Reportage
Asylbewerber machen Urlaub in der Heimat
Baden-Württemberg hat rund 100 Fälle erfasst, in denen Asylbewerber vorübergehend in ihr Heimatland gereist sind, aus dem sie angeblich fliehen mussten, weil sie dort verfolgt werden. Einige machten sogar Urlaub in dem Verfolgerland.

Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, begründet dies in der Regel damit, dass er in der Heimat verfolgt wird. Trotzdem reisen immer wieder Asylbewerber aus familiären oder geschäftlichen Gründen vorübergehend zurück in die Heimat. Einige machen sogar in dem Land Urlaub, wo man sie angeblich verfolgt.
Auf Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hat nun das dortige Innenministerium erstmals Zahlen genannt. Demnach haben die kommunalen Ausländerbehörden seit dem Jahr 2014 rund 100 entsprechende Fälle erfasst.
Es sei jedoch von einer „gewissen Dunkelziffer auszugehen“, zitiert der Mannheimer Morgen Amtschef Julian Würtenberger. Der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron vertritt die Auffassung, dass Reisen in ein „Verfolgerland“ dazu führen müssten, dass nach der Rückkehr die Asylberechtigung in Deutschland erlischt.
Auch der CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke sagt. „Wenn man in einem Land Urlaub machen kann, ist man wohl kaum verfolgt.“ In seinen Augen kann kein Asylgrund mehr vorliegen, wenn man vorübergehend in das Land reist, das man wegen Verfolgung verlassen hat.
Doch Ministerialdirektor im Innenministerium Julian Würtenberger (CDU) verweist auf die Rechtslage. Die Anerkennung als Asylberechtigter erlösche bei Reisen von Schutzberechtigten nur dann, „wenn sich der Ausländer freiwillig in seinem Heimatstaat niedergelassen hat“. Reisen in den Verfolgerstaat seien somit kein Grund für ein Erlöschen der Asylberechtigung.
Sind solche Asylbewerber noch schutzbedürftig?
Doch Ministerialdirektor Julian Würtenberger räumt ein: „Wenn anerkannte Schutzberechtigte trotz einer Verfolgung oder Bedrohung zu Urlaubszwecken wieder in ihr Heimatland reisen, stellt sich zu Recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit dieser Ausländer.“
Daher habe der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) im November beim Bundesinnenministerium Änderungen angemahnt, sagt der Ministerialdirektor. Allerding habe Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) eine Lockerung der Schutzrechte für Asylbewerber mit dem Hinweis auf die EU-Vorgaben abgelehnt.
Eine Bundesratsinitiative hält der Sprecher von Innenminister Thomas Strobl auf Nachfrage für nicht sinnvoll. Ein Vorstoß über die Länderkammer würde ins Leere laufen. Denn EU-Recht habe Vorrang. Das EU-Recht nennt die Bundesregierung auch als Grund dafür, dass Artikel 16a des Grundgesetzes nicht mehr zur Anwendung kommt.


