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Brandanschlag entscheidet Prozess um Rigaer Straße 94

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Brandanschlag entscheidet Prozess um Rigaer Straße 94
Das Landgericht Berlin entschied zugunsten der Besetzer. Denn der Anwalt des Hauseigentümers erschien offenbar aus Angst nicht zum Gerichtstermin. (Screenshot: YouTube/RT Deutsch)

Die Linksradikalen haben zumindest vorerst vor Gericht gesiegt und dürfen die Räume in der Rigaer Straße 94 wieder besetzen. Grund ist, dass der Anwalt des Eigentümers mit einem Brandanschlag eingeschüchtert wurde und daher nicht vor Gericht erschien.

Brandanschlag entscheidet Prozess um Rigaer Straße 94
Das Landgericht Berlin entschied zugunsten der Besetzer. Denn der Anwalt des Hauseigentümers erschien offenbar aus Angst nicht zum Gerichtstermin. (Screenshot: YouTube/RT Deutsch)

Am Mittwochvormittag entschied das Landgericht nach nur einer halben Stunde, dass die Räumung in der Rigaer Straße 94 am 22. Juni illegal war. Die betroffenen Räume müssen den linksradikalen Besetzern wieder zugänglich gemacht werden. Den Beschluss der Vorinstanz hob das Gericht auf.

Laut Urteil hatte die Räumung ohne gerichtlichen Titel, dafür aber unter Polizeischutz stattgefunden. Der Sieg der Kläger sei allerdings „nur von kurzer Dauer“, sagte Richterin Nicola Herbst. Denn die besetzten Räume gehörten nun einmal dem Eigentümer des Hauses und nicht den linksradikalen Besetzern.

Eigentümer hat laut Urteil nicht korrekt gehandelt

Allerdings seien die Besetzer schon seit rund 20 Jahren in den Räumen. Zwei Linksradikale gaben eidesstattliche Versicherungen ab, dass sie seit Dezember 2013 den Besitz an den Räumen gehabt hätten.

Deshalb habe die Lafone Investments Limited die Räume nicht einfach zurückholen dürfen, so das Urteil. Doch sie hatte weder einen Räumungstitel, noch sei ein Gerichtsvollzieher dabei gewesen.

Grund für das Urteil gegen den Eigentümer war vor allem die Tatsache, dass deren Rechtsanwalt André Tessmer nicht zum Gerichtstermin erschienen war. Daher erging gegen die Eigentümerin als Verfügungsbeklagte ein Versäumnisurteil. Die unterlegene Seite Einspruch kann Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen.

Anwalt mit Brandanschlag eingeschüchtert

Ein möglicher Grund, warum der Anwalt des Eigentümers nicht zur Verhandlung erschienen war, ist ein Brandanschlag. Dies ergibt sich aus der Erklärung des Berliner Innensenators Frank Henkel zur Entscheidung des Berliner Landgerichts:

Ich weise die Vorwürfe zahlreicher Oppositionspolitiker, die Polizei habe sich nicht an Recht und Gesetz gehalten, entschieden zurück. Wir nehmen mit Respekt zur Kenntnis, dass das Landgericht‎ heute zu einem Versäumnisurteil gekommen ist. Daraus lässt sich aber nicht der Schluss ziehen, den viele jetzt politisch motiviert ziehen.

Da die Eigentümerseite nicht vertreten war, ist zivilrechtlich gar keine andere Entscheidung zu erwarten gewesen, als dass das Gericht dem Vortrag der Klägerin folgt. Die Frage ist jedoch, warum die Gegenseite nicht vertreten war.‎ ‎

Wir haben konkrete Erkenntnisse, dass der Anwalt der Eigentümerseite aufgrund einer massiven Einschüchterung beziehungsweise eines Brandanschlags nicht an dem Termin teilgenommen hat.

Der Einsatz war gefahrenabwehrrechtlich begründet und diente dem Schutz der Bauarbeiter.‎ An dieser rechtlichen Einschätzung halten wir fest.‎

Rechtsanwalt André Tessmer selbst sagte über den Brandanschlag zur Nachrichtenagentur AFP: „Gebrannt hat das vor meinem Haus geparkte Auto eines Nachbarn, aber ich gehe davon aus, dass das mir galt. Ich fühle mich persönlich bedroht.“ Er wisse noch nicht, wie er weiter vorgehen werde, und müsse sich erst einmal mit seiner Familie besprechen.

Bereits im April wurden Haus und Auto des Rechtsanwalts mit Farbbomben attackiert, nachdem bekannt geworden war, dass er den Hauseigentümer vertritt.

Seit Wochen greifen die Linksradikalen in Berlin zu Terrormethoden wie allnächtlichen Brandanschlägen auf Autos, um ihre Ziele durchzusetzen. Bei einem Krawallzug durch Friedrichshain am Samstagabend warfen sie Steine auf Polizisten und zerstörten Schaufenster und Autos.

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