Reportage
Afrikaner verprügelt Stieftochter (4) – Bewährung
Ein Mann aus Westafrika wurde vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte seine vierjährige Stieftochter täglich mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel verprügelt.

Am Dienstag hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 37-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der aus Westafrika stammende Mann hatte seine Stieftochter schwer misshandelt. Einen Monat lang hatte er das damals vier Jahre alte Kind täglich geschlagen.
Der Afrikaner hatte die Vierjährige unter anderem mit einem Hammer, einem Stock und einem Gürtel geprügelt. Neben Hämatomen, Striemen und Abschürfungen erlitt das Kind ein schweres psychisches Trauma. „Das Mädchen ist für lange Zeit seines Lebens geschädigt“, zitiert die Berliner Morgenpost den Richter.
Polizisten retteten das Mädchen im Jahr 2015 aus der elterlichen Wohnung im Stadtteil Berlin-Kreuzberg. „Ihr Körper war mit Verletzungen übersät“, berichtete ein Kinderarzt in dem Prozess. Auffällig sei der starre Blick des Kindes gewesen.
Das Mädchen habe „gefrorene Aufmerksamkeit“ gezeigt. Dies sei typisch für chronisch misshandelte Kinder. Auf die Frage, wie es zu den Striemen und Hämatomen gekommen sei, habe sie tonlos erklärt: „Papa hat das gemacht.“
Zwar legte der Angeklagte ein pauschales Geständnis ab. Doch über die Hintergründe der rohen Misshandlungen schwieg er. Den Ermittlungen zufolge begründete er die Gewalt gegen seine Stieftochter mit religiösen Ritualen aus seiner westafrikanischen Heimat.
Die Mutter, die ihr Kind dem Afrikaner immer wieder ausgesetzt hatte, soll die Polizei alarmiert haben. Doch kurz darauf zog sie die Beschuldigungen gegen den Stiefvater wieder zurück. Sie musste lediglich ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen, weil sie sich geweigert hatte, in dem Prozess als Zeugin zu erscheinen.
Das Mädchen lebt seit nunmehr zweieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie. Sie hatte nach Einschätzung einer Gutachterin im Ermittlungsverfahren völlig glaubhafte Angaben gemacht. Der Entscheidung des Richters war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen.


