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In NRW dürfen erstmals geistig Behinderte wählen

Von Thomas Breithaupt · · 2 Min. Lesezeit

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In NRW dürfen geistig Behinderte erstmals Hannelore Kraft (SPD) oder Armin Laschet (CDU) wählen. (Screenshot: YouTube)
In NRW dürfen geistig Behinderte erstmals Hannelore Kraft (SPD) oder Armin Laschet (CDU) wählen. (Screenshot: YouTube)

Bei der Landtagswahl in NRW dürfen erstmals auch rund 22.000 geistig Behinderte mit abstimmen, die dauerhaft voll betreut werden. Das sind Menschen, die zum Beispiel ihr Erspartes nicht selbst verwalten dürfen.

In NRW dürfen geistig Behinderte erstmals Hannelore Kraft (SPD) oder Armin Laschet (CDU) wählen. (Screenshot: YouTube)
In NRW dürfen geistig Behinderte erstmals Hannelore Kraft (SPD) oder Armin Laschet (CDU) wählen. (Screenshot: YouTube)

Bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen dürfen zum ersten Mal auch rund 22.000 geistig Behinderte mit abstimmen, die dauerhaft voll betreut werden. Das sind Menschen, denen die Verantwortung für alle Bereiche des Lebens abgenommen worden ist.

Voll betreute Menschen dürfen etwa ihre Arzttermine nicht selbst ausmachen, ihr Erspartes nicht selbst verwalten und einen neuen Ausweise nicht selbst beantragen. Bisher durften sie auch nicht wählen. Sie waren vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Doch seit einigen Jahren setzen sich Verbände, Behindertenbeauftragte und linke Politiker dafür ein, dass endlich auch die bundesweit knapp 85.000 voll betreuten Menschen wählen dürfen. Schließlich dürften demente Senioren auch mit abstimmen.

Es sei „nicht hinnehmbar, so vielen Menschen pauschal ein elementares Bürgerrecht vorzuenthalten“, zitiert Spiegel Online etwa eine Äußerung von Bundestagsvizepräsidentin Ulla Schmidt (67, SPD) vom April.

Inzwischen haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als einzige zwei Bundesländer die bisherige Regelung abgeschafft. Hier dürfen voll betreute Menschen nun bei Landtagswahlen mit wählen. Am Sonntag geschieht dies erstmals in NRW.

Im letzten Jahr hat eine Studie im Auftrag des Bundessozialministeriums ergeben, dass die Erteilung einer Betreuung in allen Angelegenheiten sich je nach Bundesland stark unterscheidet. In Bayern ist die Wahrscheinlichkeit rund 26-mal so hoch wie in Bremen.

Politische Schlagkraft hat die kleine Gruppe der voll Betreuten nicht. Doch darum geht es offenbar auch nicht. Es geht ums Prinzip. Warum dürfen Demenzkranke im Altersheim wählen, Behinderte in einer Wohngemeinschaft hingegen nicht?

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland unterschrieben hat, fordert von den Staaten, „sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können“.

Rund die Hälfte der 28 EU-Staaten ist beim Wahlrecht für Behinderte weniger streng. So dürfen etwa in Finnland, Irland oder den Niederlanden ausnahmslos alle Bürger wählen. In anderen EU-Staaten kann das Wahlrecht nur von einem Richter individuell entzogen werden.

Bei der Bundestagswahl werden voll Betreute auch dieses Jahr voraussichtlich nicht mit abstimmen dürfen. Kerstin Tack, die behindertenpolitische Sprecherin in der SPD, hat der Union vorgeworfen, eine entsprechende Wahlrechtsänderung schon seit Monaten zu blockieren.

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Thomas Breithaupt

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