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Bewährungsstrafe für Sex-Missbrauch von Lisa

Von Thomas Breithaupt · · 3 Min. Lesezeit

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Lisa musste vor Gericht nicht aussagen, weil Ismet S. den sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie gestanden hatte. (Foto: Facebook)
Lisa musste vor Gericht nicht aussagen, weil Ismet S. den sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie gestanden hatte. (Foto: Facebook)

Der 24-jährige Türke Ismet S. hatte gestanden, dass er mit der damals 13-jährigen Lisa Oralverkehr hatte und dies mit dem Handy filmte. Nun hat ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Lisa musste vor Gericht nicht aussagen, weil Ismet S. den sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie gestanden hatte. (Foto: Facebook)
Lisa musste vor Gericht nicht aussagen, weil Ismet S. den sexuellen Missbrauch und die Herstellung von Kinderpornografie gestanden hatte. (Foto: Facebook)

Am Dienstag hat das Amtsgericht Tiergarten den 24-jährigen Ismet S. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Herstellung von Kinderpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Verfahrensbeteiligten haben auf Rechtsmittel verzichtet. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Über WhatsApp soll Ismet S. (24) aus Kreuzberg mehrfach mit der damals 13-jährige Lisa über Sexualpraktiken kommuniziert haben. Im Oktober 2015 hatte der Türke Oralverkehr mit dem Kind, obwohl er dessen Alter genau kannte.

Außerdem filmte er den Oralverkehr mit der 13-Jähirgen mit dem Handy. So kam ihm die Polizei schließlich auf die Spur. Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Herstellung pornografischer Schriften.

Der Prozess gegen Ismet S. fand am Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Es geht um den Intimbereich einer zur Tatzeit 13-Jährigen“, zitiert die B.Z. den Jugendrichter Dr. Günter Recke. Der Schutz des Mädchens überwiege gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit.

Als Zeugin und Nebenklägerin geladen, wurde Lisa über einen nicht öffentlichen Gang in den Saal geführt. Doch wegen des umfassenden Geständnisses des Angeklagten musste die Russlanddeutsche nicht aussagen.

Der Staatsanwalt beantragte zwei Jahre auf Bewährung, die Verteidigung wollte maximal anderthalb Jahr auf Bewährung. Nach knapp drei Stunden stand das Urteil. Ismet S erhält ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro.

Zudem wird dem Türken für ein Jahr ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der Angeklagte war voll geständig und nicht vorbestraft. „Das Gericht ging deshalb von einem minderschweren Fall aus“, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani.

Der schwere sexuelle Kindesmissbrauch der Russlanddeutschen Lisa aus Marzahn kam nur deshalb heraus, weil das Mädchen am 11. Januar letzten Jahres für 30 Stunden verschwand. Danach sagte es zunächst aus, von Migranten entführt und vergewaltigt worden zu sein.

Russlanddeutsche protestierten damals aus Anlass des Verschwindens von Lisa in ganz Deutschland gegen die Massenzuwanderung aus problematischen Kulturen und gegen den mangelnden Schutz der Bevölkerung durch die deutschen Behörden.

Die Polizei konnte den Vorwurf schnell entkräften, dass Lisa am 11. Januar vergewaltigt worden wäre. Später wurde bekannt, dass sie in der Nacht bei einem Freund  (19) war, weil sie sich wegen schulischer Probleme nicht nach Hause traute.

Die Polizei fand aber im Verlauf der Ermittlungen heraus, dass Ismet S. das Kind bereits im Oktober 2015 missbraucht und dabei gefilmt hatte. Die Medien sprechen weiterhin von „einvernehmlichen Sex“ und verurteilen vor allem Lisa für ihre ursprüngliche Falschaussage.

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Thomas Breithaupt

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