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Reportage

Rentner klaute Essen aus Mülltonne, wird verurteilt

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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Nicht nur Rentner suchen aus Kostengründen in Mülltonnen nach Essen. (Screenshot: YouTube)

Der Rentner (78) war dabei erwischt worden, wie er in den Mülltonnen eines Lebensmittelmarktes nach Essen suchte. Der Richter verurteilte ihn dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro.

Rentner verurteilt Essen aus Mülltonnen
Nicht nur Rentner suchen in den Mülltonnen von Supermärkten nach Essen. (Screenshot: YouTube)

Der Vorfall ereignete sich bereits am Sonntag, den 20. Dezember 2015. Der angeklagte Rentner machte sich auf dem Gelände eines Lebensmittel-Marktes in Neumarkt-St. Veit im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn an den Abfallcontainern eines Discounters zu schaffen. Er suchte nach etwas Essbarem.

Eine Spaziergängerin beobachtete den Mann und verständigte die Polizei. Der Fall wurde aufgenommen, und schließlich erstattete die Filialleiterin Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls. Nun fiel das Urteil, wie OVB online berichtet.

Zwar gab es bei dem Angeklagten erste Anzeichen einer Altersdemenz sehr genau. Doch Ansicht von Richter Florian Greifenstein wusste der Rentner ganz genau, dass er das Gelände des Discounters nicht betreten durfte.

Laut Verteidigerin Petra Braunstein ist ihr Mandant seit seiner Scheidung in eine Abwärtsspirale geraten, die sich immer weiter dreht. Rund 300 Euro blieben dem 78-jährigen Rentner im Monat zum Leben.

Die Rechtsanwältin hatte bis zuletzt auf eine Einstellung des Verfahrens gehofft und auf Freispruch plädierte. Ihrer Meinung nach war der Tatbestand des Hausfriedensbruchs nicht gegeben, da das Gelände leicht zugänglich ist.

„Eigentlich handelt es sich ja um eine Bagatelle“, sagte auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Allerding wurden dem Angeklagten offenbar seine zahlreichen Vorstrafen zum Verhängnis. Das Bundeszentralregister weist über 20 Eintragungen aus.

Richter Florian Greifenstein folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen á zehn Euro. Der Angeklagte verfolgte die Verhandlung scheinbar teilnahmslos und sagte: „Ich hör’ eh nix. Mein Hörgerät liegt daheim.“

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Thomas Breithaupt

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