nutzung und die Verpflichtungen des Vertragspartners sollen im Erbbaurechtsvertrag geregelt werden.

Könnten einzelne Bereiche früher öffnen als das gesamte Quartier?
Die Planung sieht eine schrittweise Inbetriebnahme vor. Welche Gebäudeteile zuerst zugänglich werden könnten, geht aus den geprüften Mitteilungen nicht hervor.

Wird das ICC wieder ausschließlich als Kongresszentrum genutzt?
Nein. Das vorgestellte Konzept verbindet Veranstaltungsflächen mit Ausstellungen, Gastronomie und weiteren kulturellen Angeboten. Ein konkreter Veranstaltungskalender lässt sich daraus noch nicht ableiten.

Wird der Besuch kostenlos sein?
Eine öffentliche Passage ist vorgesehen. Daraus folgt nicht, dass Ausstellungen, Konzerte oder andere Veranstaltungen kostenfrei zugänglich sein werden. Konkrete Eintrittsmodelle und Öffnungszeiten sind in den ausgewerteten Mitteilungen nicht festgelegt.

Warum lässt sich kein verlässlicher Gesamtpreis nennen?
Die geprüften Veröffentlichungen enthalten keine abschließend gesicherte Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht. Die genannten jährlichen Sicherungs- und Instandhaltungskosten dürfen nicht mit dem Sanierungsbudget verwechselt werden.

Quellen

Recherche- und Quellenstand: 29. Oktober 2026.

Comments

comments

Berlin

Weiterlesen

Alle Beiträge →

Newsletter

Berlin und die Wirtschaft in einem Brief

Die wichtigsten Geschichten aus Berlin, Deutschland und der Wirtschaftswelt — kompakt im Postfach.

Jederzeit abbestellbar. Kein Spam.