Präsidentenwahl in Österreich wird wiederholt

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Die Anfechtung der Präsidentenwahl durch die FPÖ war erfolgreich. Österreichs Verfassungsgericht hat die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander van der Bellen komplett aufgehoben. Sie muss im September wiederholt werden.

norbert hofer alexander van der bellen
Die Präsidentenwahl zwischen Alexander van der Bellen und Norbert Hofer (FPÖ) muss wieder holt werden. (Screenshot: ZDF)

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Stichwahl zur Bundespräsidentschaft komplett aufgehoben. Dies verkündete VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Freitagmittag im Verhandlungsaal des Gerichts als Ergebnis der Beratungen.

Nun kann Alexander Van der Bellen, der die Stichwahl gewonnen hatte, in der nächsten Woche nicht als neuer Bundespräsident vereidigt werden. Denn es wird eine erneute Stichwahl zwischen Van der Bellen und Norbert Hofer geben. Dies kann frühestens Mitte September geschehen. Die Rede ist vom 18. September, berichtet kurier.at.

Anfechtung der FPÖ erfolgreich

Wegen erheblicher Unregelmäßigkeiten nicht nur bei der Auszählung der Briefwahlstimmen entschied sich die FPÖ dazu, das Wahlergebnis anzufechten. In 94 von 117 Bezirkswahlämtern seien bei der Auszählung der Briefwahlstimmen Gesetzwidrigkeiten festgestellt worden, sagte der FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache.

Auf Facebook schrieb Strache eine Woche nach der Wahl: „Am 22. Mai wurden rund 738.000 gültige(!) Stimmen per Briefwahl abgegeben und amtlich dokumentiert. Woher danach weitere rund 60.000 Briefwahlkarten am Tag darauf gekommen sein sollen, blieb das BMI (Wahlleiter Stein) bis dato – als nachvollziehbare Erklärung – schuldig!“

Auf 150 Seiten hatte FPÖ-Anwalt Dieter Böhmdorfer die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl dokumentiert. Der heikelste Vorwurf lautet, dass in sieben Bezirken „nicht zuständige“ Personen insgesamt 58.374 Stimmen ausgezählt haben. Der Vorsprung des Grünen Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer betrug nur 30.863 Stimmen.

Wiederholung der Präsidentenwahl soll Demokratie stärken

„Wahlen sind das Fundament der Demokratie“, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger in seiner Begründung. Die Entscheidung mache niemanden zum Gewinner oder Verlierer, sondern habe lediglich ein Ziel: „das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken“.

Bundespräsident Heinz Fischer wird am kommenden Freitag, den 8. Juli seine zweite Amtszeit beenden. Bis ein neuer Präsident angelobt wird, übernimmt das dreiköpfige Nationalratspräsidium die Geschäfte des Staatsoberhauptes. Es besteht aus Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ).

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14 KOMMENTARE

  1. Ich weiß auch schon wie es ausgehen wird, bestimmt mit 51,9 zu 48,1 % der Stimmen wie bei der ersten Wahl in Österreich und erstaunlicher Weise auch in GB….ein Schelm wer böses dabei denkt 😉

  2. Das könnte für die EU einen nächsten Schlag ins Genick geben, wenn ein Freiheitlicher Bundespräsident wird.

    Von mir, Gratulation an die FPÖ!

    Jetzt erst recht!

  3. Ganz egal, ob die FPÖ oder Die Grünen, beide sind Systemparteien. Von Parteien wie der FPÖ oder der AfD, die sich mit ein wenig EU – Kritik auf Stimmenfang/Bauernfang begeben, halte ich gar nichts.

  4. Dazu faellt mir eine Textzeile aus einem alten „Landser“ Lied ein:
    „…in die Toskana oder ins Tessin, Der Bubis weiss am besten wohin…“ (*sing*)

  5. Herr Christian Peter, alle Parteien – auch die AFD- sind, wie Sie richtig sagen Systemparteien. Sie sind Teil der parlamentarischen Demokratie – wollen Sie dieses System abschaffen? Was wollen Sie stattdessen, Diktatur einer Minderheit?

  6. Auf die Faelschungen, zusaetzlich zu den ganzen „Unregelmaessigkeiten“, wollte das Gericht aus falscher Ruecksichnnahme auf „unsere“ Demokratie gar nicht erst eingehen…

    Demokratentum ist Verbrechertum!

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