Reportage
Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Ceta ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge gegen Ceta zurückgewiesen. Die Bundesregierung darf das Abkommen auch ohne Beschluss des Bundestags vorläufig in Kraft setzen. Doch für die Ceta-Gegner besteht weiter Hoffnung.

Mehr als 190.000 Bürgern hatten die Eilanträge zum sofortigen Stopp des Ceta-Abkommens unterstützt, weil es möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt. Doch diese Eilanträge hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstagmorgen zurückgewiesen.
Zwar darf die Bundesregierung laut dem Urteil der obersten deutschen Richter das Abkommen zwischen der EU und Kanada am 18. Oktober im EU-Ministerrat vorläufig mit auf den Weg bringen. Dabei muss sie aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden.
Investitionsgericht kommt vorerst nicht
Unter anderem muss sie sicherstellen, dass Deutschland aus dem Abkommen trotz vorläufigen Inkrafttretens notfalls wieder herauskäme, heißt es in der Begründung der Karlsruher Richter. Zudem muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass ab dem kommenden Jahr nur solche Teile des Abkommens gelten, die in die Zuständigkeit der EU fallen.
Das von den Klägern beanstandete Investitionsgericht für Schadensersatzklagen von Unternehmen darf also laut Urteil vorerst nicht eingerichtet werden. Erst wenn alle nationalen Parlamente das Ceta-Abkommen ratifiziert haben, darf die Bundesregierung das Abkommen durchsetzen.
Über die mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln. Ein Stopp von Ceta ist also theoretisch immer noch möglich. Im vorliegenden Eilverfahren prüften die Richter lediglich, ob mit der Unterzeichnung in Brüssel nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen würden.
Sigmar Gabriel: Eilanträge gegen Ceta gefährlich
Für Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Erfolg. Er hatte in der Verhandlung am Mittwoch noch einmal persönlich vor einem Stopp des Ceta-Abkommens gewarnt. Deutschland drohe ein gigantischer Schaden.
Ceta kann nun wie geplant auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel unterzeichnet werden. Nach der anschließenden Zustimmung des EU-Parlaments kann es in Teilen vorläufig in Kraft treten, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten darüber abgestimmt haben.
Die Wirtschaftsinitiative „Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gegen TTIP“ bezieht Stellung zu dem aktuellen CETA-Urteil im Eilverfahren des Bundesverfassungsgerichts.
Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin Fella Maschinenbau GmbH, Mitinitiatorin „KMU gegen TTIP“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schlechte Nachricht für den deutschen Mittelstand. CETA bedeutet unfaire Privilegien für ausländische Investoren und setzt ausgerechnet verantwortungsvolle Unternehmer*innen verstärkt unter Druck.“
Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Beirat „KMU gegen TTIP“: „Auch wenn das endgültige Urteil des Verfassungsgerichts über CETA noch aussteht: Karlsruhe sendet ein fatales Signal an unsere europäischen Nachbarn. Dort gibt Länder, die den Prozess sehr genau verfolgen und ihre Entscheidung im Rat auch von seinem Ausgang abhängig machen werden.“


