Reportage
2016 kamen nur 900 legale Asylbewerber
Im Jahr 2016 reisten fast alle rund 280.000 Asylbewerber über sichere Drittstaaten nach Deutschland ein. Zwar widerspricht diese Praxis Artikel 16a des Grundgesetzes. Doch laut Bundesregierung ist EU-Recht vorrangig.

Im vergangenen Jahr sind fast alle Asylbewerber über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes haben diese Personen eigentlich hierzulande kein Asylrecht.
„Im Jahr 2016 wurden durch die Bundespolizei an deutschen Flughäfen insgesamt 903 Asylsuchende festgestellt, die nicht über einen sicheren Drittstaat beziehungsweise sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind“, sagte die Behörde der WELT.
Zudem registrierte die Bundespolizei an den deutschen Seehäfen zwei Asylsuchende, die über unsichere Dritt- oder Herkunftsstaat einreisten, sowie noch zwei weitere Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, deren Asylanträge aber dennoch angenommen wurden.
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes hatten im letzten Jahr also nur rund 900 Asylsuchende ein Recht auf Asyl. Die übrigen 280.000 Menschen, die in Deutschland Asyl suchten, hätten von den Behörden an der Grenze abgewiesen werden müssen.
EU-Recht steht über Artikel 16a Grundgesetz
Denn Deutschland ist ausnahmslos von sicheren Drittstaaten umgeben. Im Jahr 1993 wurde Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach politisch Verfolgte hierzulande Asylrecht genießen, um einen zweiten Absatz ergänzt. Darin heißt es:
Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Zudem heißt es in Paragrafen 18 des Asylgesetzes: „Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist.“ Daraus ergibt sich eigentlich die Verpflichtung zur Zurückweisung an der Grenze und im grenznahen Raum.
Doch die Bundesregierung sieht in der Missachtung des Grundgesetzes kein Problem. Denn ihrer Ansicht nach steht das EU-Recht über dem deutschen Grundgesetz.
Die EU-Staaten haben in den Dublin-Verträgen beschlossen, dass Asylbewerber ihre Anträge in der Regel dort stellen muss, wo sie erstmals die EU betreten hat. Illegal nach Deutschland eingereiste Migranten dürfte man demnach in die Ersteinreisestaaten zurückführen.
Doch dies geschieht kaum. Denn laut Dublin-Verordnung darf Deutschland in vielen Ausnahmefällen die Zuständigkeit für alle Asylbewerber übernehmen, etwa wenn Fristen ablaufen. Daher dürfen fast alle grundgesetzwidrig eingereisten Asylbewerber bleiben.


