Reportage
Nun doch Meineids-Ermittlungen gegen AfD-Chefin Dr. Frauke Petry

Gegen die AfD-Bundes-Vorsitzende und sächsische Landeschefin Dr. Frauke Petry (40) wird nun doch wegen des Vorwurfs auf Meineid beziehungsweise der uneidlichen Falschaussage vor dem Wahluntersuchungsausschuss des Dresdener Landtages im November 2015 ermittelt.
Wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Oliver Möller, gerade mitteilte, wird der Vorwurf des Meineides bzw. der uneidlichen Falschaussage gegen Dr. Frauke Petry und andere weiter geprüft.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden aufgehoben.
Der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach hatte gegen Dr. Petry eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dresden erstattet. Die AfD-Vorsitzende soll als Zeugin im Wahlprüfungsausschuss des Landtags am 12. November 2015 einen Meineid begangen haben.
Damals wie heute befasste sich das Gremium unter Vorsitz des CDU-Abgeordneten Marko Schiemann mit einer Anfechtung des Landtagswahlergebnisses vom August 2014 durch den gegen seinen Willen von der AfD-Landesliste gestrichenen Kandidaten Arvid Samtleben. Der war zwar von einem Parteitag auf Listenplatz 14 gewählt worden, später aber auf Veranlassung des Parteivorstands um Frauke Petry noch vor Bestätigung der Liste durch die Landeswahlleitung wieder heruntergeflogen. Das mag fragwürdig scheinen, schrieb die Freie Presse aus Chemnitz, aber ganz offensichtlich waren die Vertrauensleute der AfD, die diese Streichung formal vornahmen, dazu rechtlich befugt.
Seit wann wusste Dr. Frauke Petry von den Darlehensforderungen der AfD an ihre Landtags-Kandidaten?
Weil Samtleben für diese Streichung seine Weigerung verantwortlich macht, ein 1.000-Euro-Darlehen zur Finanzierung des Wahlkampfes an die Partei zu zahlen, hatte der Ausschuss Dr. Frauke Petry vorgeladen und zu Details dieser Darlehensverträge gefragt.
Dabei war es zu Widersprüchen mit Aussagen des am gleichen Tag angehörten Landes-Vorstandsmitgliedes Carsten Hütter gekommen. Der gab beispielsweise an, dass Petry sich im Wahlkampf 2014 bei mehreren Vorstandssitzungen sehr wohl nach den Zahlungseingängen der AfD-Kandidaten – die ersten zehn auf der Liste sollten 3.000 Euro zahlen, die nächsten zehn 1.000 Euro – erkundigt haben soll.
Dr. Petry hingegen hatte ausgesagt, erst ein Jahr nach der Wahl von den tatsächlich gezahlten Darlehen erfahren zu haben.
Auf Antrag Schollbachs waren Hütter und Petry im Ausschuss vereidigt worden.
Nun stand die Prüfung des Falls durch die Staatsanwaltschaft Dresden an, die vor einer Anklage zunächst die Aufhebung von Petrys Abgeordnetenimmunität beantragen müsste.
Generalstaatsanwaltschaftssprecher Oliver Möller fasste heute den Stand der Dinge wie folgt zusammen:
„Die Staatsanwaltschaft Dresden hat den Anzeigenvorgang wegen des Verdachts des Meineides und der uneidlichen Falschaussage vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages eingestellt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat den Vorgang geprüft. Nach § 8 Abs. 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes können Zeugen von dem Wahlprüfungsausschuss vernommen und vereidigt werden. Deswegen kommt bei einer falschen Aussage vor dem Wahlprüfungsausschuss grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen eines Aussagedelikts in Betracht.
Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden wurde aufgehoben. Eine Entscheidung über die Frage, ob die betreffenden Zeugenaussagen inhaltlich richtig oder falsch waren, ist damit nicht verbunden. Die Akten werden zur weiteren Prüfung der Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft Dresden zurückgegeben.“
Meineid wird mit nicht unter einem Jahr Gefängnis bestraft. Aus der AfD-Fraktion hieß es, der Meineid-Vorwurf sei „abwegig“.


