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Reportage

Regierung beschließt Gesetz gegen Hass und Hetze

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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offensichtlich strafbare Inhalte Facebook
Künftig müssen die sozialen Netzwerke innerhalb von 24 Stunden darüber entscheiden, was „offensichtlich strafbare Inhalte“ sind.

Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebilligt. Soziale Netzwerke wie Facebook müssen künftig „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen.

offensichtlich strafbare Inhalte Facebook
Künftig müssen die sozialen Netzwerke innerhalb von 24 Stunden darüber entscheiden, was „offensichtlich strafbare Inhalte“ sind.

Wenn soziale Netzwerke strafbare Kommentare nicht innerhalb von 24 Stunden löschen oder sperren, müssen sie künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro rechnen. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

„Die Anbieter sozialer Netzwerke stehen in der Verantwortung, wenn ihre Plattformen missbraucht werden, um Hasskriminalität und strafbare Falschnachrichten zu verbreiten“, zitiert die FAZ den Minister. Unternehmen wie Facebook sollen verpflichtet werden, stärker vorzugehen gegen

Für „strafbare Hetze“ dürfe in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein wie auf der Straße, sagte Heiko Maas. Das Internet präge die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima In Deutschland. „Verbalradikalisierung ist oft die Vorstufe zur körperlichen Gewalt“, so der Justizminister.

„Offensichtlich strafbare Inhalte“ sollen künftig innerhalb von 24 Stunden ab Eingang einer entsprechenden Beschwerde durch einen Nutzer gelöscht oder gesperrt werden. Zu diesem Zweck werden die Unternehmen verpflichtet, ein leicht erkennbares Beschwerdesystem für ihre Nutzer einzurichten.

Einmal pro Quartal sollen die sozialen Netzwerke darüber berichten, wie viele Beschwerden es gegeben hat und wie man damit umgegangen sei. Diese Berichte über Nutzerbeschwerden sollen sie dann für jeden zugänglich im Internet veröffentlichen.

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